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René Hobusch, Präsident Haus & Grund Sachsen e.V.

Haus & Grund: Finanzminister Vorjohann soll Verfahrensruhe bei Grundsteuer anzuordnen

Nach Einreichung der Grundsteuermusterklage am Sächsischen Finanzgericht durch Haus & Grund und den Bund
der Steuerzahler, Aktenzeichen 5 K 612/24, fordert der Präsident des Sächsischen Landesverbandes von Haus &
Grund, René Hobusch, die Finanzverwaltung des Freistaates auf „ihre unfaire Praxis gegenüber den Bürgerinnen
und Bürgern bei der Bearbeitung von Einsprüchen gegen die Grundsteuerbescheide der Finanzämter zu
beenden“.

Dazu erklärt der Leipziger Rechtsanwalt weiter: „immer wieder wenden sich Bürgerinnen und Bürger in der
Beratungspraxis unserer Vereine mit mehrseitigen Schreiben der Finanzämter an uns, die die Aussichtslosigkeit
der Einsprüche unterstellen. Der Gipfel dabei ist, dass vorformulierte Rücknahmeschreiben zu den anhängigen
Einsprüchen beigefügt werden. Zudem wird nur auf eine Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichtes aus dem
Oktober verwiesen. Dass in der Zwischenzeit weitere Musterverfahren anhängig und in einem Fall am
Bundesfinanzhof (BFH) bereits erfolgreich waren, wird verschwiegen“. Hobusch empfiehlt, die Schreiben zu
ignorieren und stattdessen noch einmal unter Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Bedenken das Ruhen des
Verfahrens zu beantragen.


Um die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates weiter zu entlasten, fordert der Präsident von Haus & Grund
Sachsen den Sächsischen Staatsminister für Finanzen, Hartmut Vorjohann, daher auf „nun endlich die
Finanzämter anzuweisen, grundsätzlich Einspruchsverfahren ruhend zu stellen, insbesondere dann, wenn
verfassungsrechtliche Bedenken an dem in Sachsen angewandten Grundsteuermodell des Bundes geltend
gemacht werden“.


Mit Blick auf den jüngst ergangenen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24.06.2024 – S 3017
verweist der Verband zudem darauf, dass mit Blick auf die Entscheidung des BFH vom 27.05.2024, AZ II B 79/23,
auch die Anwendung niedrigerer Grundstückswerte sowie eine Aussetzung der Vollziehung der
Grundsteuerwertbescheide in Betracht kommt. „Angesichts dieser Signale des Bundesfinanzhofs und der
obersten Finanzbehörden sind wir optimistisch, dass in den noch ausstehenden Verfahren letzten Endes das
Bundesverfassungsgericht im Sinne der Eigentümer entscheiden wird. Es macht daher keinen Sinn,
Einspruchsverfahren weiterzubetreiben, die am Ende in Karlsruhe wieder kassiert werden, so Hobusch
abschließend“.