Berichterstattung Haus & Grund Hersbruck
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Solarstrom – was Vermieter beachten müssen
Zur Jahreshauptversammlung begrüßte RAin Bettina Rothe-Humbert, erster Vorstand von Haus & Grund Hersbruck, herzlich die erschienenen Mitglieder und trug im Anschluss den Geschäftsbericht vor. Der Verein konnte im letzten Geschäftsjahr neue Mitglieder gewinnen. In der Beratungspraxis häuften sich die Fälle von Modernisierungsmieterhöhungen, aber auch die klassischen Fragen bzgl. der Nebenkostenabrechnung lassen nicht nach. Martin Leitmann, Kassierer, präsentierte anschließend den Haushalt. Kassenprüfer Günther Gößwein bestätigte diesen, somit konnte der Vorstand entlastet werden.
RAin Susanne Fischer, Syndikusanwältin von Haus & Grund Bayern, referierte über aktuelle gesetzliche Änderungen, insbesondere im Bereich Photovoltaikanlagen. Das Solarpaket I Teil 2 enthält wesentliche Änderungen, insbesondere zum Mieterstrom und der neu eingeführten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Darüber hinaus können Photovoltaikanlagen künftig auch auf Nebenanlagen angebracht und einfacher zusammengeschlossen werden. Bürokratische Hürden wurden reduziert, etwa durch ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren.
Zum Abschluss der Versammlung bedankte sich RAin Rothe-Humbert für den informativen Vortrag und freute sich über das rege Interesse der Mitglieder.
Referent/in
Rechtsanwältin Susanne Fischer