Berichterstattung Haus & Grund Dingolfing
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RA Christian Ginzel zum neuen Vorstand gewählt
Herzlich begrüßte Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Dingolfing, zur Mitgliederversammlung. Sie freute sich, den Mitgliedern, wie auf der Mitgliederversammlung im vergangenen Herbst versprochen, einen Dingolfinger Anwalt als Kandidaten für das Vorstandsamt vorstellen zu können. Doch zunächst informierte sie die Mitglieder über das abgelaufene Geschäftsjahr und stellte den Haushalt vor. Nach dem positiven Bericht des Kassenprüfers entlastete die Mitgliederversammlung das Vorstandsteam.
Dr. Kirchhoff bedankte sich bei RA Jomrich für seine langjährige Tätigkeit als Vorstand von Haus & Grund Dingolfing, 20 Jahre war er erfolgreich als erster und zweiter Vorstand und zeitgleich Rechtsberater tätig. Anschließend stellte sich RA Christian Ginzel als künftiger Vorstand des Vereins vor, als Kassier stellte sich Manfred Göschl zur Wahl. Aus dem alten Team standen Dr. Ulrike Kirchhoff als Stellvertreterin und RA Anton Eder als Schriftführer zur Verfügung. Andreas Hillebrand und Christian Mittermeier kandidierten als Beiräte. RA Ginzel und sein neues Team wurden von der Mitgliederversammlung einstimmig gewählt. RA Ginzel bedankte sich bei den Mitgliedern und stellte die ersten Pläne für seine Amtszeit vor. Er freut sich darauf, für die Mitglieder aktiv zu werden. Auch zwei Kassenprüfer Tanja Kerscher und Heinrich Altmann wurden gefunden.
Im Anschluss an die erfolgreichen Wahlen informierte Walter Maier, Direktionsbeauftragter der Bayerischen Hausbesitzer-Versicherung die Mitglieder über wichtige Aspekte, die sie beim Abschluss von Versicherungen rund um ihre Immobilie beachten müssen. Aber auch bei bestehenden Verträgen sollte regelmäßig überprüft werden, ob sie angepasst werden müssen. Das kann etwa der Fall sein, wenn sich etwas an den Gebäuden selbst ändert. Aber auch die Versicherungsbedingungen ändern sich von Zeit zu Zeit, so dass der Umstieg auf einen neuen Vertrag durchaus Vorteile mit sich bringen kann.
Dr. Ulrike Kirchhoff berichtete den Mitgliedern über die Konsequenzen, die das „Heizungsgesetz“ für Eigentümer und Vermieter hat. So kann bis zum Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung grundsätzlich jede Heizung eingebaut werden, so sie ab 2029 anteilig mit regenerativen Energien betrieben werden kann. Mit Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung müssen neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 % alternative Energien einsetzen. Es besteht aktuell aber keine Pflicht, bestehende und funktionierende Heizungen auszutauschen. Sie können vielmehr weiterbetrieben – auch repariert – werden. Nur beim Austausch müssen die Vorgaben des Gesetzes beachtet werden. Obwohl auf den ersten Blick nur wenig „Druck“ herrscht, tätig zu werden, sollten Eigentümer dennoch handeln und zumindest einen Sanierungsfahrplan durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen. Denn gerade in älteren Bestandsimmobilien können durchaus Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, bevor eine Heizung eingebaut oder zumindest effizient betrieben werden kann, die mit regenerativen Energien arbeitet.
Nachdem alle Fragen geklärt waren, schloss Dr. Ulrike Kirchhoff eine spannende und erfolgreiche Mitgliederversammlung.
Referent/in
Dr. Ulrike Kirchhoff