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Nebenkostenabrechnung

Abgabefrist für dir Abrechnungsunterlagen

Bekanntlich ist durch § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen.

Daher möchten wir Sie hiermit nochmals darauf aufmerksam machen, dass Nachforderungen aus der Jahresabrechnung 2022 am 31.12.2023 verjähren und Sie daher auf diesem Wege an die rechtzeitige Abrechnung der Betriebskosten erinnern.