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Flüchtlinge aus der Ukraine – was ist erlaubt?

Minden-Lübbecke. Auch Mieter dürfen Flüchtlinge in ihre Wohnung aufnehmen. Aber ohne Rücksprache mit dem Vermieter ist dies allerdings nur vorrübergehend möglich. Ab einem Zeitraum von sechs bis acht Wochen muss der Mieter eine Erlaubnis vom Vermietenden einholen. Aber es gibt auch eine Ausnahme: Handelt es sich bei dem Geflüchteten ein einen engen Familienangehörigen, also Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern, ist eine Erlaubnis des Vermietenden nicht erforderlich.

Wer kommt für die Miete auf?

Für „Helfer“ von Flüchtlingen gibt es derzeit keine staatlichen Unterstützungen. Der „Helfer“ muss für die Kosten von Lebensmitteln, Miete, aber auch für Strom und Wasser vorerst selbst aufkommen. Die Flüchtlinge erhalten jedoch mit ihrer Aufenthaltsgenehmigung staatliche Leistungen und auch eine Krankenversicherung. Die Aufenthaltsgenehmigung muss allerdings jeder Flüchtlinge nach drei Monaten selbst beantragen.

Für Ukraine-Flüchtlinge gibt es auch keine staatliche Haftpflichtversicherung. Mieter, die Flüchtlinge aufnehmen, sollten das bedenken. Denn sollten die Flüchtlinge Schäden an der Wohnung verursachen, haften die derzeitigen Mieter und zwar unabhängig davon, ob der Flüchtling für die Unterbringung zahlt oder aber nicht.

Ich will nicht an Flüchtlingen verdienen – kann ich eine Wohnung auch kostenfrei zur Verfügung stellen?

Natürlich können Vermietende ihr Eigentum der Kommune auch zu einem deutlich unter dem Schnitt liegenden Mietpreis anbieten oder einen Flüchtling kostenfrei bei sich wohnen lassen. Aber zu bedenken ist dabei, dass beim Wohnen weitere Kosten entstehen (z. B. für Heizung, Renovierung, Erstausstattung). Daher sollten diesbezüglich geeignete Kostenübernahmeregelungen getroffen werden. Eine verbilligte Wohnraumüberlassung hat unter Umständen.auch Konsequenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten. Grundsätzlich ist es aus Sicht von Haus & Grund Minden nur richtig, wenn die Stadt die Kosten für die Flüchtlingsaufnahme übernimmt und die staatliche Verantwortung nicht auf private Vermietende abwälzt. Zu bedenken ist ferner: Durch das kostenfreie „Vermieten“ könnte ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Vermietenden und Flüchtlingen entstehen, das ungute Auswirkungen haben kann. Beispiele gab es in den vergangenen Wochen dazu genüge.

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