Klartext
Klartexte aus dem Jahr 2024
Dezember 2024
Liebe Mitglieder in Bremen und Bremerhaven,
wieder stehen Weihnachten und der Jahreswechsel vor der Tür. Zeit um einen Blick auf das vergangene Jahr zu werfen. Wir müssen feststellen, dass sich die allgemeinen Bedingungen in den vergangenen drei Jahren drastisch verändert haben. Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt sind von dem verbrecherischen Überfall Russlands auf die Ukraine und den kriegerischen Konflikten in der Welt betroffen. Die Zukunft der Bundesregierung ist ungewiss. Die Ampelkoalition ist Geschichte. Wir, als private Eigentümer und Vermietende, sind erheblich von der Energie- und Umweltkrise und den dadurch ausgelösten Veränderungen der scheidenden Bundes- und der derzeitigen Landesregierung betroffen. Teilweise wurden von Regierungsseite Modernisierungsanforderungen an unsere Immobilien entwickelt, ob diese zu stemmen sind, wird sich zeigen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass uns privaten Eigentümern hier nichts vorgegaukelt wird. Wir erwarten von der Politik eine klare Aussage, wie wir mit unserer Heizungssituation umgehen sollen. Ein ständiges Vertrösten bezüglich der Wärmeplanung und der geplanten einschneidenden Maßnahmen ist unzumutbar. Es ist notwendig, dass die Fakten von den Verantwortlichen klar auf den Tisch gelegt werden! Herr Bundeswirtschaftsminister Habeck, Frau Umweltsenatorin Moosdorf, sprechen Sie Klartext! Wir brauchen Planungssicherheit!
• Die Gasnetze in Bremen, Bremerhaven und auch andernorts werden immer weiter zurück- und abgebaut.
• Das Heizen mit Gas wird, nicht zuletzt durch steigende Netzendgelte, in kürzester Zeit unbezahlbar werden.
• Wasserstoff als alternative Heizmöglichkeit wird es für private Eigentümer nach Aussage der Umweltsenatorin in Bremen und Bremerhaven nicht oder nur in verschwindend geringem Maße geben.
• Dort, wo die Fernwärmeanschlussmöglichkeit bestehen wird, wird die Förderung für alternative Heizmöglichkeiten heruntergefahren, gegebenenfalls sogar gestrichen werden.
Hinzu kommen weitere landesrechtliche Vorgaben für die Modernisierung der Gebäude: unter anderem die Solardach- und Gründachpflicht. Glücklicherweise gibt es hier aus dem Bauressort und der Senatskanzlei schon Bestrebungen, klimapolitische Vorschriften, die über Bundesstandards hinausgehen „zu schleifen“, wie es Jürgen Theinert im Weser-Kurier Ende Oktober in einem Kommentar ausdrückte.
Dennoch sollten wir alle positiv in die Zukunft schauen. Denn auch die derzeitigen Krisen werden wir überwinden, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen.
All diese Umstände veranlassen uns, Sie auch in diesem wie in den vergangenen Jahren zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Freunde, Ihre Nachbarn und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung.
Wie in den vergangenen Jahren werden wir uns auch in der Zukunft im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt. Wir werden Ihnen auch weiterhin in unserem Magazin darüber berichten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft bei Haus & Grund noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Thomas Trenz, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
November 2024
Reform der Grundsteuer bietet Chance für gerechtere Belastung
Wir kritisieren die hohe Grundsteuerbelastung in unseren beiden Kommunen, die sich auch im neuesten Grundsteuerranking widerspiegelt. Haus & Grund hat in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft den bekannten Städtevergleich erstellt. Leider schneiden Bremen mit Platz 84 und Bremerhaven mit Platz 70 von 100 dabei erneut schlecht ab, was die ohnehin schon angespannte Situation für Immobilieneigentümer und Mieter weiter verschärft.
Die Ergebnisse des aktuellen Rankings zeigen, dass unsere Städte eine der höchsten Grundsteuerbelastungen im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland haben. Dies ist nicht nur eine zusätzliche Belastung für Eigentümer und Mieter, sondern wirkt sich auch negativ auf den Wohnungsmarkt und das Investitionsklima aus. Unsere Mitglieder berichten immer häufiger von den Schwierigkeiten, die hohen Abgaben tragen zu können. Insbesondere Eigentümer mit wenigen Immobilien geraten zunehmend unter Druck.
