Kriterien für Mietpreisbremse greifen in Sachsen nicht
Haus & Grund fordert Freistaat zum Verzicht auf Einführung in Dresden und Leipzig auf
Haus & Grund Sachsen hat heute in einer Stellungnahme zum Entwurf für eine Sächsische
Mietpreisbegrenzungs-Verordnung (SächsMPB-VO) erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
beabsichtigten Einführung einer Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden geäußert.
„Das zuständige Ministerium für Regionalentwicklung (SMR) stellt in seiner Begründung selbst fest,
dass die Kriterien des Gesetzgebers nicht in Sachsen greifen“, so der Präsident des Verbandes, René
Hobusch. „Mit dem Kreieren eigener landesweiter Vergleichskriterien begibt sich der Freistaat in eine
rechtlich zweifelhafte Parallele zur Mietendeckelentscheidung in Berlin. Von der Möglichkeit
zusätzlicher Kriterien zu denen, die bereits im BGB stehen, wird dagegen kein Gebrauch gemacht.
Dies zeigt, es geht der Landesregierung, allen voran SPD und Grünen, bei der Mietpreisbremse um
ein politisches Signal und nicht um ein vernünftiges Abwägen und Bewerten der Realität im Freistaat.
Am Ende werden Mieten in beiden großen Städten, die noch weit unter dem Bundesdurchschnitt
liegen, mit schrumpfenden ländlichen Regionen verglichen, die unter hohen Leerständen und einer
ruinösen Abwärtsspirale leiden.“
„Bei Einführung einer Mietpreisbremse ist zudem mit einem weiteren negativen Effekt für den Freistaat
insgesamt zu rechnen. Die Abwanderung junger Menschen in die großen Städte wird zusätzlich
befeuert und die Überalterung im ländlichen Raum und das Auseinanderdriften der Gesellschaft
nimmt zu“, so Hobusch weiter. Er befürchtet zudem, dass die Verkaufswelle bei privaten Eigentümern
weiter angeheizt wird: „Schon jetzt fühlen sich private Vermieter, die zwei Drittel aller Wohnungen
anbieten, von immer neuen Regelungen drangsaliert. Unsere Mitglieder, einfache Kleinvermieter
werfen entnervt das Handtuch. Den dann folgenden Konzentrationsprozess auf immer weniger
Großvermieter kann selbst bei grünem und rotem Koalitionspartner keiner wollen".
Die Stellungnahme an das SMR ist als Anlage beigefügt.