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Das Solarpaket I

Bundestag und Bundesrat verabschieden „Solarpaket I“

Der 2 Teil des Solarpakets wurde am 26.04.2024 nach langer Beratung verabschiedet. Teil dieses Pakets ist die Vereinfachung der Registrierung von Balkonkraftwerken. Am 22. April 2024 befasste sich der Ausschuss für Klimaschutz und Energie in einer zweiten öffentlichen Anhörung mit dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz und weiteren energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (20/8657). Ziel des sogenannten Solarpakets I ist es dazu beizutragen, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral wird. Der Stromsektor soll bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen auskommen. Dies ist laut Energiewirtschaftsverbänden dringend geboten, um Fristen für den weiteren Ausbau der Windkraft einzuhalten.

Experten äußerten verschiedene Forderungen im Zusammenhang mit dem Solarpaket. Während der Fachverband Biogas weitere Schritte für die Biomasse betonte, warnte das Hauptstadtbüro Bioenergie vor dem Rückbau bestehender Biogasanlagen. Der Bundesverband Solarwirtschaft lobte zwar die Maßnahmen zur Förderung der Solarindustrie, zeigte sich jedoch enttäuscht über das Fehlen von "Resilienzboni" – ein Begriff aus der Photovoltaikbranche. Er bezeichnet eine finanzielle Anreizstruktur, die darauf abzielt, Endverbraucher zur Auswahl von Photovoltaik-Komponenten zu motivieren, die in Deutschland oder anderen europäischen Ländern produziert wurden. Dieser Bonus soll dazu dienen, die Nachfrage nach europäischen Produkten zu erhöhen und somit die Resilienz der regionalen Photovoltaikindustrie zu stärken, indem sie im Wettbewerb mit Produkten aus außereuropäischen Ländern unterstützt wird. 

Das Solarpaket I wurde im August 2023 auf den Weg gebracht und Ende April 2024 verabschiedet. Erweitert wurde es um Regelungen zur Batteriespeicherung, für die Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und für die deutschlandweit einheitlichen Anschlussbedingungen. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen weitere Regelungen getroffen werden. Bis 2030 sollen 80 % des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen. Durch das Solarpaket soll der Ausbau Erneuerbarer Energien beschleunigt werden, wobei Solarenergie eine Schlüsselrolle spielt. Bürger können nun Balkonkraftwerke leichter installieren, da die Registrierung vereinfacht wurde. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Information des Netzbetreibers automatisch. Weitere Änderungen umfassen keine Pflicht für digitale Stromzähler, leistungsfähigere PV-Anlagen und die Möglichkeit zur Stromeinspeisung über Steckdosen. Zudem soll Mieterstrom auch auf Gewerbe- und Nebengebäuden gefördert werden, wenn der erzeugte Strom vor Ort genutzt wird. Anlagenbetreiber können überschüssigen Strom ohne Vergütung oder Direktvermarktungskosten an Netzbetreiber abgeben, was Anreize für mehr PV-Installationen schafft. Ferner wird die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen bis 750 Kilowatt angehoben, dafür muss an Ausschreibungen teilgenommen werden, wobei die Ausschreibungsmengen erhöht werden. 

Das Gesetzespaket wird größtenteils am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.