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Berichte

Mitgliederversammlung vom 24. April 2024

103. Hauptversammlung Haus und Grund Bielefeld-Brackwede

Berücksichtigung der CO2-Abgaben in der Nebenkostenabrechnung und Wegfall der Umlegbarkeit der Kabelgebühren auf die Mieter 

Vorträge zu den Themen "Berücksichtigung der CO2-Abgaben in der Nebenkostenabrechnung ab 2023 und Wegfall der Umlegbarkeit der Kabelgebühren auf die Mieter ab 01. Juli 2024" standen nach den Regularien auf dem Programm der Mitgliederversammlung 2024 am 24.04.2024 im Café Bürenkemper in Brackwede an der Hauptstr. 

Der Vorsitzenden Dr. Werner Wehmeier eröffnete die Sitzung und begrüßte als Gast und Referentin Verbandsgeschäftsführerin Haus und Grund OWL  Daniela Niermann. Nach der Protokollverlesung der letztjährigen Versammlung durch Schriftführer RA Johann Wegener ließ der Vorsitzende die Vereinsaktivitäten des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 Revue passieren. Auch im vergangenen Jahr habe die Beratung der Mitglieder zu allen Fragen zum Haus-, Wohnungs- und Grundbesitz im Vordergrund gestanden. Hier seien häufige Themen Mietrecht, Nebenkostenabrechnungen sowie Abgabenrecht gewesen. Zudem habe die politische Diskussion zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes viele Mitglieder beschäftigt. Auch die Musterklage zur Grundsteuer sowie das Thema Grundsteuer allgemein treibe Immobilieneigentümer um, so Dr. Wehmeier. Der Vorsitzende unterstrich, das das Mitgliedermagazin Informationen zu allen wichtigen Themen aufgreife und verständlich aufarbeite.

Dr. Wehmeier rief die anwesenden Mitglieder auf, Werbung für den Verein und die Leistungen zu machen, weil mehr erreicht werden könne, je mehr Mitglieder der Gesamtverband hätte. Hierbei solle auch die politische Arbeit insbesondere durch Haus und Grund Deutschland erwähnt werden.

Schatzmeister Heiko Glaser stellte die Finanzlage des Vereins dar. Die Kassenprüfer hatten dazu keine Beanstandungen, was zur einstimmigen Entlastung des Vorstandes führte. Beate Bischoff und Wolfgang Kornfeld bleiben weiterhin Rechnungsprüfer. Als Stellvertreter wurde Karl-Heinz Loock wiedergewählt.

Nach den Regularien informierte Verbandsgeschäftsführerin Daniela Niermann zunächst über die Berücksichtigung der CO2-Abgaben in den Nebenkostenabrechnungen ab dem Jahr 2023, welche im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz geregelt ist. Die Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt und das Thema erlangt nun Relevanz für die Praxis, weil viele Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2023 aktuell anstehen werden.

Das zweite Vortragsthema "Wegfall der Umlegbarkeit der Kabelgebühren auf die Mieter ab 01.07.2024 resultiert auch aus einer Gesetzesänderung, die nun ebenfalls kurzfristig Wirkung entfaltet und in den Medien - insbesondere durch Werbung der Kabelbetreiber - sehr präsent ist. Hier wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Vermieter aufgezeigt und Beispiele aus der Praxis erörtert.

Zwischendurch und in der Diskussion wurden einige Aspekte des Themenspektrums durch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch vertieft.

 

Mitgliederversammlung am 25. April 2023

102. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

Moderne Energieversorgung im Eigenheim  – Solarstrom erzeugen / Solarstrom speichern

Die moderne Energieversorgung im Eigenheim standen nach den Regularien auf dem Programm der Jahreshauptversammlung 2023 von Haus und Grund Brackwede im Café Bürenkemper an der Hauptstraße.

Zu Beginn hatte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier die Mitgliederversammlung eröffnet und dazu Christian Reker von den Stadtwerken Bielefeld (Vertrieb Privat- und Gewerbekunden) als Gast und Referenten begrüßt.

Nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung wurden vom Vorsitzenden die Aktivitäten von Haus und Grund auf der Vereins-, Verbands- und der Bundesebene Haus und Grund Deutschland in seinem Jahresbericht dargestellt.

Im Jahre 2022 habe die Beratung der Mitglieder zu allen Fragen zum Haus-, Wohnungs- und Grundbesitz im Vordergrund gestanden. Viele Fragen zum Thema Grundsteuerbewertung konnten beantwortet werden. Hilfreich waren dabei auch die Informationsblätter von Haus und Grund Deutschland zu diesem Thema, die dann oftmals den Zugang und die digitale Abwicklung der Erklärungen wesentlich erleichterten. Die mittlerweile von den Finanzämtern erteilten Grundsteuerbescheide lassen erhebliche Zweifel aufkommen, ob das Bundes-Bewertungsmodell, welches auch für NRW gültig ist, überhaupt grundgesetzkonform ist.

Der Zentralverband von Haus und Grund Deutschland plant deshalb Musterprozesse von Mitgliedern rechtlich zu begleiten. Stichworte sind hier: zu kompliziert, intransparent, ungerecht. Rechtsgutachten von Verfassungsrechtlern bestätigen in Gutachten die Sichtweise von Haus und Grund. Da einige Bundesländer das Bundes-Bewertungsmodell nicht übernommen haben, führt dieses Modell im Bundesvergleich zu noch mehr Ungerechtigkeiten. Das letzte Wort zu diesem Thema ist noch nicht gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht wird sich wohl noch mal mit dem Thema beschäftigen müssen. Nur das dauert.

Nach Corona hat die Energiekrise in Folge des Russland/Ukraine-Krieges und die Inflation alle voll getroffen. Egal ob als Hauseigentümer, Vermieter oder Mieter, nichts ist mehr so, wie es viele Jahre war. Das große Thema dieser Tage: Änderung des Gebäude-Energie-Gesetzes (kurz GEG) beschäftigt alle Bürgerinnen und Bürger. Die Haus und Grund-Organisation wird diesen Prozess kritisch aber sachlich genauestens verbandspolitisch beobachten und sich auf allen Informationskanälen im Interesse unserer Mitglieder zu Wort melden.

