Bauabnahme und Baubegleitung
Geprüfte Immobilienqualität
Endlich in die eigenen vier Wände. Wer in Immobilien investiert, muss sich auf eine Vielzahl von Partnern verlassen. Das ist mit Risiken verbunden, denn Baumängel sind keine Seltenheit und können sowohl die Zeitplanung als auch die Rentabilität des Bauvorhabens gefährden.
Vermeiden Sie böse Überraschungen sowie zeitraubende, kostspielige Nacharbeiten und geben Sie Ihrer Investition eine solide Grundlage.
Die Leistung
Mit DEKRA Immobilienqualität wird Ihr Bauvorhaben in allen wichtigen Bauphasen geprüft. Die erfahrenen Bausachverständigen der DEKRA stehen Ihnen bei Vor-Ort-Begehungen beratend zur Seite – neutral und unabhängig.
Sie prüfen und dokumentieren die Ausführung der Bauarbeiten bzw. den baulichen Zustand von Bestandsimmobilien. So lassen sich Ausführungsfehler oder Schwachstellen frühzeitig erkennen und beseitigen.
Durch Wahrnehmung aller Kontrolltermine in der Bauphase zum Beispiel können Sie das DEKRA-Siegel für „Immobilienprüfung – baubegleitend“ erlangen, das die umfangreiche Prüfung der Ausführungsarbeiten belegt. Im Falle eines späteren Verkaufs bedeutet dieser Nachweis einen spürbaren Mehrwert.
Ihr Vorteil
- Transparenz und zusätzliche Sicherheit bei Neubau- und Sanierungsprojekten
- Risikominimierung durch frühzeitiges Erkennen von Ausführungsfehlern und Schwachstellen
- Objektive, strukturierte Dokumentation des Bauzustands in jeder gewünschten Bauphase
- Leichtere Durchsetzung von Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen gegenüber Ihren Bauvertragspartnern
Als Haus & Grund-Mitglied erhalten Sie auf alle DEKRA-Preise* 5 % Rabatt!
* maßgebliche DEKRA Preisliste „Immobilienqualität“, in der aktuell gültigen Fassung
So funktioniert´s
Informationen erhalten Sie bei Ihrem Haus & Grund Ortsverein oder bei
Team Schadengutachten
DEKRA Automobil GmbH
Bereich Industrie, Bau und Immobilien
Telefon (+ 49) 711 - 7861-3900
industrial@dekra.com
Hinweis:
Der betreffende Vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Leistungspartner zustande. Haus & Grund trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der oben genannten Leistung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungspartners. Die Vergünstigung erhalten Sie als Mitglied in einem Brandenburger Haus & Grund Ortsverein.