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René Hobusch, Präsident Haus & Grund Sachsen e.V.

Sächsisches Finanzgericht macht sich zum verlängerten Arm der Finanzverwaltung

Haus & Grund kündigt Revision zum Bundesfinanzhof an

Nach der Klageabweisung durch das Sächsische Finanzgerichts vom 15. Januar 2025 begrüßt Haus & Grund
Sachsen die Ankündigung des Haus & Grund Bundesverbandes, auch gegen die sächsische Entscheidung in den
Musterverfahren zur Grundsteuer vor den Bundesfinanzhof zu ziehen.

„Die Reaktionen unserer Mitglieder zu den seit letzter Woche im Freistaat versandten Steuerbescheiden zeigen,
dass das Scholz-Modell die Ungerechtigkeiten der alten Grundsteuer nicht beseitigt hat. Im Gegenteil, sie
scheinen noch massiver zu sein als zuvor“, sagt der Präsident des sächsischen Verbandes, René Hobusch (48).
Der Jurist kritisiert zudem die Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts aus der vergangenen Woche (Az. 5 K
612/24). „Gerade in dem Musterverfahren unseres Verbandes in Sachsen hätte ich mir mehr Anstrengung bei
der Beurteilung durch das Finanzgericht in Sachsen erhofft. Stattdessen hat es sich einfach gemacht. Statt in die
Tiefe einzudringen und sich mit dem Einzelfall zu beschäftigen, hat es nur die Gesetzesbegründung
wiedergegeben und sich so zum verlängerten Arm der Finanzverwaltung gemacht. Da wiederum sehe ich nur
noch schwarz“, so der Leipziger Rechtsanwalt.

Inhaltlich ergänzt Hobusch zu der Entscheidung: „Das Urteil ist auch in sich unschlüssig. Einerseits soll gegen eine
typisierende Betrachtung in einem vereinfachten Massenverfahren nichts einzuwenden sein. Anderseits soll es
bei den streitigen Eigentumswohnungen nicht genügen, mit Kaufpreisen benachbarter Wohnung abweichende
Werte unter Beweis zu stellen. Hier betrachtet das Finanzgericht plötzlich wieder die individuellen Verhältnisse,
während der Gesetzgeber pauschalieren darf. Da biegt sich das Gericht die Dinge zurecht, damit es am Ende für
die Finanzverwaltung des Freistaates passt“.