Die Klimaziele werden von Haus und Grund nicht in Frage gestellt, aber technische Machbarkeit, Produktverfügbarkeit, wirtschaftliche und soziale Aspekte fehlen. Auch die dringend notwendige Förderkulisse für die Umsetzung fehlt bisher. Eine Energiewende mit der Brechstange ist nicht akzeptabel, ohne kommunale Wärme- und Energieplanung könnten Haus- und Wohnungseigentümer keine verlässlichen Investitionsentscheidungen treffen, fasste der Vorsitzende seinen Bericht zusammen.

Schatzmeister Heiko Glaser stellte die Finanzlage des Vereins dar. Die Kassenprüfer hatten dazu keine Beanstandungen, was zur einstimmigen Entlastung des Vorstandes führte. Beate Bischoff und Wolfgang Kornfeld bleiben weiterhin Rechnungsprüfer. Als Stellvertreter wurde Karl-Heinz Loock erneut wiedergewählt.

Auf der diesjährigen Hauptversammlung standen die Neuwahl für den stellvertretenden Vorsitz und die Wahl einer/s Beisitzende/Besitzender an. Es wurden als stellvertretender Vorsitzender Norbert Hoppe und als Beisitzende im Vorstand Christiane Möller wiedergewählt.

Nach den Regularien referierte Christian Reker von den Stadtwerken Bielefeld zum Thema „Moderne Energieversorgung im Eigenheim“. In seinen informativen Ausführungen ging er zunächst auf die möglichen Energieerzeugungsbereiche im Eigenheim ein. Hier waren es die Stichworte „Photovoltaik, Stromspeicher und Ladestation“. Danach wurden weitere Technologien im Detail mit Wärmepumpe, Gas-Hybrid-Heizung und Solarthermie betrachtet. Der Referent führte aus, dass die Energieerzeugung im Eigenheim durch Photovoltaik voll im Trend liegt. Es bedeutet: Stromgewinnung aus Sonnen-Energie, die Wirtschaftlichkeit ergibt sich durch die vermiedenen Stromzukäufe. Ein Autarkiegrad von ca. 35% könne in unseren Breitengraden durchaus erreicht werden.

Steigende Strompreise und je nach Strombedarf des Haushalts kann sich eine PV-Anlage in 10-12 Jahren amortisieren; bei einer Lebensdauer von ca. 30 Jahren. Die staatliche Förderung wird durch die Mehrwertsteuerbefreiung mit 19% noch getoppt. Auch hier gilt es, jeden Einzelfall genauer hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu betrachten, sonst sind Überraschungen nicht ausgeschlossen.

Im weiteren Verlauf wurde dann das Thema „Batteriespeicher“ im Eigenheim beleuchtet. Hier kann sich dann der Autarkiegrad auf bis zu 75% erhöhen, aber hohe Investitionskosten (ca. 1500 €/kWh) bei einer Lebensdauer von ca. 10-15 Jahre, sind zu berücksichtigen. Auch das Laden eines Elektroautos kann die Eigenversorgung klimafreundlich durch Kombination mit einer PV-Anlage verbessern und damit die Wirtschaftlichkeit nochmal erhöhen. Der Referent stützte seine Aussagen zusätzlich mit statistische Daten zur Sommer- und Winterzeit. Durch Gegenüberstellung von Netzeinspeisung, Batterie laden, Netz Bezug, Batterie entladen, Direktverbrauch und Hausverbrauch konnten die Mitglieder deutlich erkennen, wie sich bei gegebenen Anlagedaten die Stromwerte über den Tag hin verteilen und je nach Jahreszeit erhebliche Unterschiede erkennbar sind.

Zum Thema „Wärmepumpen“ und deren Eignung für die Wärmeerzeugung wurde die problemlose Eignung für „Neubauten, bzw. Gebäude mit gutem Dämmstandard und Flächen-/Fußbodenheizung“ herausgestellt. Für den sehr großen Bereich der älteren Bestandsbauten zeichne sich zur Zeit auch eine Gas-Hybrid-Heizung als Alternative zur Wärmepumpe ab, dh. eine Kombination fossiler und erneuerbarer Technologien. Als Basis z.B. eine Gasbrennwerttechnik kombiniert mit Wärmepumpe, Solarthermie, Brennstoffzelle und/oder Pelletheizung/Kaminofen. Dies insbesondere für die kalten Wintertage. Zukünftig sollte auch die Fähigkeit „Renewable-Ready (hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik)“ mit einbezogen werden, damit eine ausbaufähige Ergänzung der Haustechnik möglich bleibt.

In der Diskussion wurden auch immer wieder die Aspekte Sommer-Winter-Problematik und mögliche Überproduktion von Strom/Wärme, die nicht im Eigenheim genutzt werden kann, hinterfragt. Auch die gewaltige Kosten- und die Finanzierungsproblematik beschäftigte die Teilnehmer des Abends. Fazit der Diskussion „Das Thema Energie wird uns noch lange – wenn nicht auf Dauer - beschäftigen!“

 

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Jahreshauptversammlung 2023 vom 25.04.2023
Vorstand im Jahr 2023 mit Referent zum diesjährigen Thema "Moderne Energieerzeugung im Eigenheim
von links: Referent Christian Reker (Stadtwerke Bielefeld), Vorstandsmitglieder Johann Wegener (Schriftführer), Norbert Hoppe (Stv. Vorsitzender), Christiane Möller (Beisitzerin), Heiko Glaser (Schatzmeister), Dr. Werner Wehmeier (Vorsitzender), Heiner Wiese (Beisitzer)
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Jahreshauptversammlung 2023 vom 25.04.2023 Referat moderne Energieversorgung im Eigenheim
Referent Christian Reker von den Stadtwerken Bielefeld (Vertrieb Privat- und Gewerbekunden)

