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Berichterstattung Haus & Grund Ansbach

Uhr bis Uhr

 Vorstand im Amt bestätigt

Der Andrang der Mitglieder zeigte deutlich die Wertschätzung, die sie ihrem Verein und den Beratungsleistungen entgegenbringen. Und Vorstand Jörg Baumann konnte sich freuen, seine Mitglieder im wohl gefüllten Saal der Karlshalle zu begrüßen.

Baumann, 1. Vorstand des Vereins berichtete über wichtige Ereignisse des abgelaufenen Geschäftsjahres, nahm aber auch zu wichtigen politischen Entwicklungen Stellung, etwa dem TKG oder dem Solarpakt I. Kassen- und Kassenprüfungsbericht bestätigten eine wohlgeordnete Finanzsituation, so dass die Mitgliederversammlung dem Vorstand gerne die Entlastung erteilte. Im Anschluss stand die Neuwahl der gesamten Vorstandschaft, die von Dr. Ulrike Kirchhoff geleitet wurde. Alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig wiedergewählt, ein deutlicher Ausdruck des Vertrauens und der Zufriedenheit der Mitglieder. Auch eine Satzungsneufassung stand auf der Tagesordnung, um verschiedene Regelungen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Baumann erläuterte die Änderungen ausführlich, die Mitglieder stimmten der Neufassung einmütig zu.

Die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes – das sogenannte Heizungsgesetz – standen im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Anders als zunächst vorgesehen bietet diese Novelle den Hauseigentümern viele verschiedene Möglichkeiten, die Vorgaben zu erfüllen. Klar ist aber, dass spätestens ab 2045 soll nur noch mit regenerativen Energien geheizt werden. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zumindest mit 65 % regenerativen Energien arbeiten. Wenn auch kein „Aktionismus“ notwendig ist, sollten Eigentümer prüfen, inwieweit sie künftig in ihren Immobilien Heizungen, die anteilig mit alternativen Energien betrieben werden, einsetzen können. Eingesetzt werden dürfen grundsätzlich alle Techniken, da das Gesetz, anders als ursprünglich geplant, technikoffen gestaltet ist. Diese „strengen“ Regelungen gelten erst, wenn die kommunale Wärmeplanung in Kraft gesetzt worden ist. Bis dahin dürfen grundsätzlich alle Heizungen eingebaut werden, sofern sie ab 2029 zumindest mit 15 % regenerative Energien – und dann mit steigendem Anteil – betrieben werden können. Die kommunale Wärmeplanung kann allerdings auch früher in Kraft gesetzt werden.

Im Anschluss an den Vortrag konnte Jörg Baumann eine spannende und erfolgreiche Versammlung schließen.

Referent/in

Dr. Ulrike Kirchhoff