Die geplante „Große BauGB-Novelle“
Im Juni 2023 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ein Sondergutachten mit dem Titel "Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenken". Darin wird die Bedeutung der Stadtentwicklung und des Bauplanungsrechts diskutiert. Der SRU empfiehlt, die geplante "Große BauGB-Novelle" zu nutzen, um die Klimaanpassung zu stärken. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Entwicklung von Grünräumen gelegt werden, um den Gesundheitsschutz, die Gesundheitsförderung, den gerechten Zugang zu Ressourcen und die Sicherung der Biodiversität zu fördern. Der Beitrag fasst die wichtigsten stadtbezogenen Empfehlungen des SRU-Sondergutachtens zusammen und betont die Notwendigkeit, das Bauplanungsrecht für die Stärkung der grünen Infrastruktur weiterzuentwickeln, unter Einbeziehung der Planersatznorm des § 34 BauGB.
Etwa zwei Drittel der deutschen Bevölkerung lebt in Städten, wobei große Städte besonders von Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm und Luftverschmutzung betroffen sind. Die fortschreitende Erderwärmung wird diese Belastungen voraussichtlich weiter verstärken, was Städte dazu zwingt, sich durch Anpassungsmaßnahmen darauf vorzubereiten. Klimaanpassungskonzepte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die Bauleitplanung, insbesondere Bebauungspläne, sind wichtige Instrumente für die Umsetzung dieser Konzepte, da sie die Entwicklung der "grünen Infrastruktur" ermöglichen.
Trotz früherer Bemühungen um Innenentwicklung haben viele Städte Schwierigkeiten, ausreichend Grünflächen und Ressourcen für die Gesundheit und Klimaanpassung bereitzustellen. Daher betont der Umweltrat die Notwendigkeit einer "doppelten Innenentwicklung" und empfiehlt der Bundesregierung, die geplante "Große BauGB-Novelle" zu nutzen, um dieses Konzept konsequent umzusetzen. Ein entsprechender rechtlicher Rahmen sollte die Planung und Umsetzung der notwendigen grünen Infrastruktur erleichtern.
Folglich steht das Städtebaurecht vor einer großen Herausforderung, da es nicht nur Flächen für Siedlung und Verkehr sparen muss, sondern auch den vorsorgenden Gesundheitsschutz, die Anpassung an den Klimawandel und die Sicherung der Biodiversität berücksichtigen muss. Das Konzept der doppelten Innenentwicklung soll diesen Anforderungen gerecht werden. Um dies effektiv umzusetzen, sind Änderungen im Städtebaurecht erforderlich, die durch die geplante "Große BauGB-Novelle" vorgenommen werden können. Dazu gehören eine Grünraumverordnung mit Standards, Anreize für Grünflächen in der Bauleitplanung, die Stärkung von Gesundheitsinteressen und die Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur.