Betriebskosten
Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist für Vermieter privater und gewerblicher Immobilien eine meist lästige, aber dennoch notwendige Pflicht. Gerade, wenn man mehrere oder sehr viele Mieter hat, muss die Abrechnung sachlich und rechnerisch richtig aufgeschlüsselt werden. Dabei ist nicht immer auf jeden Mieter der identische Verteilungsschlüssel bzw. dieselbe Verteilung der Abrechnungsposten anwendbar.
Wir beim Haus & Grund Gelsenkirchen e.V. erleichtern unseren Mitgliedern diese Arbeit durch kostenlose juristische Beratung zum Mietrecht sowie die fachliche Beratung bei der Berechnung der Nebenkosten.
Auf Wunsch wickeln wir für Sie auch die komplette jährliche Betriebskosten-Abrechnung ab.
Juristische Beratung bei der Erstellung von Abrechnungen
Wir beraten zu Fehlern und Unstimmigkeiten speziell auch in Heizkostenabrechnungen:
- welche Betriebskostenarten bei der Nebenkosten-Jahresabrechnung umlagefähig sind
- welche Verteilerschlüssel in Nebenkostenabrechnungen angewendet werden müssen
- welche Fristen für die Erstellung einzuhalten sind
- welche gesetzlich vorgegebenen Widerspruchsfristen der Mieter hat
- welche Fristen der Mieter für die Nebenkosten-Nachzahlung einhalten muss.
Die komplette Betriebskosten-Abrechnung
Immer mehr unserer Mitglieder wünschen die Komplett-Erstellung ihrer jährlichen Umlagenabrechnungen, um sich diese zeitaufwendige Arbeit zu ersparen und eine rechtsichere Abrechnung zu erhalten. Wir übernehmen dabei gegen eine geringe Gebühr alle erforderlichen Aufgaben.
Vermieter, die uns mit einer kompletten Umlagenabrechnung beauftragen möchten, können hier eine Checkliste herunterladen auf denen wir alle benötigten Unterlagen und Angaben zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung zusammengefasst haben.