Berichterstattung Haus & Grund Lindau
Uhr bis Uhr
Mitgliederversammlung Haus & Grund Lindau
Trotz brütender Hitze war auch in diesem Jahr die Inselhalle wieder gut gefüllt und RA Karl Wanner freute sich, seine Mitglieder zur alljährlichen Versammlung begrüßen zu können. In seinem Geschäftsbericht informierte er die Mitglieder über wichtige Ereignisse des abgelaufenen Geschäftsjahres, insbesondere über die weiterhin steigenden Mitgliederzahlen. Aber auch die schwierigen Bedingungen für das Immobilieneigentum sprach er an, etwa rasant steigende Baukosten, ständig neue Vorschriften für Eigentümer und Vermieter. Die vielen neuen und geänderten Vorgaben, etwa zu Solaranlagen, zur Grundsteuer und vielem mehr, machen die Vermietung schwierig und teuer.
Nach dem Bericht der Schriftführerin Borgstede-Sauer und dem positiven Kassenbericht des Kassiers Bohle beantragten die Kassenprüfer Entlastung des Vorstands, die die Mitgliederversammlung gerne gewährte.
Im anschließenden Vortrag informierte Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, zunächst über das sogenannte Heizungsgesetz. Dr. Kirchhoff erklärte, was aktuell bei einem Heizungstausch zu beachten ist. Ein großer Vorteil des Gesetzes ist, dass es nun technikoffen gestaltet ist. Dennoch sollten sich Mitglieder gut informieren, wie die Gemeinden die Wärmeversorgung ihres Wohngebietes in der Wärmeplanung vorgesehen haben. Sinnvoll ist es zudem, einen Sanierungsfahrplan von einem unabhängigen Energieberater erstellen zu lassen. Aus einem solchen Sanierungsfahrplan lässt sich ableiten, ob und wenn ja welche energetischen Sanierungsmaßnahmen an der eigenen Immobilie ergriffen werden sollten – auch vor dem Hintergrund, bei Bedarf die optimale Heizungsart effizient nutzen zu können. Nicht nur für Heizungstausch und Sanierung stehen Fördermittel zur Verfügung, sondern auch für die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Thematisiert wurden zudem auch die neuen Vorschriften etwa für Balkonkraftwerke oder Ladestationen. Denn die geänderte Gesetzgebung gewährt grundsätzlich auch Mietern und Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaften einen Anspruch auf Einbau, so dass sich Vermieter vorab gut informieren müssen.
Referent/in
Dr. Ulrike Kirchhoff