Reform des Mietspiegelrechts in Kraft
Am 1. Juli 2022 ist die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Ziel des Mietspiegelreformgesetzes ist die Stärkung der Rechtssicherheit qualifizierter Mietspiegel und ihrer Bedeutung. „Es soll gewährleistet werden, dass qualifizierte Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete möglichst realitätsgetreu und differenziert abbilden und mit vertretbarem Aufwand erstellt werden können“, gibt Frau Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern die Gesetzesbegründung wieder. Doch was ändert sich nun mit Inkrafttreten der Reform für Gemeinden und Eigentümer? Unter anderem sind künftig Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. „Gemeinden, die nach dieser neuen Regelung erstmalig einen Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen haben, müssen dieser Pflicht bis 1. Januar 2023 nachkommen. Wird ein qualifizierter Mietspiegel gewählt, ist dieser bis spätestens 1. Januar 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen“, informiert der Vorstand. Doch nicht nur für Gemeinden beinhaltet die Reform Änderungen. Auch Eigentümer und Mieter treffen neue Vorschriften: „Für sie wird es nunmehr Pflicht, der zuständigen Behörde zur Erstellung und Anpassung eines qualifizierten Mietspiegels auf Verlangen Auskunft über die Merkmale der Wohnung zu erteilen“, erklärt Frau Dr. Ulrike Kirchhoff. Diese Merkmale umfassen beispielsweise die Größe, Ausstattung oder Lage der Wohnung sowie die Miethöhe. Glücklicherweise keinen Einzug in das Gesetz fand die zunächst geplante Verlängerung der Frist für die Anpassung und Neuerstellung von Mietspiegeln auf drei bzw. fünf Jahre statt bisher zwei bzw. vier Jahren. „Durch die Ausweitung des Geltungszeitraums der Mietspiegel wären Streitigkeiten über die Richtigkeit und die Verlässlichkeit der Mietspiegel vorprogrammiert gewesen – das Vertrauen in diese wäre geschwächt worden“, betont der Vorstand. Umso erfreulicher, dass diese Regelung nicht in das Gesetz mit übernommen wurde.
Stand 04.07.2022