BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
Haus & Grund rät zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen
Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Bayern hin (BGH, V ZR 139/23).
„Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, kommentierte Verbandsvorstand Dr. Ulrike Kirchhoff. Dieses Urteil zeige einmal mehr, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden.
Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften gehören, müssen diese auch von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden. Die Gemeinschaft kann aber auch eine andere Kostenverteilung beschließen.