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WEG-Spezialthemen

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Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sog. 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wie dieser Umstieg in Wohnungseigentümeranlagen vonstatten geht und was Eigentümer und Eigentümerinnen, aber auch Verwalterinnen und Verwalter schon jetzt tun müssen, wird einen Schwerpunkt dieses Vortrags bilden.

Der Einbau einer neuen Heizungsanlage stellt auch immer eine bauliche Veränderung dar. Was bei baulichen Veränderungen seit der WEG-Reform im Allgemeinen zu beachten ist, und wie die Umsetzung im Hinblick auf die GEG Novelle zu erfolgen hat, wird einen zweiten Schwerpunkt dieses Vortrags bilden.

Referentin: RAin Luzia Traut

RAin Luzia Traut ist als Rechtsanwältin bei KFR Rechtsanwälte in München tätig. Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht liegen ihre Schwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht sowie im privaten und gewerblichen Miet- und Pachtrecht.

www.kfr.law

 

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Referent/in

RAin Luzia Traut