Berichterstattung Haus & Grund Fürstenfeldbruck
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Vorschriften des GEG gelten auch bei Heizungsausfall
RA Eberhard Kleine freute sich, seine Mitglieder zur alljährlichen Mitgliederversammlung zu begrüßen. Die rege Teilnahme zeigte deutlich die Wertschätzung der Mitglieder gegenüber ihrem Verein.
RA Kleine, 1. Vorstand des Vereins, berichtete über wichtige Ereignisse des abgelaufenen Geschäftsjahres und vor allem über eine weiterhin positiv verlaufende Mitgliederentwicklung. Kassen- und Kassenprüfungsbericht bestätigen eine wohlgeordnete Finanzsituation, so dass die Mitgliederversammlung dem Vorstand gerne die Entlastung erteilte. Im Anschluss stand die Neuwahl der Kassenprüfer und eines Beirats, die von der Mitgliederversammlung einstimmig in ihr Amt gewählt wurden.
Nachdem die Regularien erfolgreich beendet waren, hielt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern einen Vortrag über die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Die Novelle sieht vor, dass spätestens ab 2045 nur noch regenerative Energien eingesetzt werden dürfen. Bis dahin können Heizungen eingebaut werden, die noch anteilig fossile Energieträger einsetzen. Bis die kommunale Wärmeplanung in Kraft gesetzt ist, dürfen grundsätzlich alle Heizungen eingebaut werden, sofern sie ab 2029 zumindest mit 15 % regenerative Energien – und dann mit steigendem Anteil – betrieben werden können. Nach Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung müssen neu eingebaute Heizungen zumindest mit 65 % regenerativen Energien arbeiten. Bereits eingebaute Heizungen dürfen weiterhin repariert werden. Ist das aber nicht mehr möglich, müssen sie ausgetauscht werden. Zwar gilt hier noch eine Übergangsfrist von 5 Jahren, doch spätestens nach dem Ablauf dieser Frist, müssen Heizungen eingebaut werden, die die Vorschriften des GEG erfüllen.
RA Kleine freute sich über eine wiederum erfolgreiche Versammlung.
Referent/in
Dr. Ulrike Kirchhoff
Veranstaltungsort
Fürstenfeldbruck