Mitgliederversammlung am 24.11.2022

101. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand auch in diesem Jahr wieder im Restaurant-Café Bürenkemper in der Hauptstr. in BI-Brackwede statt. Der Vorsitzende Dr. Werner Wehmeier erstattete nach der Eröffnung und Begrüßung sowie Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung den Geschäftsbericht für den Berichtszeitraum 2021. Wesentliche Punkte des Jahresberichts waren die Darstellung der Beratungstätigkeit für die Mitglieder in der Geschäftsstelle, Fragen zur Grundsteuer, der Energiekrise, die Probleme über Vereinbarungen zum Mieterstrom und der auf die Vermieter zukommende CO2-Abgabe. Der Vorsitzende stellte die Bedeutung der Internetpräsenz heraus. Der Internet-Auftritt des Vereins Haus und Grund Bielefeld-Brackwede wurde im letzten Jahr technisch und inhaltlich auf den neuesten Stand gebracht und ist damit auch im Rahmen des Web-Auftritts von Haus und Grund Deutschland (Zentralverband) gut integriert. Die Pflege der lokalen Themen erfolgt durch die Geschäftsstelle des Vereins. Ein Online-Eintritt in den Verein ist ebenfalls möglich. Alle übergreifenden Themen (Bund, Land) werden zentral vom unseren Verbänden aktualisiert.

Nach dem Kassenbericht (ausgeglichener Haushalt mit kleinem Überschuss) und dem Bericht der Kassenprüfer wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Neuwahlen fanden nur für den Punkt Rechnungsprüfer statt.

Frau RA Daniela Niermann, Verbandsgeschäftsführerin von Haus und Grund OWL, referierte anschließend zum Thema "Aktuelle wohnungswirtschaftliche Fragen aus der Verbandsarbeit und aktuelle Rechtsprechung aus dem Mietrecht. Ihr Vortrag beinhaltete insbesondere die geplante Umlage der Co2-Bepreisung und eine Darstellung des sog. Stufenmodells, Fragen zur Heizkostenabrechnung sowie die "Gaspreisbremse" und zur "Strompreisbremse".    

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Vorstand HuG BI-Brackwede und Verbandsgeschäftsführerin D. Niermann
Vorstand Haus und Grund Brackwede - Hauptversammlung 2022 mit
Referentin RA Daniela Niermann, Verbandsgeschäftsführerin Haus und Grund OWL

Mitgliederversammlung am 25.11.2021

100. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede - Vereinsjubiläum 1921 bis 2021 -

Die diesjährige Jahreshauptversammlung stand ganz im Zeichen des 100-jährigen Vereinsjubiläums von Haus und Grund Brackwede. Aus diesem Anlass fand die diesjährige Verbands-Versammlung OWL in Brackwede am 30. Oktober 2021 im Brackweder Hof statt. Der Verbandsvorsitzende Martin Mücke und der Präsident des Zentralverbandes von Haus und Grund Deutschland Dr. Kai H.Warnecke überbrachten die Glückwünsche für unseren Verein. Dr. Wehmeier bedanke sich mit einem Grußwort für die besondere Ehrung des Vereins Haus und Grund Brackwede. Zeitgleich wurde auch der Haus und Grund Verband OWL für sein 100-jähriges Bestehen geehrt.

100 Jahre besteht nunmehr der Verein Haus und Grund Brackwede. Eine umfangreiche Veranstaltung zu diesem Anlass konnte wegen der immer noch geltenden Corona-Pandemie-Beschränkungen leider auch in 2021 nicht durchgeführt werden. Der vorgesehene Festvortrag der Geschäftsführerin unseres Verbandes OWL, Frau Rechtsanwältin Daniela Niermann, musste deshalb entfallen, weil die aus den Anmeldungen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung resultierende Zahl der Teilnehmer an der Mitgliederversammlung für die Abhaltung eines gesonderten Vortrags zu klein war.

Der Vorsitzende Dr. Werner Wehmeier erstattete den Geschäftsbericht für den Berichtszeitraum 2019 und 2020, der insbesondere von der derzeit immer noch grassierenden Corona-Pandemie und mit ihr verbundenen Einschränkungen bestimmt war. Der Vorsitzende hob hervor, dass der Verband Ostwestfalen-Lippe ebenso wie Haus und Grund Brackwede seit 100 Jahren existiert und gab einen historischen Überblick zur Vereinsgeschichte. Details zur 100-jährigen Vereinsarbeit ergibt sich aus der Festschrift  "50 Jahre Haus und Grund Brackwede 1921 - 1971" und aus der Fortsetzung "Teil II Chronologie der Vereinsarbeit von 1971 bis 2021". Beide Texte sind auf der Webseite des Vereins unter Geschichte abrufbar. Zur Zeit hat der Verein 553 Mitglieder.

Nach dem Kassenbericht und dem Bericht der Rechnungsprüfer wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Im weiteren Verlauf erfolgten dann Neuwahlen zum Vorstand. Es wurden wiedergewählt: Dr. Werner Wehmeier als Vorsitzender, RA Johann Wegener als Schriftführer, Heiko Glaser als Schatzmeister, Heiner Wiese als Beisitzer. Alle Gewählten nahmen die Wahl an.

Der Vorsitzende bedanke sich bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle und bei allen Vorstandsmitgliedern für die geleistete Vereinsarbeit für die Mitglieder des Vereins, insbesondere unter Beachtung der erschwerten Pandemiebedingungen. 

