Gestiegene Inflation - Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen
Minden. Neue und erhöhte Nebenkosten können Vermieter erst dann auf den Mieter umlegen, wenn sie vorher angekündigt wurden. Der Mieter muss schließlich die Gelegenheit bekommen, sich darauf finanziell einzustellen. Deshalb obliegt dem Vermieter die Pflicht den Mieter ausreichend zu informieren, bevor er die Nebenkosten erhöht oder neue Nebenkosten abrechnet. Die richtige Art der Information ist Voraussetzung für den Anspruch auf den neuen erhöhten Nebenkostenbetrag.
Für die Erhöhung der Nebenkosten findet sich in § 560 BGB eine ausdrückliche Regelung zur Ankündigung und Informationspflicht: Danach muss der Vermieter den Mieter schriftlich über eine Nebenkostenerhöhung informieren. Inhaltlich sind dabei der Grund der Erhöhung und die Berechnung der neuen Nebenkostenart genauer zu erklären.
Zu beachten ist ferner: Macht der Vermieter alles richtig, schuldet der Mieter den neu geforderten Betrag mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats, vgl. § 560 Abs. 2 Satz 1 BGB. Das bedeutet zum Beispiel für den Fall, dass der Mieter die Erklärung im März erhält, dass er ab Mai die erhöhte Nebenkostenpauschale zahlen muss.
Einen entsprechenden Mustertext erhalten Mitglieder der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Minden über die Geschäftsstelle in Minden.