Direkt zum Inhalt
Bild
Solarpaneele Balkon

Abgabefrist für Betriebskostenabrechnung für 2023

Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2023 bis spätestens zum 31.12.2024 beweisbar an den Mieter zugestellt werden müssen.

Bei einer verspätet zugestellten Abrechnung kann unter anderem eine Nachzahlung nicht mehr verlangt werden.

Daher möchten wir auf diesem Wege alle Mitglieder nochmals an diese Frist erinnern. Damit die Abrechnungen für das Kalenderjahr 2023 fristgerecht erstellt werden können, bitten wir die Betriebskostenabrechnungen für das Kalenderjahr 2023 bis spätestens zum 18.11.2024 auf der Geschäftsstelle einzureichen.

Für später beauftragte Betriebskostenabrechnungen kann keine Garantie der fristgerechten Erstellung übernommen werden.