Verbandsversammlung von Haus und Grund Ostwestfalen-Lippe am 30.10.2021 in Bielefeld-Brackwede

100 Jahre Verband Haus und Grund OWL

100 Jahre Haus und Grund Brackwede

Zum 100-jährigen Vereinsjubiläum von Haus und Grund Ostwestfalen-Lippe und dem 100-jährigen Vereinsjubiläum Haus und Grund Brackwede fand die diesjährige Verbandsversammlung im Brackweder Hof im Stadtbezirk Bielefeld-Brackwede statt. Der Vorsitzende Dr. Werner Wehmeier, Haus und Grund Brackwede, begrüßte und bedankte sich für die besondere Ehrung durch die Anwesenheit von Präsident Dr. Kai H. Warnecke vom Zentralverband in Berlin und die Glückwünsche vom Verbandsvorsitzenden Haus und Grund OWL Martin Mücke. Die Verbandsversammlung diskutierte - neben der Abwicklung der üblichen Regularien - intensiv die wohnungspolitische Lage auf Bundes- und Landesebene. Das private Eigentum bleibt weiterhin im Fadenkreuz der Wohnungspolitik - genauso wie schon vor 100 Jahren zu Beginn der Vereinsgründung in der noch jungen Weimarer Republik.

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Verbandsversammlung 2021 100 Jahre Haus und Grund Brackwede
100 Jahre Haus und Grund Bielefeld-Brackwede e.V.

Mitgliederversammlung Haus & Grund Brackwede am 29.10.2019

99. Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede

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Vorstand 2019

Informationen zu Aktuellem der Verbandsarbeit und der Rechtsprechung standen nach den Regularien auf dem Programm der Mitgliederversammlung 2019 von Haus & Grund Brackwede am 29. Oktober im Restaurant „Civico 65 Taxbäume“ an der Hauptstraße.


Zuvor hatte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier die Mitgliederversammlung eröffnet und dazu Verbandsgeschäftsführerin Daniela Niermann als Gast und Referentin begrüßt und vorgestellt.
Nachdem Schriftführer Johann Wegener das Protokoll der letztjährigen Versammlung verlesen hatte, ließ der Vorsitzende die Vereinsaktivitäten im Geschäftsjahr 2018 Revue passieren.
Auch im vergangenen Jahr habe die Beratung der Mitglieder zu allen Themen rund um die Immobilie im Vordergrund gestanden.
Schatzmeister Heiko Glaser stellte die Finanzlage des Vereins dar. Die Kassenprüfer hatten dazu keine Beanstandungen, was zur einstimmigen Entlastung des Vorstandes führte.
Beate Bischoff und Wolfgang Kornfeld bleiben weiterhin Rechnungsprüfer; Stellvertreter bleibt Willy Landwehr.
Im Rahmen der Vorstandswahlen wurde Norbert Hoppe als stellvertretender Vorsitzender einstimmig wiedergewählt.
Als neue Beisitzerin wurde Christiane Möller einstimmig gewählt. Beisitzer bleiben zudem Annette Hoppe und Heiner Wiese.
Nach den Regularien informierte Verbandsgeschäftsführerin Daniela Niermann über aktuelle Schwerpunkte der Verbandsarbeit sowie über die neuen Mietverträge. Danach stellte sie neue Rechtsprechung vor. Schwerpunkte waren hierbei Kündigungen wegen Eigenbedarfs und Abrechnung der Betriebskosten.
Zwischendurch und in der Diskussion wurden einige Aspekte des Themenspektrums durch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch vertieft.

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Mitgliederversammlung 2019
Der Vorstand mit der Geschäftsführerin des Landesverbandes RA Daniela Niermann

Mitgliederversammlung Haus & Grund Brackwede am 26. April 2018

98. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

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98. Hauptversammlung

Die 98. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede fand am 26. April 2018 im Restaurant „Taxbäume“ an der Hauptstraße in Brackwede statt. Nach der Eröffnung der Versammlung begrüßte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier als Gast und Referenten Kriminalhauptkommissar Andreas Westerburg, der nach den Regularien zum Thema „Schützen Sie ihr Eigentum – Effektiver Einbruchschutz“ referierte.

Nachdem Schriftführer Johann Wegener das Protokoll der letztjährigen Versammlung verlesen hatte, ließ der Versitzende die Vereinsaktivitäten im Geschäftsjahr 2017 Revue passieren. Insbesondere die Beratung der Mitglieder zu allen Themen rund um die Immobilie habe wieder breiten Raum eingenommen. Mit Blick auf die Lage am Immobilienmarkt sprach Dr. Wehmeier auch die steigenden Kaufpreise wie auch die Schwierigkeiten, Handwerker für Bauleistungen zu finden, an.

Schatzmeisters Heiko Glaser stellte die Finanzlage des Vereins dar. Die Kassenprüfer hatten dazu keine Beanstandungen, was zur einstimmigen Entlastung des Vorstandes führte. Beate Bischoff und Wolfgang Kornfeld bleiben weiterhin Rechungsprüfer. Stellvertreter ist Willy Landwehr. Der Kassenbericht hatte allerdings auch deutlich gemacht, dass die vom Vorstand vorgeschlagene Erhöhung der Mitgliedsbeiträge erforderlich war. Die Erhöhung auf 41,00 € für Ein-/ Zweifamilienhäuser / eine Eigentumswohnung bzw. 51,00 € für Mehrfamilienhäuser / mehrere Eigentumswohnungen ab 2019 stimmten die Mitglieder zu.

Nach den zügig absolvierten Regularien gab Kriminalhauptkommissar Andreas Westerburg vom Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Bielefeld in seinem Vortrag etliche Hinweise dazu, wie man sich insbesondere durch einbruchsichere Beschläge im Fenster- und Außen- bzw. Wohnungseingangstüren aber auch schon mit kleinen technischen Maßnahmen vor Einbrüchen schützen kann.

Westerburg hatte zudem auch viele Tipps und Informationen dazu, nicht auf Trickbetrüger und Überrumpelung an der Haustür und am Telefon hereinzufallen. „Seien Sie misstrauisch und wählen Sie im Zweifel die 110, wenn Ihnen etwas nicht geheuer vorkommt“, so der Rat des Experten. In der Diskussion wurden einige Aspekte des Themas durch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch vertieft.

Mitgliederversammlung am 09.10.2018

Haus & Grund Brackwede: Satzung um Datenschutzregelung ergänzt

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Vorstand 2018

Datenschutz im Verein und bei der Vermietung

Aus Anlass der Einführung der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften mit der DSGVO im Mai hatte der Vorstand von Haus & Grund Brackwede im Oktober eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um die Vereinssatzung der DSGVO anzupassen. Informationen zum Datenschutz im Mietrecht rundeten die Versammlung ab.

Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier begrüßte die erschienenen Mitglieder wie auch Verbandsgeschäftsführer Jürgen Upmeyer als Referenten des Abends.
Alsdann erläuterte der Vorsitzende im Einzelnen den Vorschlag des Vorstandes, die Vereinssatzung um eine der DSGVO entsprechende Datenschutzregelung zu ergänzen.
Die vorgesehenen Regelungen wurden ausführlich diskutiert wurde und fanden die einmütige Zustimmung der Mitglieder.

„DSGVO – Was Vermieter wissen müssen“

Dies war nach dem offiziellen Teil der Mitgliederversammlung das Thema von Verbandsgeschäftsführer Jürgen Upmeyer.
„Seit dem 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Auch wenn sich die Verordnung hauptsächlich an Unternehmen richtet, sind auch private Vermieter von den neuen Regelungen betroffen. Denn auch sie verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten“, umriss Upmeyer die Bedeutung des Themas. „Und wer sich bisher noch nicht damit beschäftigt hat, sollte sich nun mit den Anforderungen vertraut machen. Denn bei Verstößen drohen Sanktionen durch die zuständige Landesdatenschutzbehörde.“

Welche Daten dürfen im Vorfeld eines Mietvertrages erhoben werden? Und wann sind personenbezogene Daten des Mieters nach Ende des Mietverhältnisses zu löschen? Dürfen Mieterdaten an Handwerker weitergegeben werden? Auf diese und weitere Fragen zum Datenschutz im Miet-recht ging Upmeyer ausführlich ein. Aber auch die den Mietern gegenüber bestehende Informationspflicht, was mit ihren Daten geschieht, wurde angesprochen.
„Nach dem Grundsatz: Alles, was nach der DSGVO nicht erlaubt ist, ist verboten, müssen Sie mit den erhaltenen Daten zurückhaltend umgehen“, fasste Upmeyer zusammen.
Zahlreiche Nachfragen aus dem Kreis der Mitglieder machten die Brisanz des Themas deutlich.

Mitgiederversammlung Haus & Grund Brackwede am 03.05.2017

97. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

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97. Hauptversammlung

Die 97. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede fand am 03. Mai 2017 im Hotel-
Restaurant „Portofino“ an der Cheruskerstraße statt. Nach der Eröffnung der Versammlung begrüßte
Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier als Gast und Referenten Verbandsgeschäftsführer Jürgen
Upmeyer zum Thema „Aktuelle wohnungswirtschaftliche Fragen aus der Verbandsarbeit und
aktuelle Rechtsprechung“.

Nachdem Schriftführer Johann Wegener das Protokoll der letztjährigen Versammlung verlesen
hatte, ließ der Versitzende die Vereinsaktivitäten im Geschäftsjahr 2016 Revue passieren. Auch im

Jahr 2016 habe die Beratung der Mitglieder zu allen Themen rund um die Immobilie im Vordergrund gestanden. Einige Themen, so z.B. Betriebskosten, seien echte Dauerbrenner.

Dr. Wehmeier wies auch auf die erfolgreiche Verbandsarbeit auf Bundes- und Landesebene hin.

In Vertretung des neuen Schatzmeisters Heiko Glaser, der verhindert war, stellte Amtsvorgänger
Heiner Wiese die Finanzlage des Vereins dar. Die Kassenprüfer hatten dazu keine Beanstandungen,
was zur einstimmigen Entlastung des Vorstandes führte. Beate Bischoff und Wolfgang Kornfeld
bleiben weiterhin Rechungsprüfer. Stellvertreter ist Willy Landwehr.

Nach den zügig absolvierten Regularien informierte Verbandsgeschäftsführer Jürgen Upmeyer über
aktuelle Schwerpunkte der Verbandsarbeit, insbesondere mit Blick auf die Bundestagswahl und die
Landtagswahl in NRW. Stehen doch hier wie dort die Positionen der Parteien zur künftigen
Wohnungspolitik im Fokus der privaten Eigentümer.

Erläuterungen zu aktuellen Urteilen, die für die Vermietungspraxis wichtig sind, ergänzten die
Ausführungen. Zwischendurch und in der Diskussion wurden einige Aspekte des Themenspektrums
durch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch vertieft.

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Vorstand 2017
Der Vorstand nach der 1. Vorstands-Sitzung 2017

Hauptversammlung 2016

96. Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede

Die 95. Jahreshauptversammlung unseres Vereins fand am 19.04.2016 im Gasthaus "Vier-Tax-Bäume" in Brackwede, Hauptstr. 65 ab 18:35 Uhr statt. In diesem Jahr fanden umfangreiche Neuwahlen zum Vorstand statt. Es endete die Wahlperiode des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Schatzmeisters und einer Beisitzerin. Es wurden wiedergewählt als Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier, als Schriftführer Johann Wegener, als als Beisitzerin Annette Hoppe. Neu in den Vorstand wurde als Schatzmeister Heiko Glaser und als weiterer Beisitzer Heiner Wiese gewählt. Als Rechnungsprüfer wurden Herr Kornfeld und Frau Bischoff wowie als stellvertretender Rechnungsprüfer Herr Landwehr gewählt. Alle gewählten Funktionsträger/innen nahmen die Wahl an.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Hauptversammlung stand neben den Regularien (Bericht des Vorstandes, Kassen- und Finanzplan, Rechnungsprüfung, Wahlen zum Vorstand) ein Impulsreferat zum Thema "Wohnraum für Flüchtlinge / Vermieten an Flüchtlinge". Die Referenten Jens Hagedorn (Bauamt Stadt Bielefeld) und Stefan Keseberg (Sozialamt Stadt Bielefeld) erläuterten einerseits die derzeitige Wohnungssituation im Bereich der Stadt Bielefeld und insbesondere die Auswirkungen des Flüchtlingsstroms auf die Bedarfslage nach Wohnraum. Des Weiteren wurde das von der Stadt Bielefeld entwickelte ordnungsbehördliche Beschlagnahmeprinzip, das ausschließlich im Einvernehmen mit Haus- und Wohnungseigentümern praktiziert wird, erläutert. Die Referenten standen danach noch für eine rege Diskussion und für die Beantwortung verschiedener Fagen zur Verfügung.

