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Berichterstattung Haus & Grund Bamberg

Uhr bis Uhr

Auswirkungen des Heizungsgesetzes auf Eigentümer und Vermieter

Herzlich begrüßte Dr. Helmut Müller, langjähriger Vorstand von Haus & Grund Bamberg seine Mitglieder zur alljährlichen Mitgliederversammlung im Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle. Zum Geschäftsbericht übergab er das Wort an RAin Martina Bauernschmitt, stellvertretender Vorstand und Geschäftsführerin des Vereins. RAin Bauernschmitt informierte die Mitglieder über die Entwicklung des Vereins im abgelaufenen wiederum erfolgreichen Geschäftsjahr. Denn der Beratungsbedarf ist weiterhin ungebrochen, die Beratungen finden überwiegend telefonisch statt. Auch die anderen Angebote des Vereins – etwa die Betriebskostenabrechnungen – erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit.

Der anschließende Kassenbericht zeugte von einer sorgfältigen und sparsamen Haushaltsführung, was durch den Kassenprüfungsbericht bestätigt wurde, so dass die Mitgliederversammlung gerne Entlastung erteilte. Auch der anschließenden Beitragserhöhung stimmten die Mitglieder zu.

Die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes – das sogenannte Heizungsgesetz – standen im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Doch zuvor berichtete sie kurz über die neuen Vorschriften zur CO2-Abgabe. Die CO2-Abgabe wird zwischen Mietern und Vermietern geteilt, diese Aufspaltung richtet sich nach dem CO2-Ausstoss der Gebäude und ist in Eigenregie durchaus kompliziert zu berechnen. Doch stellte sie klar, dass dies entweder beauftragte Ableseunternehmen im Rahmen der Erstellung der Heizkostenabrechnung übernehmen oder ein CO2-Rechner genutzt werden kann, den das Bundeswirtschaftsministerium zur Verfügung stellt. Selbstverständlich befindet sich dieser Rechner auch auf der Homepage des Vereins.

Anschließend erläuterte sie die wichtigsten Regelungen des Heizungsgesetzes. Klar ist, dass das Gesetz den Hauseigentümern viele verschiedene Möglichkeiten bietet, die Vorgaben zu erfüllen. Klar ist aber auch, dass stufenweise bis 2045 aus der Nutzung fossiler Energieträger ausgestiegen wird. Spätestens ab 2045 soll nur noch mit regenerativen Energien geheizt werden. Wenn auch kein „Aktionismus“ notwendig ist, sollten Eigentümer prüfen, inwieweit sie künftig in ihren Immobilien mit alternativen Energien arbeiten können. Dazu können Gespräche mit dem Heizungs- und Sanitärbetrieb des Vertrauens beitragen, sinnvoll ist es aber in jedem Fall einen Sanierungsfahrplan von einem unabhängigen Energieberater erstellen zu lassen.

Nachdem noch alle aufkommenden Fragen geklärt wurden, schloss Vorstand Dr. Müller die wiederum erfolgreiche Versammlung.

Referent/in

Dr. Ulrike Kirchhoff

Veranstaltungsort

Hegelsaal, Konzert- und Kongresshalle