Das Grundsteuerranking, das zuletzt 2021 veröffentlicht wurde, bietet eine gute Übersicht über die Höhe der Grundsteuer für ein typisches Einfamilienhaus in den 100 einwohnerstärksten Städten Deutschlands. Bremen und Bremerhaven zählen dabei erneut zu den Schlusslichtern. Die seit Jahren steigende Grundsteuer- belastung ist ein schwerwiegender Standortnachteil, der das Wohnen verteuert. Es ist dringend notwendig, dass die beiden Städte ihre Steuerpolitik überdenken und nach Wegen suchen, die Steuerlast zu senken. Wir fordern eine faire und tragbare Steuerpolitik, die den Eigentümern und Mietern gleichermaßen zugutekommt.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die bevorstehende Reform der Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 greift, noch mehr an Bedeutung. Haus & Grund Bremen sieht darin eine Chance, die bisherige unfaire Steuerlast zu korrigieren. Mit der Reform kommt es auf die Kommune an, ob die Grundsteuer weiterhin als Belastung oder als gerechte und tragbare Abgabe gestaltet wird. Wir appellieren an Bremen und Bremerhaven, diese Gelegenheit zu nutzen, um die Hebesätze auf ein verträgliches Niveau zu senken und keine Steuererhöhung durch die Hintertür vorzunehmen.
Wir sind der Auffassung, dass die Grundsteuerbemessung überdacht werden muss. Hier werden bereits deutschlandweit Klagen bezüglich der Verfassungsmäßigkeit zu dem in Bremen genutzten Bundesmodell geführt. Eins ist jedoch klar: Die Grundsteuerbelastung in Bremen muss für alle Steuerpflichtigen gesenkt werden. Wir haben hier für das in Bremen und Bremerhaven genutzte Modell einen Vorschlag gemacht: Bezüglich der Höhe der Steigerung der individuell neu zu zahlenden Grundsteuer soll eine Kappungsgrenze eingebaut werden. Die Erhöhung sollte 40 Prozent der bisher gezahlten Steuer nicht überschreiten. Eine weitere Notwendigkeit zur Entlastung der Bürger ist eine Absenkung der Hebesätze sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen in die kommunalen Haushalte und werden für öffentliche Aufgaben wie Infrastruktur, Schulen und andere kommunale Dienstleistungen verwendet. Der immer wieder angeführte Hinweis, dass in Bremen und Bremerhaven keine zusätzliche Straßenreinigungsgebühr erhoben werde, stimmt nicht. Politiker, die diese Argumentation anführen, übersehen, dass die überwiegende Anzahl der Kommunen in Deutschland, die zudem häufig einen reinlicheren Eindruck machen, keine zusätzliche Straßenreinigungsgebühr erheben und dennoch niedrigere Grundsteuern haben.
Wir werden die Entwicklungen genau beobachten und uns weiterhin für die Interessen der Immobilieneigentümer starkmachen. Unsere Mitglieder und alle Immobilieneigentümer in Bremen und Bremerhaven dürfen nicht länger die Leidtragenden einer verfehlten Steuerpolitik sein. Die Reform der Grundsteuer muss genutzt werden, um hier eine gerechtere und nachhaltigere Lösung zu finden.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Oktober 2024
Wärmewende, Fernwärme, Wärmepumpe, Solarenergie…
Bei diesen Schlagworten wird es den privaten Eigentümern schwindelig. Für welche Heizung entscheide ich mich, wenn meine alte Gas- oder Ölheizung den Geist aufgibt? Fossile Brennstoffe sind in Europa, in Deutschland, in Bremen und Bremerhaven ein Auslaufmodell. Wir müssen uns in Zukunft um neue Möglichkeiten der Wärmeversorgung kümmern. Warum also nicht gemeinsam die öffentlichen Flächen für die Versorgung aller Häuser nutzen? Liegt nicht gegebenenfalls die komplette Infrastruktur für jeden zugänglich vor jedem Haus? Zu dieser Überzeugung ist die kürzlich gegründete Genossenschaft „ErdwärmeDich“ gekommen.
Offensichtlich klappt es nicht so recht mit der Wärmewende.Scheitert es an dem Engagement der Bürger die Sache selbst in die Hand zu nehmen? Lehnt man sich zurück und rechnet damit, dass der Staat, das Land, die Gemeinde, die Stadt es schon richten wird? Laut Haus & Grund Vermieterbefragung 2023 wissen 40 Prozent der befragten Mitglieder nicht, wie sie auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung umsteigen sollen. 20 Prozent warten zunächst die kommunale Wärmeplanung ab.
Es ist in vielen Fällen nicht wirtschaftlich, warmes Wasser in Fernwärmeleitungen durch die Straßen zu leiten und auf dem Weg zum Verbraucher geschätzt 15 Prozent und mehr der wertvollen Wärme zu verlieren. Manche Gebiete in Bremen und Bremerhaven haben gar keine Chance jemals an das Fernwärmenetz angeschlossen zu werden. Auch die Lösung Wärmepumpe scheidet für viele aus. Denn gerade in den innerstädtischen Bestandsgebieten ist eine flächendeckende Ausstattung mit Luftwärmepumpen aufgrund der „Technischen Anleitung Lärm“ nicht möglich.
