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Minden-Lübbecke: Mehr als 5.000 Beratungen in einem Jahr

"Es gibt nichts, was nicht zu Meinungsverschiedenheiten führen könnte“, verdeutlichte Geschäftsführer Thorsten Post auf der jüngsten Mitgliederversammlung von Haus & Grund Minden. Dies konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen in Minden und Lübbecke in ihren Beratungsgesprächen immer wieder feststellen.

Mehr als 5.000 Beratungen hat der Verein im Jahr 2020 durchgeführt. Coronabedingt erfolgten diese größtenteils per Telefon oder Videoanwendungen mittels Internet. Das größte Streitthema sind laut Thorsten Post die Betriebskostenabrechnungen geblieben. „Das Mietrecht und Wohneigentumsrecht ist ein weites Feld, wo es immer wieder zu Missverständnissen kommt, was die Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien anbelangt.“

„Alle schreien nach günstigen Mieten, aber die Vorschriften werden immer komplizierter.“ Und dadurch steigen die Nebenkosten und damit auch die Warmmiete. Die privaten Vermieter halten sich daher mit Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen wie gewohnt eher zurück. Dabei erinnerte Thorsten Post daran, bei Neuvermietungen vor Abschluss des Mietvertrages eine Bonitätsabfrage über Haus & Grund Minden zu machen, um sich vor Mietnomaden zu schützen.

Für die Region sieht Thorsten Post eine gute Marktsituation. Besonders gut sei sie für denjenigen, der Eigentum veräußern wolle. Wer hingegen langfristig auf Vermietung setzt, sollte ein Auge darauf haben, dass seine Wohnungen hinsichtlich ihrer technischen Standards up-to-date bleiben. „Wohnungen werden auf Dauer unattraktiv, wenn sie nicht mit schnellen Internetverbindungen versehen sind.“

Und angesichts weiter steigender Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen werden künftige Mieter auch stärker darauf schauen, wie geheizt wird. Auf welche Weise sich dafür erneuerbare Energien wirtschaftlich nutzen lassen, darüber informierten die Schornsteinfegermeister und Energieberater Torben Dittmann aus Preußisch Oldendorf und Florian Martlage aus Rahden.

Dabei gingen sie zunächst auf wichtige Inhalte des geltenden Gebäudeenergiegesetzes 2020 (GEG) ein. Demnach dürfen vom 1. Januar 2026 keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden, wenn ein Gas oder Fernwärmeanschluss möglich ist. Dann noch bestehende Heizungsanlagen dürfen aber weiter betrieben werden.

Darüber hinaus untersagt das GEG, Heizungsanlagen weiter zu betreiben, die 30 Jahre und älter sind. Ausgenommen sind Niedrigtemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel sowie Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen, von denen eine vom Eigentümer selbst am 1. Februar 2002 selbst bewohnt wurde.

Neben den Einschränkungen durch das GEG erläuterten die Energieberater auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ermöglicht Hauseigentümern je nach Maßnahme für ein umweltfreundlicheres Heizen bis zu 55 Prozent der Kosten als Zuschuss erstattet zu bekommen. Generell gibt es Zuschüsse für Neubauten und Sanierungen bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude.

Mehr dazu im nächsten Magazin für die Mitglieder von Haus & Grund Minden.

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Dr. Andreas Pieper dankte den Energieberatern Torben Dittmann und Florian Martlage für ihre Ausführungen zum Gebäudeenergiegesetz.
Dr. Andreas Pieper (v. l.), Vorsitzender von Haus & Grund Minden, dankte den Energieberatern Torben Dittmann und Florian Martlage für ihre Ausführungen zum Gebäudeenergiegesetz. Foto: Christian Weber