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Balkonsolaranlagen

Der Bundestag hat in der Woche vor der Sommerpause noch die Gesetzesänderung zum Anbringen von Balkonkraftwerken beschlossen. Das Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG) wurde verabschiedet. Das Interesse an der Installation von Steckersolargeräten wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. Da durch diese Geräte die Stromrechnung gesenkt werden kann, haben viele Eigentümer und Mieter ein starkes Interesse an der Installation.  

Auch bislang war eine Genehmigung möglich, aber oftmals schwer durchzusetzen. Es wird geschätzt, dass derzeit zwei Drittel der gestellten Anträge genehmigt und ein Drittel abgelehnt werden. 
Die Anspruchsgrundlage könnte zu einer breiteren Nutzung dieser umweltfreundlichen Technologie führen und somit nicht nur individuelle Kosten senken, sondern auch einen positiven Beitrag zur Energiewende leisten. Dieser Anspruch ist jedoch nicht uneingeschränkt. Ein Mieterverlangen kann abgelehnt werden, wenn die Installation für den Vermieter unzumutbar ist. Hierbei bedarf es einer sorgfältigen Interessenabwägung, bei der unter anderem die Verpflichtung des Mieters zur fachgerechten Installation berücksichtigt wird. Dabei wird auch darauf geachtet, ob bauliche oder sicherheitstechnische Bedenken gegen die Installation sprechen. Ziel dieser Regelung ist es, sowohl die Rechte der Mieter zu stärken als auch die berechtigten Interessen der Vermieter zu schützen. Letztendlich soll die Abwägung zu einer fairen und praktikablen Lösung führen, die allen Beteiligten gerecht wird. 

Durch die Synchronisierung des Miet- und WEG-Rechts erhalten auch Wohnungseigentümer den Anspruch, Steckersolargeräte installieren zu dürfen.  

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