Berichterstattung Haus & Grund Starnberg
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Rechtsanwalt August Mehr im Amt bestätigt
Rechtsanwalt August Mehr, 1. Vorstand von Haus & Grund Starnberg, hieß seine Mitglieder zur alljährlichen Mitgliederversammlung herzlich willkommen. Vor der malerischen Kulisse des Starnberger Sees berichtete er über das vergangene Geschäftsjahr und die Themen, die die Mitglieder am meisten beschäftigten. Ein Schwerpunkt der Beratung liege auf der Prüfung von Mieterhöhungen und Kündigungen. RA Mehr ging jedoch auch auf andere brisante Themen ein, wie die Erbschaftsteuer oder die Baumschutzverordnung in Starnberg, und betonte die Bedeutung der Beratungstätigkeit von Haus & Grund in diesen Angelegenheiten. Zudem zeigte er sich erfreut über die stetig wachsenden Mitgliederzahlen. Schatzmeister Thomas Beigel verlas seinen Kassenbericht, der eine Steigerung der Einnahmen zeigte. Kassenprüfer Andrew Gadilhe sah keinen Anlass zur Beanstandung der Kassenführung, weshalb die Mitgliederversammlung gerne dem Vorstand Entlastung erteilte. Anschließend fanden Neuwahlen statt. Bei der Wahl des Vorstandes wurden der 1. Vorsitzende RA August Mehr und die 2. Vorsitzende RAin Annette Kriebel im Amt bestätigt. Darüber hinaus wurden der Schatzmeister Thomas Beigel, der Kassenprüfer Andrew Gadilhe sowie der Wahlleiter Theo Beigel jeweils einstimmig wiedergewählt. Der Vorstand bedankte sich herzlich bei Frau Hannelore Hauptmann, die nach 34 Jahren ihr Amt als Schriftführerin bei Haus & Grund Starnberg niederlegte. Katharina Bader-Zellmer wurde einstimmig zur neuen Schriftführerin gewählt.
Nachdem die Neuwahlen erfolgreich abgeschlossen worden waren, hielt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, einen Vortrag über die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Sie erläuterte, was diesbezüglich auf die Vermieter zukommt: Die Novelle sieht vor, dass ab spätestens 2045 nur noch erneuerbare Energien genutzt werden dürfen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Heizungen installiert werden, die noch teilweise fossile Brennstoffe verwenden. Sie informierte über die Ziele der kommunalen Wärmeplanung und wie diese den Eigentümern eine gewisse Planungssicherheit geben kann. Solange die kommunale Wärmeplanung noch nicht in Kraft ist, können grundsätzlich alle Heizungen installiert werden, vorausgesetzt diese können ab 2029 zunächst mit 15 % erneuerbaren Energien und dann mit einem steigenden Anteil in den Folgejahren betrieben werden. Nach Erstellung der kommunalen Wärmeplanung müssen neu installierte Heizungen jedoch mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Bereits vorhandene Heizungen dürfen weiterhin repariert werden. Ist dies jedoch nicht mehr möglich, müssen sie ersetzt werden. Dabei gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Spätestens nach deren Ablauf müssen Heizungen eingebaut werden, die den Vorgaben des GEG entsprechen.
RA Mehr schloss die erfolgreiche Versammlung.
Referent/in
Dr. Ulrike Kirchhoff