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Betriebskostenabrechnung

Für den Abrechnungszeitraum 2023 befinden sich aktuell zahlreiche Nebenkostenabrechnungen in der Erstellung. In Fällen, in denen vertraglich keine Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen als Grundlage. Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten und potenzielle Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern jedoch dringend, vertragliche Regelungen zu treffen.

Betriebskosten umfassen sämtliche Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Nach den gesetzlichen Regelungen ist es erforderlich, über die Vorauszahlungen jährlich schriftlich abzurechnen. Die schriftliche Abrechnung muss mindestens folgende Punkte beinhalten: 

  • Eine detaillierte Zusammenstellung der Gesamtkosten je Kostenart.
  • Den Gesamtbetriebskostenanteil für jede Kostenart. 
  • Die Angabe und Erläuterung des jeweiligen Verteilerschlüssels, der zur Aufteilung der Kosten verwendet wurde. 
  • Die transparente Berechnung des Kostenanteils des Mieters. 
  • Eine klare Saldierung von Vorauszahlungen und dem tatsächlichen Kostenanteil. 
  • Vorauszahlungen können einmal pro Abrechnungsperiode angepasst werden. Dabei ist eine fundierte Prognose über das Jahr anzustellen. 

Beachtet werden muss, dass ein pauschaler Sicherheitszuschlag nicht zulässig ist. Falls die Höhe der neu bestimmten Vorauszahlung als unangemessen hoch erachtet wird, bleibt die Erklärung zwar wirksam, jedoch schuldet der Mieter nur einen angemessenen Betrag. 

Eine klare und transparente Betriebskostenabrechnung bildet die Grundlage für ein gutes Vermieter-Mieter-Verhältnis und trägt zur Vermeidung von Missverständnissen bei, erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.