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Vorstand 2016

Hauptversammlung 2015

95. Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede

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95. Hauptversammlung

Die letzte Hauptversammlung unseres Vereins fand am den 21. April 2015 (Dienstag), ab 18:30 Uhr, in der Geschäftsstelle der Sparkasse Bielefeld-Brackwede, Hauptstraße 102-108 statt! Im Rahmen der Hauptversammlung 2015 wurde als Nachfolger von Hermann Vorwerk aus Schloß Holte (1996-2015) Norbert Hoppe aus Brackwede als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Als Beisitzerin im Vorstand wurde Frau Brigitte Schultz aus Senne wiedergewählt.

Als Thema der Hauptversammlung 2015 standen "Modernisierungsmaßnahmen rund um die Immobile und ihre Finanzierung" auf der Tagesordnung. Es referierten von der Sparkasse Bielefeld Claudia Grüter, Bankbetriebswirtin Immobilieninvestments und Bauträger sowie Dirk Twelker, Sparkassenbetriebswirt und Leiter Beratungszentrum der Sparkasse Brackwede & Senne.

Im Referat wurden insbesondere die Restriktionen und Förderbedingungen für energieeffizentes Sanieren und altersgerechtes Umbauen betrachtet, wobei die aktuellen Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung mit KfW-Mitteln und/oder der regulären Kredit- und Eigenfinanzierung verglichen und diskutiert wurden. Das vor Foto zeigt die aktuelle Besetzung des Vorstandes von Haus und Grund Brackwede sowie die beiden Referenten der Sparkasse Bielefeld (von links:(Heiner Wiese, Schatzmeister; Brigitte Schultz, Beisitzerin; Dirk Twelker und Claudia Grüter, Sparkasse Bielefeld; Annette Hoppe, Beisitzerin; RA Johann Wegener, Schriftführer; Dr. Werner Wehmeier, Vorsitzender und Norbert Hoppe, stv. Vorsitzender).

Hauptversammlung 2014

94. Jahres-Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede

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Vorstand 2014

Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am 05. Mai 2014 in der Geschäftsstelle der Sparkasse Bielefeld-Brackwede ab 18:30 Uhr statt. In diesem Jahr fanden bis auf die Neuwahl der Rechnungsprüfer keine Vorstandswahlen statt. Der Vorstand berichtete über die Vereins- und Verbandsaktivitäten im Jahr 2013. Die Kasse und die Finanzplanung für das lfd. Jahr wurde von der Rechnungsprüfung geprüft und die Ergebnisse ohne Beanstandungen von de Versammlung genehmigt.

Unter dem "Titel Risiken rund ums Haus einschätzen und gestalten" stellte Manfred Thelen als Referent von der Sparkasse Bielefeld verschiedene Varianten des Gebäudeschutzes und der Absicherung vor. Ein Muss für jeden Eigentümer sieht der Geschäftsführer der Finanzdienste der Sparkasse Bielefeld in der Gebäudeverischerung sowie der Grundstückshaftpflichtversicherung.

"Aber dabei muss ich mich immer fragen, welche Leistungen enthalten sind, und welche fehlen", sagte Thelen. "Vor allem bei alten Versicherungen sind Elementarschäden teilweise nicht abgedeckt." Gerade in jüngster Zeit seien aber durch Klimawandel vermehrt Hagelschäden oder Überflutungen aufgetreten, die in vielen Fällen nicht abgedeckt seien. "Und wenn ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach habe, muss ich sie auch zusätzlich versichern, denn die neuen Energiegewinnungsmethoden sind in den alteren Versicherungen nicht enthalten", erklärte der Referent. Nach dem Referat entwickelte sich noch eine rege Diskussion zum Thema rund um den sinnvollen Versicherungsschutz von Haus und Grund.

Hauptversammlung 2013

93. Jahres-Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede

Die diesjährige Hauptversammlung fand am 10. Juni 2013 im Hotel Wiebracht in Bielefeld-Brackwede ab 18:30 statt. Nach dem Bericht des Vorstandes und dem Kassenbericht durch den Schatzmeister wurde der Vorstand auf Antrag der Rechnungsprüfer entlastet. Das langjährige Vorstandsmitglied Dipl.-Kfm Steuerberater Manfred Tietz ist aus dem Vorstand aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Eine Neuwahl ist nach der Satzung nicht erforderlich, da Beiratsmitglieder in ausreichender Zahl im Vorstand vertreten sind.

In diesem Jahr diskutierte die Versammlung die Auswirkungen der Mietrechtsreform auf die private Vermietungspraxis. Die Diskussion wurde durch das Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Johann Wegener mit einem Impuls-Referat eingeleitet. Die im Gesetz vorgesehenen Änderungen, insbesondere zur Bekämpfung des Miet-Nomadentums und der energetischen Modernisierung mit der damit verbundenen Möglichkeit einer Mietzinserhöhung waren ebenso Gegenstand des Vortrages, wie auch eine kurze Darstellung des Wärme-Contracting und des "Münchner Modells".

Hauptversammlung 2012

92. Hauptversammlung Haus & Grund Brackwede 2012

Nach dem Jahres- und dem Kassenbericht des Vorstandes standen in diesem Jahr auch Neuwahlen für Vorstandspositionen an. Es wurde als Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier, Herman Vorwerk als stellvertretender Vorsitzender, RA Johann Wegener als Schriftführer, Heiner Wiese als Schatzmeister und Annette Hoppe als Beisitzerin wiedergewählt.

