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Strom, Gas, Kosten, Wärme

Energiepolitik

Gesetzlichen Rahmen vereinfachen

Die formalen und bürokratischen Anforderungen an energetische Gebäudesanierung sind unnötig hoch. Die bestehenden gesetzlichen Regelwerke (Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) müssen zusammengeführt und vereinfacht sowie die Anforderungen an Eigentümer beispielsweise nach Gebäudestruktur und -art differenziert werden.

 

Energetische Anforderungen im Bestand nicht verschärfen

Für Bestandsgebäude dürfen die energetischen Vorgaben nicht weiter verschärft und die Nutzung erneuerbarer Energien nicht zur Pflicht gemacht werden. Die Ermächtigungsgrundlage für diesbezügliche Landesregelungen ist abzuschaffen. Durch eine Ausweitung des Markt-Anreiz-Programms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zusätzliche steuerliche Förderung können positive Anreize für Eigentümer gesetzt werden. Bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wird die spezielle Situation von Vermietern bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Das Ergebnis war in der Vergangenheit, dass die energetischen Anforderungen Vermieter unzumutbar hoch belastet haben. Künftig muss das Investor-Nutzer-Dilemma berücksichtigt werden.

 

Energieausweis

Eine Vereinheitlichung des Energieausweises ist dringend erforderlich. Der Verbrauchsausweis ist für bestehende Gebäude die einzig richtige Variante. Nur was tatsächlich verbraucht wird, kann auch durch energetische Maßnahmen eingespart werden. Ein Bedarfsausweis für ein und dasselbe Gebäude hingegen kann je nach Berater oder Berechnungsmethode unterschiedlich ausfallen. Das führt zu Verwirrung bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien, zu Verzerrungen im Gesamtbild und zu einer nur begrenzten Aussagekraft des Energieausweises.

 

Individueller Sanierungsfahrplan

Im Bestand gestaltet sich die energetische Sanierung eines Wohngebäudes als so komplex, dass private Eigentümer leicht überfordert sind. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan ist ein geeignetes Hilfsmittel geschaffen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beratung von einem unabhängigen und qualifizierten Energieberater durchgeführt wird, der für den Erfolg der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen haftet.

 

Polystyrol-Dämmung

Viele Fragen bezüglich der Verwendung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol-Hartschaum sind bisher ungeklärt. Das betrifft z. B. Brand- und Gesundheitsrisiken, die Wiederverwertbarkeit und gefahrlose Entsorgung. Diese müssen wissenschaftlich erforscht werden. Bis zur Klärung dieser Fragen sollten gesetzliche Anforderungen an die Fassadendämmung so ausgestaltet werden, dass diese auch ohne den Einsatz von Polystyrol wirtschaftlich umsetzbar sind.

 

CO2-arme Energieversorgung

Dämmmaßnahmen an bestehenden Gebäuden finden so wenig Akzeptanz, dass mit diesem Instrument alleine die Klimaschutzziele nicht erreicht werden können. Wir fordern daher bei bestehenden Wohngebäuden den Fokus auf eine CO2-arme Energieversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Energietechnik (Fotovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen) zur Wärme- und Stromversorgung zu legen. Dafür müssen ein langfristig verlässlicher rechtlicher Rahmen und damit Finanzierungssicherheit für Vermieter geschaffen und bürokratische Hürden reduziert werden.

 

Stromkostenverordnung

Bisher sind die Hürden für private Vermieter, ihre Mieter mit selbst erzeugter erneuerbarer Energie zu versorgen, sehr hoch. Wir schlagen daher die Einführung Stromkostenverordnung vor. Dann können Vermieter den selbst erzeugten Strom an ihre Mieter abgeben und deutlich unbürokratischer mit den jährlichen Betriebskosten abrechnen. Damit würde ein großer Beitrag für die Energiewende im vermieteten Gebäudebestand geleistet, ohne die Mieter schlechter zu stellen.

 

Keine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler in Privathaushalten

Das Digitalisierungsgesetz erlaubt den Netz- oder Messstellenbetreibern ab 2020 den Einbau von intelligenten Stromzählern in Haushalten mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr. Ihren Nutzen und ihre Wirtschaftlichkeit sind bislang nicht erwiesen, viele Datenschutzfragen sind ungeklärt. Wir fordern, dass private Verbraucher den Einbau ablehnen können.

 

EEG-Umlage auslaufen lassen

Die EEG-Umlage dient dazu, die Einspeisung von Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse in das öffentliche Stromnetz zu finanzieren. Sie wird von den privaten Stromverbrauchern gezahlt, wohingegen Teile des produzierenden Gewerbes befreit sind. Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden, indem die EEG-Umlage auslaufen gelassen wird.

 

Rechte von Eigentümern bei Ausbau von Stromnetzen stärken

Unmittelbar von einem Netzausbau betroffene Eigentümer sind in mehrerlei Hinsicht benachteiligt: Sie erfahren von den Planungen oft erst nach Abschluss des Planungsverfahrens, so dass sie ihre Interessen nicht angemessen geltend machen können. Die vorzeitige Besitzeinweisung bzw. Enteignung gleicht meist einer Vorentscheidung, die sich im weiteren Verfahren nur schwer korrigieren lassen wird. Und die Entschädigungen fallen oft zu gering aus. Wir fordern eine frühzeitige Beteiligung, den Ausschluss der vorzeitigen Besitzeinweisung und klare Regelungen für angemessene Entschädigungen.

 

Eichfristen für Wasserzähler verlängern, vereinheitlichen und differenzieren

Wasserzähler müssen gemäß dem deutschen Eichrecht im internationalen Vergleich extrem oft gewechselt werden – alle fünf bzw. sechs Jahre -, obwohl sie in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch sehr genaue Messergebnisse erzielen. Dadurch entstehen den privaten und öffentlichen Haushalten unverhältnismäßig hohe und unnötige Kosten. Wir fordern daher eine Änderung des Mess- und Eichrechts: Die Fristen für Kalt- und Warmwasserzähler sollten vereinheitlicht und technologiespezifisch auf 15 bzw. 20 Jahre verlängert werden.

 

Rechte von Eigentümern beim Bau von Windkraftanlagen stärken

Eigentümer, in deren Nachbarschaft eine Windkraftanlage errichtet wird, können sich dagegen nicht wehren. Sie müssen auch mögliche Einschränkungen in der einträglichen Nutzung und Verwertung ihres Grundstücks hinnehmen. Um die Auswirkungen zu begrenzen, muss für das Bauleitplanungsverfahren eine bundeseinheitliche Kodifikation einer Abstandsregelung entwickelt werden, die bereits während der Aufstellung eines Flächennutzungs-plans maßgeblich sein muss. Darüber hinaus müssen die benachbarten Eigentümer an den Gewinnen aus der Nutzung der Windkraftanlagen beteiligt werden.

 

Anschluss an Wärmenetze erleichtern

Wärmenetze, die mittels ohnehin anfallender Wärme betrieben werden, sind energetisch sinnvoll. Von Vermietern werden sie bislang jedoch wenig genutzt, da die Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) Kostenneutralität für den Mieter verlangt. Vermieter können oftmals einen Anschluss an ein Wärmenetz nur vornehmen, wenn sie zukünftig einen Teil der Betriebskosten für Warmwasser und Heizung entgegen der ursprünglichen mietvertraglichen Vereinbarung selbst tragen. Damit der nachträgliche Anschluss an ein Wärmenetz für Vermieter wirtschaftlich interessant ist, muss dieser aus dem Anwendungsbereich der WärmeLV herausgenommen werden.

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