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Berichterstattung Haus & Grund Freilassing

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Neues Heizungsgesetz seit Januar 2024 in Kraft

Herzlich begrüßte RA Franz Maushammer, erster Vorstand von Haus & Grund Freilassing, seine Mitglieder zur alljährlichen Mitgliederversammlung. Besonders herzlich begrüßte er Markus Hiebl, Erster Bürgermeister der Stadt Freilassing. Bürgermeister Hiebl begrüßte seinerseits die Versammlungsteilnehmer und berichtete über die aktuellen Entwicklungen in Freilassing. Besonders stolz ist er darüber, dass trotz steigender Einwohnerzahlen der Energieverbrauch gesunken ist, ein Zeichen dafür, dass auch viele kleine Maßnahmen zur Energieeinsparung viel bewirken können.

In seinem Geschäftsbericht konnte RA Maushammer über wachsende Mitgliederzahlen und ein weiterhin reges Interesse an der Rechtsberatung berichten. Dies ist wichtig, denn ein Zuwachs an Mitgliedern bedeutet auch mehr Einfluss in der Politik. Und diese Mitsprache ist bei den vielen neuen Entwicklungen in der Gesetzgebung dringend notwendig.

Der Kassenbericht von Steuerberater Bernhard Stümpfle zeugte wieder von einer gewissenhaften und sparsamen Haushaltsführung, was vom Kassenprüfer bescheinigt wurde. So erteilte die Mitgliederversammlung gerne die Entlastung.

Gleich zwei Referentinnen des Landesverbandes Haus & Grund Bayern informierten die Mitglieder des Vereins über die aktuellen Themen der Gesetzgebung. RAin Susanne Fischer, Syndikusanwältin des Landesverbandes, berichtete über die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes und vor allem die Aufteilung der CO2-Abgabe, zwei Themen, die alle Hauseigentümer spätestens in der nächsten Betriebskostenabrechnung beschäftigen werden. Doch eine gute Nachricht für alle, die auch die Heizkosten selbst abrechnen: Über den CO2-Kostenrechner, der auch auf der Homepage von Haus & Grund Freilassing integriert ist, kann die Steuerlast und ihre Aufteilung leicht ermittelt werden.

Das Heizungsgesetz stand im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen eingebaut werden können, die zumindest anteilig mit alternativen Energien heizen. Sobald die kommunale Wärmeplanung in Kraft tritt, muss grundsätzlich ein Anteil von mindestens 65 % erreicht werden, vorher können alle Systeme eingebaut werden, sofern sie ab 2029 anteilig mit regenerativen Energien arbeiten können – die Anteile sind steigend. Sinnvoll ist es, einen Sanierungsfahrplan für die eigene Immobilie erstellen zu lassen und zu überlegen, ob und wenn ja welche Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden können und sollen, damit eine Umstellung der Heiztechnik am Ende möglichst reibungslos funktioniert.

RA Maushammer bedankte sich zum Schluss bei allen, die zum Gelingen des Abends beigetragen hatten, und freute sich über eine rundum gelungene Veranstaltung. 

Referent/in

Dr. Ulrike Kirchhoff

Veranstaltungsort

Freilassing
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

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