Hier stößt man bei der Suche nach Alternativen im Land Bremen auf die bemerkenswerte Initiative, die sich mit Erdwärme auseinandersetzt. Im öffentlichen Raum installierte Erdsonden können entlang eines einfachen, kostengünstigen Rohr-Systems aus Vor- und Rücklauf die Hausanschlüsse mit Erdwärme versorgen, so als wären die Sonden im eigenen Garten. Die Wärme wird entsprechend dem jeweiligen Bedarf durch die Wärmepumpe im Haus erzeugt. Die Entscheidung, wie die Heizung konfiguriert oder weiter optimiert wird, trifft jeder Anlieger selbst. Eine Genossenschaft plant, finanziert, baut, betreibt und unterhält das sogenannte Anergienetz und versorgt die Anlieger. Ein solches Anergienetz aus einfachen, nicht isolierten Kunststoffrohren sei nach Aussage der Initiatoren der Genossenschaft sehr kostengünstig zu erstellen.
Die in diesem Heft weiter vorgestellte Idee ist sicherlich nicht für jeden von uns das Allheilmittel, aber gegebenenfalls eine Alternative, die wir in unsere Wärmeplanung mit einbeziehen können und sollten.
Ihr Olaf Voßhans
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
September 2024
Grundsteuerwert
Die oberste Finanzbehörde in Bremen hat mit weiteren betroffenen Ländern einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer, nach dem auch in Bremen angewandten Bundesmodell, gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. Es ist für Haus & Grund ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörde entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnet. Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert. Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und dem Steuerzahlerbund sieht sich die Finanzbehörde anscheinend zu diesem Schritt genötigt.
Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen. Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 Prozent oder mehr übersteigt, empfehlen wir beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzamt angenommene. In der Folge müssen – bis zur Entscheidung in der Hauptsache – keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides gezahlt werden. Auch die zusätzliche Grundsteuermesszahl, über die wir bereits im Juli/August-Magazin berichtet haben, die einen gewissen Ausgleich zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken bilden soll, wird an unserer Auffassung zur Verfassungswidrigkeit nichts ändern.
Wir fordern auch bezüglich der Höhe der Steigerung der individuell neu zu zahlenden Grundsteuer eine Kappungsgrenze einzubauen. Die Erhöhung sollte 40 Prozent der bisher gezahlten Steuer nicht überschreiten. Mit diesem konstruktiven Vorschlag sind wir bislang allerdings beim bremischen Finanzsenator auf wenig Gegenliebe gestoßen.
Liebe Mitglieder, um die Mehr- oder Minderbelastung der neu errechneten Grundsteuer einschätzen zu können, bitten wir Sie um Ihre Mitwirkung, uns entsprechend der unten aufgeführten Tabelle anzugeben, wie die Änderung des Grundsteuerbetrags bei Ihnen ausfallen würde. Die Höhe der Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde.
Der neue Hebesatz wird für Bremen 755 Prozent und für Bremerhaven 900 Prozent betragen.
Die Faustformel für den neuen Grundsteuerbetrag für Wohngrundstücke in Bremen lautet: Grundsteuerwert x 0,00031 x 7,55 und für Bremerhaven: Grundsteuerwert x 0,00031 x 9
Die Faustformel für den neuen Grundsteuerbetrag für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke in Bremen lautet: Grundsteuerwert x 0,00075 x 7,55 und für Bremerhaven: Grundsteuerwert x 0,00075 x 9.
Bitte mailen Sie uns diese Information an: information@hug-hb.de unter dem Stichwort „Grundsteuerbetrag“.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe.
Ihr Ingmar Vergau, Geschäftsführer
Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Juli/August 2024
Kappungsgrenzenverordnung die Dritte
Die senatorische Behörde hat zum dritten Mal die Senkung der vom Bund vorgesehenen Kappungsgrenze bei den Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent veranlasst.
Die den Verbänden eingeräumte extrem kurze Stellungnahmefrist von zuerst vier, dann neun Werktagen haben wir genutzt, um den Unmut der privaten Eigentümer und die negative Wirkung auf den Sanierungs- und Modernisierungszustand der Immobilien deutlich zu machen. Ob die von Haus & Grund abgegebene Stellungnahme gegen die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt worden ist, darf in Zweifel gezogen werden. Die Kappungsgrenzenverordnung wurde erstmals 2014 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt, um die gesetzlich zulässige Erhöhung der Miete innerhalb von drei Jahren von 20 Prozent auf 15 Prozent abzusenken. Voraussetzung war dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorgelegen haben soll. Schon damals, wie auch bei der Verlängerung 2019, wurden keine validen Zahlen vorgelegt.
