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Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Was darf im Treppenhaus stehen?

Es kommt regelmäßig vor, dass Mieter im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses die verschiedensten Gegenstände wie Schuhe, Kinderwägen oder Regale abstellen. Dies führt dazu, dass es immer wieder Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern in Bezug auf die Nutzung des Treppenhauses gibt. Doch welche Regelungen gelten hier?

Das Treppenhaus selbst zählt nicht zu der Mietsache, welche der Mieter angemietet hat, sondern stellt Gemeinschaftsfläche dar. Es wird von allen Bewohnern des Mehrfamilienhauses genutzt und hat damit grundsätzlich frei jeglicher Gegenstände zu bleiben. Das liegt daran, dass das Treppenhaus nur bestimmungsgemäß genutzt werden darf. Der Zweck eines Treppenhauses ist der Zugang für die Bewohner in ihre jeweiligen Wohnungen, so dass eine darüberhinausgehende Nutzung zu keiner Beeinträchtigung führen darf.

Weiterhin kann der Vermieter den Umfang der Nutzung vorgeben. Das liegt daran, dass dem Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinschaftsflächen obliegt und eine Haftung droht. Der Vermieter wird dazu angehalten, die Sicherheit auf Gemeinschaftsflächen zu gewährleisten. Das heißt, der Vermieter muss dafür sorgen, dass Flucht- und Rettungswege frei bleiben und der Einsatz von Notarzt, Feuerwehr sowie Rettungspersonal nicht durch Gegenstände im Treppenhaus behindert wird.

Jedoch hat der Vermieter auch wichtige Ausnahmen zu beachten. Wenn ein Mieter auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen ist, so hat der Mieter die Möglichkeit, die Gehhilfe oder den Rollstuhl im Treppenhaus abzustellen. Auch beim Kinderwagen muss differenziert werden. Sollte das Treppenhaus genug Platz bieten, so kann der Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, wenn andere Bewohner dadurch nicht gestört werden. Ist dagegen der Platz nicht vorhanden, weil das Treppenhaus zum Beispiel nur sehr eng ist, dann darf der Kinderwagen nur kurzzeitig abgestellt werden – jedoch nur, wenn der Fluchtweg nicht versperrt wird.

Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

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