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EU: Energieeffizienz von Gebäuden

Im Dezember 2023 kam es zu einer Einigung über neue Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Staaten. Durch die neuen Regelungen sollen die Emissionen und der Energieverbrauch von Immobilien in der gesamten EU gesenkt werden. Laut einer aktuellen Auswertung sind den Gebäuden etwa 40 % des gesamten Energieverbrauchs zuzuschreiben. Um die Ziele in Bezug auf die Klimaneutralität zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Gesamteffizienz von Gebäuden verbessert wird. Im Ergebnis sollen Wohnungen und Gebäude so beheizt und gekühlt werden, dass so wenig wie möglich Emissionen entstehen. Nach Angaben der EU-Kommission stehen die notwendigen Technologien hierfür bereits zur Verfügung.

Die Gebäudeeffizienzrichtlinie soll dazu beitragen, dass Finanzmittel mobilisiert und die Wertschöpfungsketten im Baugewerbe angekurbelt werden. Ziel der EU-Kommission ist es die Hauseigentümer durch die Richtlinie zu unterstützen, dadurch dass die Kosten der Immobilie durch die Renovierung gesenkt werden. Die Ziele einer Richtlinie sind für die Mitgliedstaaten verbindlich und müssen von diesen in nationales Recht umgesetzt werden. Wie diese Ziele erreicht werden, ist den innerstaatlichen Stellen überlassen durch die Wahl der Form und der Mittel. Dennoch enthält die überarbeite Richtlinie einige Maßnahmen für eine strukturelle Verbesserung.  

  • Die Mitgliedstaaten müssen einen nationalen Plan festlegen, um den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16% und bis 2035 um 20% zu senken. 
  • Hierbei müssen mindestens 55% der Senkung von Immobilien mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden durch Renovierungen. 
  • Eine schrittweise Verbesserung ist für auch Nichtwohngebäude geplant. 
  • Den Mitgliedern steht es frei, bestimmte Kategorien wie etwa historische Gebäude oder Ferienwohnungen, von der Verpflichtung der Renovierung zu befreien. 
  • Durch ein einheitliches Muster für Energieausweise, sollen Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU die Informationen bzgl. eines Gebäudes besser einstufen und Finanzierungsentscheidungen besser treffen können. 
  • Ferner sollen Finanzierungsmaßnahmen getroffen werden, um Energiearmut und Energiekosten zu senken und Anreize für Renovierungen zu schaffen. 
  • Des Weiteren sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Mieter zu treffen, um unverhältnismäßige Mieterhöhungen nach einer Renovierung zu verhindern. 

Das Nullemissionengebäude soll zum neuen Standard bei Neubauten werden, d.b. dass die Immobilie keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen darf. Die Zielsetzung der Richtlinie gibt vor, dass diese Vorgabe bis zum 1. Januar 2030 für alle Neubauten gilt, Ausnahmetatbestände sind möglich.  

Die Bundesrepublik muss die im Dezember geänderte Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Noch nicht ganz abzusehen ist, ob sich die aktuelle Regierung oder die neue im Herbst 2025 damit befassen muss.