Grundlage der jetzigen Verlängerung der Verordnung ist die Behauptung der zuständigen senatorischen Behörde, es gäbe weiterhin nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum in Bremen. Ernstzunehmende statistische Belege für diese Behauptung konnten seitens des rot-rot-grünen Senats nicht erbracht werden.
Ist das Wohnen in Bremen tatsächlich unbezahlbar? Im Gegenteil!
Die mittlere Nettokaltmiete über alle verwertbaren Mieten in der Stadt Bremen, liegt laut aktuellem Mietspiegel bei 7,37 Euro pro Quadratmeter. Eine 50 Quadratmeter große Wohnung ist für 368,50 Euro anzumieten und somit selbst für Wohngeldempfänger erschwinglich. Die Mietpreise in Bremen sind auch, verglichen mit anderen Städten gleicher Größe, deutlich unterdurchschnittlich. Um die Immobilien instand zu halten und den Forderungen der Politik nach Modernisierung der Gebäude nachzukommen, braucht es für uns Eigentümer auskömmliche Mieten. Angemessene Mietanpassungen sind dringend erforderlich.
Um die Mieten bezahlbar zu halten, sollten die politisch Verantwortlichen erst einmal vor der eigenen Türe kehren. Im Haus & Grund Nebenkostenranking aus 2021 schneidet Bremen bei den durch die öffentliche Hand beeinflussbaren Wohnnebenkosten äußerst schlecht ab. Bei Betriebskosten wie Müllentsorgung, Grundsteuer und Wasser-/Abwassergebühren zahlen Bremer deutlich mehr als die Bewohner von Städten vergleichbarer Größe.
Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ihre Senkung auf 15 Prozent trifft insbesondere die Vermieter, die jahrelang zum Wohle ihrer Mieter keine Mieterhöhungen ausgesprochen haben und mit der Miete mindestens 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dieses soziale Verhalten gegenüber den Mietern wurde durch die Absenkung in den vergangenen 10 Jahren bestraft. Die Folge kann nur sein, diese Großzügigkeit zugunsten der Mieter zu beenden und die Mieten fortlaufend und regelmäßig um mindestens 15 Prozent zu erhöhen. Dieses Signal sendet die Stadt Bremen an alle betroffenen Vermieter mit einer erneuten Verlängerung der Kappungsgrenzenabsenkungsverordnung.
Thomas Trenz, 1. Vorsitzender
Ingmar Vergau, Geschäftsführer
Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Juni 2024
Mietrechtliche Auseinandersetzungen
Liebe Mitglieder,
mehr als die Hälfte aller Bremerinnen und Bremer wohnen zur Miete, in 66 Prozent der Fälle im Eigentum von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. In der Regel besitzen diese Kleinvermieter nur ein bis zwei Wohnungen.
Wenn Mieterinnen und Mieter nicht zahlen oder die Wohnung demolieren, drohen lange juristische Auseinandersetzungen. Vom ersten Termin der möglichen Kündigung bis zur ersten Möglichkeit der Räumung – nach Erwirken eines gerichtlichen Räumungstitels – vergehen im Durchschnitt neun Monate. Während dieser Zeit laufen in der Regel weitere Mietschulden auf.
Häufig ist die Mieterin oder der Mieter längst weg, der Schaden in sogenannten „Messiwohnungen“ groß. In Schadensfällen, die uns in den vergangenen Jahren bekannt geworden sind, lagen die Kosten zwischen 15.000 und 150.000 Euro. Die Schäden können bei mutwilligem Vandalismus aber auch deutlich höher liegen. Auch wenn diese massiven Probleme in Bremen, nach unserer Einschätzung, lediglich bei 0,5 Prozent der Mietverhältnisse auftreten, sind diese Summen für einige unserer Mitglieder existenzbedrohend. Manch eine private Eigentümerin oder privater Eigentümer in Bremen und Bremerhaven wurde durch solche Fälle schon in die Privatinsolvenz getrieben. Das ist besonders tragisch, da viele unserer Mitglieder die Immobilien als Teil ihrer Altersvorsorge angeschafft haben und dann vor dem Nichts stehen.
Viele der privaten Vermieterinnen und Vermieter entscheiden sich aus Sympathie für ihre Mieter. Sie verlassen sich auf ihr Bauchgefühl. Das Bauch- gefühl kann in diesem Zusammenhang aber ein schlechter Ratgeber sein. Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, sich grundsätzlich im Vorfeld eines Mietverhältnisses eingehend rechtlich beraten zu lassen und alle legalen Möglichkeiten zu nutzen, um sich einen nachhaltigen Eindruck von den potentiellen Mietern zu machen. Das Mietverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, das für die Vermieterseite in der Regel nur schwierig zu beenden ist. Ein Rechtstreit kann lange dauern und teuer werden.