Das Thema der diesjährigen Hauptversammlung wurde vom Verbandsgeschäftsführer Jürgen Upmeyer eingeleitet, der vor allem mit den aktuellen Fragen aus der Verbandsarbeit, u. a. zu den Voraussetzungen von Mietminderungen bei energetischer Gebäudesanierung. die Vereinfachung der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, zur Trinkwasserverordnung und zum Gesetzgebungsstand der Dichtheitsprüfungen von Abwasserkänälen in NRW beschäftigte. Im weiteren Verlauf referierte Bezirksschornsteinfegermeister Frank Diekmann über die Neuerungen aus dem Schornsteinfegerwesen, insbesondere erfolgten Hinweise zu den neuen Feuerstättenbescheiden, der Tätigkeit der Schornsteinfeger im Bereich der Kehr- und Messtätigkeiten sowie der Installation von Rauchmeldern in Wohnungen, die demnächst in allen Gebäuden zur Pflicht werden. Der Versammlungsleiter danke den Referenten und den Teilnehmern für die rege Diskussion.

Hauptversammlung 2011

91. Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede 2011

In seinem Geschäftsbericht führte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier aus, dass auch im 90. Vereinsjahr die individuelle Beratung der Mitglieder in allen Fragen des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzes in der Geschäftsstelle in Brackwede, Gotenstraße 12, die Hauptarbeit eingenommen hat. Dabei nimmt das Gespräch mit sachkundigen Mitarbeitern in der Geschäftsstelle eine wichtige Funktion ein. Viele Fragen der Mitglieder konnten so ohne nachhaltigen Kostenaufwand im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten für die Mitglieder problemlösend beantwortet oder mindestens die Risiken sachkundig vorher abgeschätzt werden.

Direkt nach den Regularien - diesmal ohne Vorstandswahlen – stand das brandaktuelle Thema „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen“ im Mittelpunkt des Abends. Frau Hautpmeier-Knak vom Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld verdeutlichte in ihrem Eingangs-Referat die derzeitige landesrechtliche, aber auch die örtliche satzungsmäßige Lage in der Stadt Bielefeld.

Mit plastischen Beispielen in Wort, Bild und Schaubildern verstand es Frau Hauptmeier-Knak die Haus- und Wohnungseigentümer des Bielefelder Südens anschaulich die Problematik „Alles Dicht oder Nicht“ zu verdeutlichen. Zunächst ging sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes und die abgeleiteten Satzungsregelungen der Stadt ein. Danach muss jeder Hauseigentümer mit einer Abwasserleitung auf seinem Grundstück nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und des jeweiligen Landeswassergesetzes die entsprechenden Vorschriften beachten. Nach dem NRW-Landeswassergesetz § 61a von 2007 besteht die Verpflichtung der Eigentümer die Abwasserleitungen auf seinem Grundstück auf Dichtheit fachberecht alle 20 Jahre prüfen zu lassen. Für die bestehenden Leitungen muss grundsätzlich die Erstprüfung bis zum 31.12.2015 abgeschlossen sein.

Gerade dieser enge Zeitkorridor wird aktuell als nicht umsetzbar angesehen und soll auch in Bielefeld nunmehr bis zum Jahr 2023 örtlich und zeitlich gestreckt werden. Hierfür wird bis zum Jahresende ein Fremdwassersanierungskonzept für Bielefeld erarbeitet, dh. nach Abschluss der Prüfungen in den Wasserschutzgebiete der Stadt bis 31.12.2012 (Gadderbaum, Sennestadt, Ummeln, Werther-Kirchdornberg) werden dann alle restlichen Abwasserleitungen nach diesem Konzept örtlich und zeitlich bis zum Jahr 2023 gestreckt.

Zu Prüfen sind nur die Schmutzwasserleitungen auf dem eigenen Grundstück einschließlich der unzugänglich verlegten Leitungen im überbauten Bereich. Prüfgrenze nach Bielefelder Satzung ist die Grundstücksgrenze. Geprüft wird entweder mit Wasserdruck, mit Luftdruck oder durch eine TV-Inspektion. Eine fachmännische Beratung gerade bei alten Leitungssystemen ist dem Grundstückseigentümer zu empfehlen. Auch Kooperationen mit Grundstücksnachbarn sind aus Kostengründen sinnvoll.

Alle Eigentümer werden mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf von der Stadt schriftlich mit Fristangabe benachrichtigt. Erst dann sollte der einzelne Eigentümer in das Prüfungsverfahren seiner Abwasserleitung einsteigen. Zugesichert wurden – wenn gewünscht - persönlichen Beratung und ständige aktuelle Information über die Internetseite des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld (www.umweltbetrieb-bielefeld.de).
Eine lebhafte Diskussion entbrannte über den Sinn oder Unsinn dieser einseitig für NRW vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung, deren Kosten sich auf 300-500,- EUR für ein Einfamilienhaus belaufen. Hinzu kommen noch die Kosten für vollständig zu erbringende Dokumentation mit genauem Lageplan der Leitungen. Jeder Hauseigentümer weiß, wenn Abwasserleitungen verstopft und damit im echten Sinne dicht sind, müssen sie zwangsweise saniert werden. Kosten einer evtl. Teil- bzw. Totalsanierung belaufen sich dann schnell auf 5.000 - 10.000 EUR. Mit ähnlichen Zahlen muss der Eigentümer bei undichten Kanälen rechnen. Auch hier gilt: Nichts überstürzen, fachliche Beratung einholen und strenges kaufmännisches Kalkül - wie bei jedem Investment - bewahren.

