Infobrief zur Grundsteuerreform für unsere alten und neuen Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
die privaten Eigentümer müssen deutschlandweit etwa 26 Millionen Grundsteuerwertbescheide zwischen Frühjahr und Herbst 2022 abgeben. Dies sind für unseren Verband 26 Millionen Chancen etwas Besonderes für unsere alten und neu eintretenden Mitglieder zu tun. In NRW gilt das sogenannte Bundesmodell. Das komplizierte Modell will mit einer Vielzahl an Variablen möglichst genau die Werte der Grundstücke und Gebäude abbilden.Wie Sie sicherlich wissen, sind die entsprechenden Steuererklärungen zwischen dem 1. Juli.2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben, so dass der eigentliche Beratungsbedarf unserer Mitglieder zunehmen wird.
Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt ermittelt. Er ergibt sich aus den übermittelten Angaben der Grundstückseigentümer in der Feststellungserklärung zum Stichtag 1. Januar 2022. Für Wohngrundstücke werden Angaben zur Lage des Grundstücks, zur Grundstücks- und Wohnfläche, zur Gebäudeart, zum Bodenrichtwert sowie das Baujahr des Gebäudes benötigt. Die Steuermesszahl und der Steuermessbetrag sind in der Neufassung des GrStG verankert und somit gesetzlich festgelegt. Der Hebesatz wird von der Gemeinde beziehungsweise Stadt bestimmt. Die Höhe des Hebesatzes kann frei gewählt werden und variiert stark zwischen den einzelnen Bundesländern.
Die Finanzverwaltung NRW wird ab Mai den Grundstückseigentümern ein allgemeines Informationsschreiben übersenden, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Die Grundstückseigentümer finden auf ihrem Anschreiben die Steuernummer ihres Grundstücks, die zwingend für die Abgabe der Erklärung benötigt wird. Benötigt werden für die Erklärung außerdem die Grundbuchdaten und das Aktenzeichen des Einheitswertes. Weiterhin muss der Bodenrichtwert angegeben werden. Es müssen Angaben über die Art der Nutzung des Gebäudes gemacht werden. Hier wird zwischen Ein- oder Zweifamilienhaus, Miethaus und Eigentumswohnung unterschieden. Unbebaute Grundstücke werden ebenfalls besteuert. Außerdem werden Angaben über die Wohnfläche, die Art der Immobilie, Anzahl Garagen und Stellplätze, mögliches Gebäudealter sowie Grundstücksfläche verlangt.
Zusätzlich soll es eine Zusammenstellung der in den Katasterämtern und bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten auf einer dafür besonders weiterentwickelten Online-Plattform geben.
Ein Schwierigkeit für unsere Mitglieder wird auch sein, dass die Steuererklärung mit Elster abgegeben werden muss.
Unser Landesverband Haus & Grund NRW hat daher gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler und dem Verband Wohneigentum NRW in Verbändeallianz gegenüber Finanzminister Lutz Lienenkämper gefordert, eine großzügige Härtefallregelung im Interesse der Eigentümer und auch der Finanzverwaltung einzurichten, dass die Feststellungserklärung auch in Papierform abgegeben werden darf. Hier wird sich auch die Finanzverwaltung einen zusätzlichen Aufwand durch Erinnerungsroutinen sparen können.
Aktuell wird im Verband geprüft, wie weit unsere Beratungen/Hilfestelllungen gehen dürfen, um nicht als Steuerberatung zu gelten, die nicht zulässig ist. Es gibt bereits Ortsvereine, die sich entschieden haben, die Leistungen direkt über einen Steuerberater anzubieten, da diese über die entsprechende EDV verfügen. Die Kosten sollen dabei bei 300€ bis 400€ liegen.
Aber auch wenn wir für die Erklärungen für unsere Mitglieder nicht selbst per Elster abgeben dürften, können wir unsere Mitglieder dahingehend beraten, welche Unterlagen Sie benötigen und entsprechende Fragen beantworten.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das in NRW genutzte Bundesmodell für alle Grundsteuerpflichtigen eine Herausforderung darstellt. Wir werden Sie informieren, wenn uns weitere Informationen vorliegen und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Ihr Team von Haus & Grund Minden