Es lohnt sich mit unseren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern schon vor der Begründung eines Mietverhältnisses das Gespräch zu suchen. Unsere Vereinsgeschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven freuen sich über Ihren Besuch.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Mai 2024
Mietpreisbremse
Die Ampelregierung in Berlin droht die Mietpreisbremse zu verlängern. Die Bremer Bausenatorin freut sich. Wir privaten Vermieter freuen uns nicht darüber!
Die Mietenbegrenzungsverordnung für Bremen aus dem Jahr 2020 tritt, wenn sie durch den Senat nicht erneuert wird, am 30. November 2025 außer Kraft. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist unseres Erachtens verfassungswidrig. Wir werden gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse gerichtlich vorgehen und im Zweifel vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur deshalb akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Mit der zweiten Verlängerung läuft die Regierung in Berlin sehenden Auges in den Verfassungsbruch. Aus diesem Grund wird unser Haus & Grund Zentralverband die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen.
Auch in Bremen muss die Mietpreisbremse abgeschafft werden. Das in ganz Bremen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, der eine Mietpreisbremse rechtfertigt, ist nicht erwiesen. Die Voraussetzungen für eine in der Stadt Bremen flächendeckend geltende Mietpreisbremse sind in den meisten Stadtteilen nicht gegeben. Beispielsweise in Bremen-Nord fehlen bei einem relativ entspannten Wohnungsmarkt sämtliche Voraussetzungen, genauso in den Stadtteilen Hemelingen, Osterholz, Obervieland, Vahr, Huchting, Walle und Woltmershausen.
Wichtig ist, dass in Bremen Wohnraum geschaffen wird. Hier ist die Mietpreisbremse kontraproduktiv, da die Attraktivität der Investition in den Neubau gebremst wird. Solange das Angebot in den Gebieten, wo Wohnraum knapp ist, nicht vergrößert wird, werden es Menschen mit kleinerem Budget trotz Mietpreisbremse schwer haben, eine passende Wohnung zu finden. Vermieter suchen sich ihre Mieter in der Regel nach deren Bonität aus. Die Mietpreisbremse ist somit kein geeignetes Instrument Beziehern mittlerer und niedriger Einkommen zu einer Wohnung zu verhelfen. Wenn gerade diejenigen, die sich auch eine teurere Wohnung leisten könnten, von herunterregulierten Mieten profitieren, hat auch das indirekt Auswirkungen auf den Neubau. Niedrige Mieten machen den Kauf einer Wohnung für diejenigen, die sich das eigentlich leisten könnten, weniger attraktiv. Die Mietpreisbremse hemmt deshalb die Nachfrage nach Kauf-immobilien, was sich wiederum in einer verringerten Bautätigkeit niederschlägt.
Auch die Instandhaltung wird auf lange Sicht gefährdet. Derartige Investitionen sind bei einer durchschnittlichen Quadratmetermiete in Bremen von 7,50 Euro und stetig steigenden Baukosten künftig kaum mehr wirtschaftlich zu realisieren. Konsequenz dieser Tatsache ist, dass eine Fortführung der Mietpreisbremse dazu führt, dass sie die Ursache steigender Mieten, nämlich die Verknappung des Angebots, weiter verschärft.
Der Bundesverband von Haus & Grund führt regelmäßig eine Mitgliederbefragung durch. Für 2023 haben die privaten Vermieter angegeben, dass sie 19 Prozent Verluste mit ihren Mietobjekten machen. 35 Prozent vermieten kostendeckend und lediglich 34 Prozent erzielen Gewinne, meist nur wenige Tausend Euro pro Jahr.
Die privaten Vermietenden sind der größte Vermieter am Markt. Es ist wichtig, dass der Staat darauf achtet, dass gerade die privaten Vermieter noch vermieten können und nicht mit immer größeren Belastungen beschwert werden, sodass sie irgendwann zu der Entscheidung kommen, dass das Vermieten nicht mehr zu händeln ist. Das führt am Ende dazu, dass die Wohnungen von großen Wohnungsunternehmen, oft auch gerade von ausländischen Fonds, aufgekauft werden. Diese haben dann oft nur die Optimierung der Profite und nicht die Mieter im Blick.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
April 2024
Baukosten senken
Überraschend war die Äußerung des Kanzlers Anfang Februar dieses Jahres, als er die Verfehlung der Neubauziele der Bundesregierung mit psychologischen Problemen der Bauherren, bedingt durch den schnellen Zinsanstieg, begründete. Überraschend kurzsichtig. Es stimmt, dass der schnelle Zinsanstieg und der Ukrainekrieg für erhebliche Verunsicherung gesorgt haben. Man kann ohne Zweifel die Auffassung vertreten, dass auch früher, in den achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als die Zinsen noch deutlich höher waren, viele Wohnungen gebaut wurden. Die Ursachen liegen aber tiefer als vom Kanzler dargestellt.
