Direkt zum Inhalt
Bild
Frau reinigt Wand von Schimmelbefall
Mietrecht

Schimmel in der Wohnung – was müssen Vermieter unternehmen?

Schimmel in der Wohnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Schimmel kann nicht nur die Bausubstanz schädigen, sondern auch die Gesundheit der Bewohner gefährden, sodass es schnell zu einer hitzigen Diskussion zwischen den Mietvertragsparteien kommen kann. Doch wer ist für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich und welche Rechte und Pflichten treffen Vermieter nach einer Schimmelmeldung?


Wenn Mieter Schimmel in der Wohnung melden, sollten Vermieter die Meldung ernst nehmen und schnellstmöglich reagieren. Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen. Ignoriert der Vermieter die Meldung des Mieters, riskiert er, dass der Mieter die Miete später mindert oder weitere Ansprüche geltend macht.


Nach der Meldung durch den Mieter sollte als Erstes geprüft werden, was die Ursache der Schimmelbildung darstellt. Schimmel entsteht, wenn Feuchtigkeit in der Wohnung nicht ausreichend abtransportiert wird und sich an den Wänden oder anderen Oberflächen niederschlägt.
Die Feuchtigkeit kann dabei diverse Quellen haben. So kann sie beispielsweise von einer defekten Leitung, einem Baumangel, undichten Fenstern oder Türen oder von einem mangelnden Lüftungs- und Heizungsverhalten herrühren. Je nachdem, wo die Feuchtigkeit herkommt, liegt die Verantwortung für die Beseitigung des Schimmels entweder beim Vermieter oder beim Mieter. Vermieter sollten daher zuerst feststellen lassen, ob die Schimmelbildung auf ein falsches Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters zurückzuführen ist. Hierfür beauftragt er bestenfalls schnellstmöglich einen entsprechenden Sachverständigen.


Für den Fall, dass der Sachverständige feststellt, dass die Schimmelbildung tatsächlich auf das falsche Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters zurückzuführen ist, schuldet der Mieter die Schimmelbeseitigung. Außerdem muss er sein Verhalten ändern und so anpassen, dass es zu keinen weiteren Schäden kommt. Die Schimmelbeseitigung sollte bestenfalls stets durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden, um keine weiteren Mängel an der Bausubstanz zu riskieren. Bestenfalls erfolgt nach erfolgreicher Schadensbeseitigung eine Begehung der Wohnung, um den aktuellen Zustand festzuhalten.

Tanja Petkovic, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Frau mit Papieren und Laptop auf dem Sofa
Mietrecht

Für die Beendigung eines Mietverhältnisses ist entscheidend, wann die Kündigung den Vermieter erreicht hat. Die Zugangsproblematik ist dabei ein...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.