Berichterstattung - Online Seminar - Gebäudeenergiegesetz
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Seminar von Haus & Grund Bayern: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – das Heizungsgesetz – ist da. Grund genug für Haus & Grund Bayern dazu ein Seminar zu veranstalten, um die Rechtsberater der Haus & Grund-Vereine mit allen notwendigen Informationen für die Beratungen auszustatten. Über die Regelungen informierten zwei Expertinnen, die die Novelle hautnah begleitet hatten. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik von Haus & Grund Deutschland, informierte die Teilnehmenden über die aktuellen Regelungen. Zwar bleibt es dabei, dass ab 2045 keine fossilen Energieträger zum Heizen der Immobilien mehr genutzt werden dürfen. Doch sind die bis dahin geltenden Regelungen durch den Einsatz von Haus & Grund Deutschland so weit entschärft worden, dass das Gesetz zumindest technikoffen ist und lange Übergangsfristen für den Einbau der neuen Heizungen gelten. Insbesondere bis zur Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, können im Grunde alle Heizungen eingebaut werden, sofern sie ab 2029 mit jeweils steigenden Anteilen regenerativer Energien betrieben werden können.
Chefjustiziarin Inka-Marie Storm informierte über den mietrechtlichen Part des Gesetzes. Denn für den Einbau von Heizungen, die die Vorschriften des GEG erfüllen, können Modernisierungsmieterhöhungen geltend gemacht werden, es ist sogar eine neue „vereinfachte“ Variante ins BGB eingeführt worden. Doch sind diese Möglichkeiten dennoch sehr eng und werden die Finanzierung der Maßnahmen nicht in erheblichem Umfang erleichtern.
Zum Abschluss des Seminars stellten die Referentinnen noch Fördermaßnahmen vor, die von der BAFA und der KFW gewährt werden. Inwieweit diese Maßnahmen in der Zukunft noch zur Verfügung stehen werden, wird sich aber erst nach Bewältigung der aktuellen Haushaltskrise zeigen.
Ki