Deutlich härter für die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer ist der erhebliche Anstieg der Baukosten, bedingt durch die Bürokratie – durch technische und energetische Vorschriften in den vergangenen Jahren. Gut ablesbar ist dies am Index für Ausbau- arbeiten des Statistischen Bundesamtes. Dieser stieg von 2012 bis 2022 um 65 Prozent, während die Inflation im gleichen Zeitraum bei „nur“ 26 Prozent lag. Diese massiv steigenden Baukosten müssen durch immer höhere Kredite refinanziert werden.
Wer eins und eins zusammenzählen kann, erkennt, dass der Zinsanstieg bei weiterhin steigenden Kosten zum Einbruch nicht nur bei den dringend erforderlichen Neubauzahlen, sondern auch den Sanierungen und Modernisierungen im Bestand führt. Gleichzeitig werden Genehmigungsprozesse durch komplizierte und immer weiter steigende Anforderungen langwierig und steigern so die Kosten einer Zwischenfinanzierung.
Die hohen Sanierungs- und Modernisierungskosten belasten nicht nur die selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern führen selbstverständlich auch zu notwendigen Mietanpassungen. Es ist offensichtlich nicht das vom Kanzler ausgemachte psychologische Problem von uns privaten, potentiell Bauwilligen, das dazu führt, dass die Neubauziele verfehlt werden und auch die notwendigen Sanierungen und Modernisierungen der Bestandsgebäude ins Stocken geraten sind.
Die Politik muss das immense Kostenproblem beim Bau angehen, das bewirkt langfristig und nachhaltig etwas für uns alle – für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, für alle Mietenden und letztendlich auch für die Umwelt und die gesetzten Klimaziele. Und in Richtung des Vizekanzlers: Wir brauchen am Bau langfristige Planungssicherheit. Dazu gehören langfristig verlässliche Förderprogramme, die nicht in Nacht- und Nebelaktionen gestrichen werden oder innerhalb kürzester Zeit nicht mehr bedient werden können.
Ihr Nils Kobilke,
Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
März 2024
Das Gebäudeenergiegesetz
Seit Januar gibt es Neuerungen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Veränderungen mit sich, die viele Fragen aufwerfen. Was bedeuten die Neuerungen konkret für uns private Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer? Kann ich mich jetzt erstmal entspannt zurücklehnen, weil ich eine funktionierende Heizung habe? Was tun, wenn die Heizung den Geist aufgibt oder man sich nicht sicher ist, ob und wann eine Erneuerung notwendig ist?
Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Städte Bremen und Bremerhaven ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben. Bis dahin dürfen in bestehenden Gebäuden alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 anteilig mit 15 Prozent, ab 2035 mit 30 Prozent und ab 2040 mit 60 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. Außerdem müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer vor Einbau einer neuen Heizung, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, von einer fachkundigen Stelle – wie etwa dem Handwerksunternehmen oder Bezirksschornsteinfeger – beraten lassen.
Für Vermieterinnen und Vermieter birgt das GEG ebenfalls einige Fragen und eventuelle Unruhen: Muss ich jetzt Heizung, Fenster, Dach oder Fassade erneuern? Wer trägt die Kosten oder kann ich diese auf meine Mieterinnen und Mieter umlegen? Bei solchen Herausforderungen werden wir als Vermietende mit fachkundiger Beratung und klaren Antworten durch unsere Beraterinnen und Berater in den Haus & Grund Geschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven unterstützt. Unsere Rechtsberatungen zeigen Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen umsetzen können, ohne das Streit zwischen Vermieter und Mieter entsteht.
Zur Unterstützung bei technischen und Fragen der Finanzierung ist der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. Mitglied bei „Bremer und Bremerhavener Modernisieren“, in Bremen können die Mitglieder außerdem die Beratung einer Bauingenieurin in Anspruch nehmen. Getreu unserem Slogan: Meine Immobilie? Dafür hab ich jemanden! Haus & Grund.
Ihr
Thomas Trenz, Vorsitzender
Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Februar 2024
Überschwemmung und Mietspiegel
Liebe Leserinnen und Leser,
wir alle wünschen Ihnen ein friedliches,gesundes und gutes Jahr 2024!
Die vergangenen Jahre haben uns allen aus unterschiedlichen Gesichtspunkten viel abverlangt. Die Coronapandemie, gefolgt von dem verbrecherischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Im vergangenen Jahr auch noch der terroristische Angriff auf Israel, gefolgt von der andauernden kriegerischen Auseinandersetzung.
