Direkt zum Inhalt
Bild
Rauchende Schornsteine über Wohngebiet
Recht & Steuern
Mietrecht

Es wird kalt: Was müssen Vermieter beachten?

In Deutschland sind Vermieter verpflichtet, sicherzustellen, dass Mietwohnungen während der Heizperiode, die in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April dauert, eine angemessene Mindesttemperatur haben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Anforderungen des Mietrechts, insbesondere aus § 535 BGB, der die Instandhaltungspflicht des Vermieters regelt. Zudem spielen die örtlichen Verordnungen und der Mietvertrag eine wichtige Rolle.

Die genauen Mindesttemperaturen, die eingehalten werden müssen, sind nicht einheitlich gesetzlich festgelegt, sondern können je nach Region und Mietvertrag variieren. Es gibt entsprechende Rechtsprechung, die als Orientierung herangezogen werden kann.
In der Regel gelten folgende Richtwerte:

  • Wohnräume (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer): mindestens 20 bis 22 Grad Celsius
  • Küchen: mindestens 18 Grad Celsius
  • Badezimmer: mindestens 22 Grad Celsius
  • Flure: mindestens 15 Grad Celsius

Es ist wichtig, dass diese Temperaturen tagsüber zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr erreicht werden. In der Nacht kann die Temperatur auf etwa 18 Grad Celsius sinken, wobei eine Absenkung auf 16 Grad Celsius in Ausnahmefällen toleriert werden kann. Auch außerhalb der Heizperiode kann der Vermieter verpflichtet sein, zu heizen, wenn die Zimmertemperatur nicht nur vorübergehend (mehr als drei Tage) auf niedrige Werte fällt.
Vermieter sind dabei verpflichtet, eine funktionstüchtige Heizungsanlage bereitzustellen und diese regelmäßig warten zu lassen. Sollte die Heizung während der Heizperiode ausfallen, müssen Vermieter unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Defekt zu beheben. Eine längere Unterbrechung der Heizversorgung kann zu Mietminderungen oder Schadensersatzansprüchen der Mieter führen.

Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich:

  • die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb
  • schnelle Reaktion bei Heizungsproblemen und zeitnahe Instandsetzung
  • klare vertragliche Regelungen zur Heizperiode und den Mindesttemperaturen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung der Mindesttemperaturen in Mietwohnungen nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch zur Zufriedenheit und zum Wohlbefinden der Mieter beiträgt. Indem Vermieter ihre Pflichten ernst nehmen und proaktiv handeln, können sie langfristig für ein gutes Mietverhältnis sorgen.

Tanja Petkovic, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Einbauküche
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Mitvermieten einer Einbauküche kann Risiken in sich bergen. Da eine Küche im Alltag unverzichtbar ist, kommt es regelmäßig vor, dass Gegenstände...

Älterer Herr denkt über Unterlagen nach
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine ordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen kann in Betracht kommen, wenn sich der Mieter mit einem Betrag von mehr als einer...

Richter vor Unterlagen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – dieses Bonmot gilt nicht nur für Eheschließungen, sondern auch bei Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdEW)...

Vater und Tochter vor Haus mit Photovoltaik-Installation
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage führte bisher grundsätzlich zu sogenannten Einkünften aus Gewerbebetrieb. Hierfür war eine Gewinnermittlung...

Einfamilienhäuser
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Was ist eine Immobilie wert? Diese Frage stellen sich nicht nur Eigentümer oder potenzielle Käufer, sondern immer wieder auch Erben, Gerichte, Banken...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.