Generell gilt: Defekte Leitungen müssen saniert werden! Die Kommune sollte jedoch nur den Standard abverlangen, den sie auch bei ihren eigenen Abwasserleitungen anlegt. Nur Rohre, die Schmutzwasser ableiten sind auf Dichtheit zu prüfen. Die Grundstückseigentümer sind die Kunden der Stadt, ihre Bedenken und Anregungen sind ernstzunehmen. Die rechtlich möglichen Fristverlängerungen sind voll auszuschöpfen. Aufgrund des hohen Anteils älterer Abwasserleitungen sind nicht nur ökologische, rechtliche und technische sondern auch soziale und finanzwirtschaftliche Fragen einzubeziehen. Wohn- und Lebensraum muss auch weiterhin bezahlbar sein. Was nützt dem Bürger ein total perfektes runderneuertes Kanalsystem, wenn oberirdisch die noch wichtigere energetische Haussanierung mehr und mehr auf der Strecke bleibt. Deshalb muss aus der Sicht des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Brackwede e.V. mit aktuell 700 Mitgliedern die Kanalprüfung zeitlich und sachlich mit Augenmaß betrieben werden.

Mit Hinweisen, zur bevorstehenden Verbandsversammlung OWL in Bielefeld und dem geplanten Vereinsausflug am 15.06.2011 (Mittwoch) zum Kloster Dalheim klang die Mitgliederversammlung aus. Buchungen zum Vereinsausflug können in der Geschäftsstelle in der Gotenstr. 12 telefonisch oder auch persönlich vorgenommen werden.

Hauptversammlung 2010

90. Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede 2010

In seinem Geschäftsbericht führte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier aus, dass auch im abgelaufenen Jahr wieder die individuelle Beratung der Mitglieder in allen Fragen des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzes in der Geschäftsstelle in Brackwede, Gotenstraße 12, die Hauptarbeit eingenommen hat. Dabei nimmt das Gespräch mit sachkundigen Mitarbeitern in der Geschäftsstelle eine wichtige Funktion ein. Viele Fragen der Mitglieder konnten so ohne nachhaltigen Kostenaufwand im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten für unsere Mitglieder problemlösend beantwortet oder mindestens die Risiken sachkundig vorher abgeschätzt werden.

Nach den Regularien und der Wiederwahl von Frau Brigitte Schultz als Beisitzerin im ehrenamtlichen Vorstand, stand das Thema „Schimmelpilzbefall – Wird Lüften Vermieter-Sache?“ im Mittelpunkt des Abends. Zum Thema referierte Hans Westfeld aus Bielefeld, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Schimmelpilze in Innenräumen, Gebäude-Energieberater. In seinen Ausführungen ging der Referent zunächst auf die rechtlichen Vorgaben der neuen Energieeinsparverordnung ein. Sie regelt bekanntlich die Belange des energiesparenden Bauens und stellt erneut erhöhte Anforderungen an die Altbau-Sanierung. Die z.Zt. gültige sog. EnEV 2009 löst die bisherige EnEV 2007 ab und verschärft die energetischen Anforderungen an alten und neuen Gebäuden ganz erheblich. Diese einseitig auf Wärmedämmung ausgerichteten gesetzlichen Vorgaben haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Raumklima der Wohnungen, wenn bei einer energetischen Sanierung nicht gleichzeitig die pysikalischen Zusammenhänge von Wärme und Feuchtigkeitsbildung bei verstärkt luftdicht geschlossenen Wohneinheiten beachtet werden.

Mit plastischen Beispielen in Wort, Bild und Schaubildern verstand es Hans Westfeld sehr anschaulich die Problematik einer einseitigen Wärmedämmung ohne ausreichende Be- und Entlüftung mit erhöht feststellbarer relativer Luftfeuchtigkeit verbunden mit verstärkter Schimmelbildung in Wohnräumen ( insbesondere in niedrig temperierten Schlafzimmern, Bädern mit zeitweiser hoher Feuchtebildung) aufzuzeigen. Er führte aus, dass bei einer ganzheitlichen und integrierten Betrachtung einer energetischen Sanierung unter Einbeziehung einer lebensnotwendigen und rechtlich vorgeschriebenen Belüftung von Wohnraum nicht unbedingt zu unwirtschaftlichen Mehrkosten führen muss.

Anhand von praktischen Fällen erklärte der Referent eindrucksvoll fehlerhaftes Vorgehen und dazu passende effiziente Beispielrechnungen, die eine kontrollierte Be- und Entlüftung ohne Schimmelpilzbefall von Wohnanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sicherstellen. Das Schimmelbildungsproblem ist nach Meinung von Hans Westfeld ein vermeidbarer Fehler, der jedoch immer wieder – auch bei Einsatz von professionellen Bauplanern im Alt- wie Neubau nicht immer richtig eingeschätzt wird. Dies führt oftmals in der Folge zu rechtserheblichen Mängeln an einer Wohnanlage. Rechtstreitigkeiten zwischen Bauplaner und Immobilienbesitzer bzw. Mieter und Vermieter sind dann vorprogrammiert.

In der Diskussion kam natürlich schnell die Frage unter den Mitgliedern auf: „“Was tun, wenn sich der Schimmel schon durch mangelhaftes Lüften in der Wohnung ausgebreitet hat?“ Auch hierzu gab der Referent interessante Hinweise zum nachträglichen wirtschaftlich vertretbaren Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüstungs-Anlage in einseitig energetisch sanierten Wohngebäuden. Die Kosten pro Wohnung sind vertretbar, amortisieren sich in überschaubaren Zeiträumen und führen gleichzeitig zu einer geregelten automatisierten Zwangsbe- und -entlüftung unter Einschluss einer optimalen Wärmerückgewinnung. Nur durch automatisierte Technik und nicht durch manuelle Handlungsanweisungen für Mieter in Hausordnungen lasse sich schlüssig und rechtlich sauber das leidige Lüftungsproblem nachhaltig für alle Beteiligten regeln, so die Schussfolgerung des Referenten.

Mit Hinweisen, zur bevorstehenden Verbandsversammlung in Bad Oeynhausen und dem geplanten Vereinsausflug am 09.06.2010 (Mittwoch) nach Versmold klang die Mitgliederversammlung aus. Buchungen zum Vereinsausflug können in der Geschäftsstelle in der Gotenstr. 12 telefonisch oder auch persönlich vorgenommen werden.

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