Hinzu kam über Weihnachten und Neujahr die verheerende Flut und Überschwemmungskatastrophe hier bei uns in Bremen und umzu. Viele Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer und auch einige unserer Mitglieder mussten schwere Schäden an ihrem Eigentum erleiden. Neben dem Dank an alle ehren- und auch hauptamtlichen Helfer der Feuerwehren, Polizei und Hilfsorganisationen gilt hier auch der Dank denen, die freiwillig und ehrenamtlich Nachbarschaftshilfe und Unterstützung geleistet haben und auch noch weiter leisten. Wir würden uns freuen, wenn diese Hilfsbereitschaft noch lange anhält und die Betroffenen weiterhin eine tatkräftige aber auch finanzielle Unterstützung erfahren. Einige Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer stehen vor einem Scherbenhaufen, insbesondere die, die nicht gegen die Flut mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert sind, aber auch die, deren Versicherung aufgrund anderer Tatsachen nicht greift.
Hier ist der Staat – die Stadtgemeinden, das Bundesland und die Bundesregierung – gefordert, den Betroffenen eine intensive finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, um die Menschen in dieser existenzbedrohenden Situation zu retten.
Zum Beginn des Jahres 2024 möchten wir noch einen Blick auf ein Novum in Bremen richten:
Seit Anfang des Jahres haben wir in der Stadt Bremen erstmals einen Mietspiegel.
Bremerhaven hat einen solchen schon seit Jahrzehnten. Hierzu haben wir in der Vergangenheit berichtet. Im Internet unter www.haus-und-grund-bremen.de und unseren Geschäftsstellen bekommen Sie Unterstützung und die notwendigen Informationen, wie Sie den neuen Mietspiegel anwenden. Um in vier Jahren an der Erstellung eines neuen Mietspiegels mitwirken zu können, benötigen wir jetzt Ihre Mithilfe. Schildern Sie uns, unseren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern Ihre Erfahrungen mit dem Mietspiegel. Wir werden Ihre Aspekte und Verbesserungsvorschläge, soweit es uns möglich ist, in den anstehenden Arbeitskreis für den dann neu zu erstellenden
Mietspiegel einbringen.
Wir wünschen Ihnen ein gutes und glückliches Jahr 2024. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unseren Geschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Klartexte aus dem Jahr 2023
Dezember/Januar 2023/2024
Blick auf das vergangene Jahr 2022
Liebe Mitglieder in Bremen und Bremerhaven,
wieder stehen Weihnachten und der Jahreswechsel vor der Tür. Zeit, um einen Blick auf das vergangene Jahr zu werfen. Wir müssen feststellen, dass sich die Welt und Deutschland insbesondere in den vergangenen zwei Jahren drastisch verändert haben. Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt sind seit dem 24. Februar 2022 von dem schockierenden, verbrecherischen Überfall Russlands auf die Ukraine betroffen. Und seit dem 7. Oktober 2023 beherrschen Krieg, Tod und Vertreibung auch in Israel und dem Gazastreifen das Tagesgeschehen, mit all den grausamen Schicksalen, die die Bürger dort erleiden müssen.
Da mögen die Einschnitte, die uns hier in Deutschland getroffen haben, nebensächlich erscheinen. Dennoch sind auch wir als private Eigentümerinnen, Eigen- tümer und Vermietende erheblich von der Energie- und Umweltkrise und den dadurch ausgelösten Veränderungsbestrebungen der Bundesregierung betroffen. Teilweise werden von Regierungsseite Modernisierungsanforderungen an unsere Immo- bilien entwickelt, ob diese zu stemmen sind, wird sich zeigen. Dennoch sollten wir alle positiv in die Zukunft schauen. Denn auch die derzeitigen Krisen werden wir überwinden, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen.
All diese Umstände veranlassen uns, Sie auch in diesem wie im vergangenen Jahr zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Freunde, Ihre Nachbarn und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich, besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung. Denken Sie an die Kriegsopfer in der Ukraine, in Israel und im Gazasteifen und helfen Sie so weit wie es für Sie darstellbar ist.
Unter https://www.aktion-deutschland-hilft.de/ können Sie schnell und unbürokratisch spenden. Wir bitten Sie, unterstützen Sie die Spendenaktion und helfen Sie so den betroffenen Mitmenschen.
Wie in diesem Jahr, werden wir uns auch in der Zukunft im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt. Wir werden Ihnen auch weiterhin in unserem Magazin darüber berichten.
Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft bei Haus & Grund noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Thomas Trenz, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
November 2023
Entwicklung der Städte Bremen und Bremerhaven
Liebe Mitglieder,
in den vergangenen Wochen haben wir uns als Vorstand des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. mit der Senatorin für Bau und Verkehr und dem Senator für Finanzen sowie einigen der baupolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bürgerschafts-fraktionen getroffen, um uns mit diesen über die Interessen der privaten Eigentümer, aber auch über die Entwicklung der Städte Bremen und Bremerhaven zu unterhalten.
Immer wieder werden wir von Politikern, aber auch von Bürgern gefragt, was Haus & Grund eigentlich so macht? Wofür wir uns einsetzen? Was unsere Ziele und was die Probleme und Sorgen der privaten Eigentümer sind?
