Solarpaket – Neuregelungen für Haus- und Wohnungseigentümer
Die Regelungen des zweiten Teils des Solarpakets I treten nun in Kraft, nachdem sie mit einiger Verspätung verabschiedet worden sind. Das neue Paket enthält viele Regelungen für Haus- und Wohnungseigentümer, die den Ausbau von Photovoltaik beschleunigen sollen. Ein wesentlicher Punkt ist die weitere Förderung von Mieterstrom. PV-Anlagen können jetzt auch auf Nichtwohngebäuden und Nebenanlagen, wie etwa Garagen, errichtet werden und in Form von Mieterstrom weitergegeben werden, sofern der Strom direkt verbraucht wird.
Zudem sind Mieterstromverträge nun mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren möglich. Ein neues Modell ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Hierdurch können mehrere Letztverbraucher über PV-Anlagen auf dem Dach versorgt werden. Gerade für Mehrfamilienhäuser ist dies eine Errungenschaft, da der gewonnene Strom ohne komplizierte Umwege ins Stromnetz eingespeist werden kann. Sollte zusätzlicher Strom benötigt werden, muss der Letztverbraucher sich eigenständig um einen Ergänzungsvertrag kümmern. Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, empfiehlt, die Mieter darüber zu informieren, dass die Nutzung des Solarstroms freiwillig ist, und sie darüber aufzuklären, dass Ergänzungsverträge notwendig sind, da eine Vollversorgung nicht gewährleistet werden muss. Des Weiteren muss beachtet werden, dass im Solarpaket kein Anspruch der Mieter auf Balkonsolarkraft geregelt ist. Diese Regelungen stecken noch im Gesetzgebungsverfahren. „Bereits jetzt sollte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, auch wenn ein gesetzlicher Anspruch noch nicht besteht", rät Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, „denn eine gesetzliche Grundlage wird höchstwahrscheinlich über kurz oder lang kommen."