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Hohe Nebenkostennachzahlungen zu erwarten – Mieter und Vermieter sollten Dialog suchen.

Minden-Lübbecke. Aufgrund der enorm gestiegenen Nebenkosten sollten Mieter und Vermietern in einen Dialog treten. Vermieter möchten nicht auf unbezahlten Abrechnungen sitzen bleiben und raten daher den Mietern an, schon jetzt die monatlichen Vorauszahlungen anzupassen. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Mieter gibt es dafür allerdings nicht.

Gas und Öl, aber auch Müllabfuhr, Grundsteuern sowie Versicherungen sind in diesem Jahr sehr viel teurer geworden. Den meisten Mietern wird das spätestens mit der nächsten Betriebskostenabrechnung im Jahr 2023 klar werden. Vermieter fürchten, dass die Mieter darauf nicht vorbereitet sind und bitten die Mieter dringend darum, sich schon in diesem Jahr auf erhebliche Nachzahlungen vorzubereiten. Sie sollten mit ihren Vermietern sprechen damit am Jahresende nicht ein böses Erwachen kommt.

„Schon jetzt kommen verstärkt Anfragen der Vermieter auf den Verein zu – besonders zu den Fragen, wie die Vorauszahlungen erhöht werden können“, so Thorsten Post, Geschäftsführer des Vereins Haus & Grund. In vielen Mietverhältnissen wurden aber schon höherer Vorauszahlungen besprochen und auch vereinbart. „Größere Disharmonien gibt es bisher aber nicht“, so Post.

Vermieter haben aber keinen Rechtsanspruch darauf, die Betriebskoten unterjährig zu erhöhen. Erst nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung besteht für den Vermieter der Anspruch auf Zahlung höherer Vorauszahlungen. Wer als Mieter seine Abschlagszahlung nicht erhöhen möchte, sollte aber schon jetzt Geld zurücklegen. Der Haus & Grund Geschäftsführer rechnet mit bis zum Dreifachen der Kosten als im vergangenen Jahr. Gründe für eine gesetzlichen Änderung bestehen für Haus & Grund aber zur Zeit nicht. "Wichtig ist, dass Mieter und Vermieter ins Gespräch kommen und einvernehmlich eine Lösung finden."

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Deutlich gestiegene Nebenkosten erfordern ein einvernehmliches Handeln von Mietern und Vermietern.
Deutlich gestiegene Nebenkosten erfordern ein einvernehmliches Handeln von Mietern und Vermietern.