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Immobilienwertermittlungsverordnung

Steuern und Abgaben

Grundsteuer einfach und aufkommensneutral reformieren

Eine Ländermehrheit hat ein Grundsteuermodell im Bundesrat verabschiedet, das wir ablehnen. Das Bemessungsverfahren ist zu kompliziert und aufwändig sowohl für Eigentümer als auch für Verwaltungen. Die Anbindung an den Faktor Bodenrichtwert würde die Steuerbelastung erheblich erhöhen. Wir fordern Vereinfachung und Aufkommensneutralität. Beides wäre durch das sogenannte Äquivalenzmodell gesichert.

 

Wohngebäude-AfA: Lineare Abschreibung auf drei Prozent erhöhen

Die lineare Gebäudeabschreibung muss von zwei auf drei Prozent erhöht werden, um die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten an die Entwicklungen des Wohnungsmarktes anzupassen. Die Vorgaben für die Absetzung für Abnutzung (AfA) gehen bei Wohngebäuden von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus. Durch die Energiewende, die mittlerweile deutlich verkürzte Lebensdauer wesentlicher Gebäudeteile und gesetzliche Vorgaben – wie etwa die Austauschpflicht für Heizungen – hat sich die Nutzungsdauer auf heute durchschnittlich 36 Jahre verkürzt.

 

Energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern

Wir fordern den Aufbau einer dritten, steuerlichen Fördersäule für energetische Gebäudesanierung. Die vorhandenen Förderinstrumente (zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse der bundeseigenen KfW, Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) werden nicht von allen Eigentümern gleichermaßen genutzt, passen nicht für jede Sanierungssituation und sind in der Abwicklung teils extrem aufwändig.

 

Handwerkerbonus ausweiten

Wir fordern die Ausweitung dieses Handwerkers-Bonus: Bei energetischen Modernisierungen oder Maßnahmen zum Einbruchschutz sollten alle Aufwendungen (Arbeits- und Materialkosten) steuermindernd wirken. Die Geltendmachung haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG stellt für selbstnutzende Eigentümer, die andere Förderungen nicht in Anspruch nehmen, eine effektive Förderung dar.

 

Weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer ausschließen – mittelfristiges Ziel: 3,5 Prozent bundesweit

Mit der anstehenden Reform des Solidarpakts und des Länderfinanzausgleichs, die bis zum Jahr 2019 abgeschlossen sein muss, müssen aus unserer Sicht die Fehlanreize zu steigenden Grunderwerbsteuersätzen beseitigt werden. Seit dem Ende des bundeseinheitlichen Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 Prozent im Jahr 2006 haben die Länder diese Steuer erheblich erhöht und damit den Erwerb von Wohnimmobilien maßgeblich verteuert. Das steht im Widerspruch zu zahlreichen Maßnahmen der Wohneigentumsförderung. Mittelfristig sollte ein bundesweiter Satz von 3,5 Prozent angestrebt werden.

 

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Share Deals ausschließen

Wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht, von der dann ein Käufer die Mehrheit der Anteile erwirbt, so ist dieser Investor von der Grunderwerbsteuer befreit, solange er weniger als 95 Prozent der Anteile erwirbt (Share Deals). Aus unserer Sicht muss diese Form der Steuervermeidung ausgeschlossen werden.

 

Keine CO2-Abgabe

Bei einer isolierten ökonomischen Betrachtung ist eine CO2-Abgabe ein effizienteres Klimaschutzinstrument als das aktuelle Regelungsdickicht, dessen Wirkungen keiner mehr nachvollziehen kann. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen lehnen wir sie dennoch ab: Sie würde die Kosten des Wohnens für Mieter und selbstnutzende Eigentümer weiter in die Höhe treiben. Wir brauchen Steuersenkungen, keine neuen Abgaben.

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