Warum gibt es fast eine Millionen Haus & Grund- Mitglieder in Deutschland und über 8.500 Mitglieder im Landesverband Bremen?
Alle haben unser gemeinsames Engagement in der Frage der gesetzlichen Vorgaben und Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz mitbekommen. Auch wurde unser Entgegenstemmen gegen den „Heizungshammer“ sowie unsere Eingaben hierzu verfolgt.
Ja, wir setzen uns dafür ein, dass die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die privaten Immobilieneigentümer nicht derart verändert werden, dass das Haus- und Wohneigentum nicht mehr zu managen ist oder unbezahlbar wird. Und das nicht nur auf Bundes-, sondern auch hier auf lokaler Ebene.
Das ist aber nur ein Teil dessen, was uns private Eigentümer bewegt und wofür Haus & Grund seinen Mitgliedern beratend und helfend zur Seite steht. Es fängt beim Kauf an und geht weiter bei der Instandhaltung unserer Immobilien. Beides kann hohe Kosten verursachen, einschließlich des Kaufpreises, der Grunderwerbsteuer, der Notarkosten, der Hypothekenzinsen, der folgenden Grundsteuer und der notwendigen Instandhaltungskosten. Dies kann insbesondere dann zu finanziellen Belastungen führen, wenn unerwartete Reparaturen oder andere Ausgaben auftreten.
Wenn die Immobilie vermietet wird, können Probleme mit Mietern auftreten, wie z.B. Zahlungs-verzug, Beschädigung der Immobilie oder Streitigkeiten über die Mietbedingungen. Diese Probleme erfordern oft rechtliche Schritte und können zu zusätzlichem Stress und Kosten führen.
Die Verwaltung einer Immobilie erfordert Zeit und Aufmerksamkeit: Die Suche nach Mietern, die Durchführung von Mietverträgen, die Abwicklung von Zahlungen und die Lösung von Problemen. Der Besitz einer Immobilie bringt rechtliche und steuerliche Verpflichtungen mit sich. Eigentümer müssen sich mit Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Miete, Steuern und andere rechtliche Aspekte auseinandersetzen.
Hier steht uns Mitgliedern ein Team von kompetenten Fachberatern zur Verfügung. Deshalb sind wir froh, ganz entsprechend des Haus & Grund-Slogans sagen zu können: „Unsere Immobilie, dafür haben wir jemanden! Haus & Grund Bremen/Bremerhaven!“
Ihr Thomas Trenz
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Oktober 2023
Das neue Heizungsgesetz ist beschlossen!
Die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung, ist am 8. September 2023 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen worden.
In seiner jetzigen Fassung beinhaltet das Gesetz kein Betriebsverbot und – bis auf die 30 Jahre alten Standardheizkessel – auch keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mehr. Dies sah der ursprünglich im Frühjahr vorgelegte und danach vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf noch vor. Das Gesetz wird, wenn es den Bundesrat passiert hat, am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Viele der von Haus & Grund Deutschland geforderten Änderungen wurden in der jetzigen Fassung berücksichtigt. So können bis zum Vorliegen kommunaler Wärmepläne alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden, wenn diese ab dem Jahr 2029 anteilig mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden können. Eigentümer sollen vor dem Einbau einer neuen Heizung von einer fachkundigen Person entsprechend beraten werden.
Gleichzeitig soll ab dem 1. Januar 2024 die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen für die Länder gesetzlich vorgeschrieben und der Heizungstausch mit Zuschüssen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ besser gefördert werden. Trotz der erfolgreichen Einwände, die sich der Haus & Grund Bundesverband auf seine Fahnen schreiben kann, ist das Heizungsgesetz, nach Aussage des Präsidenten Dr. Kai Warnecke, „das denkbar schlechteste Instrument, um die Wärmeversorgung der Häuser und Wohnungen in Deutschland bis 2045 klimaneutral umzugestalten“. Die Regierung wolle mit dem Gesetz detailliert das Investitionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger steuern. Solche Bestrebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, sie werden auch dieses Mal scheitern und sie werden sehr teuer werden“, befürchtet Dr. Warnecke.
Bereits jetzt zeigt sich bei den Eigentümern eine große Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Modernisierung ihrer Heizungen, obwohl die Bereitschaft für Investitionen in den Klimaschutz grundsätzlich groß ist. Haus & Grund fordert, dass die Bundesregierung jetzt wirksame Maßnahmen ergreift, um Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu zählen insbesondere:
- eine dauerhafte und ausreichende Förderung von klimaschützenden Maßnahmen, die alle privaten Eigentümer einschließt – auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter,
- die schnelle Einführung eines Klimageldes zur vollständigen Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger, •eine zügige Erstellung und verlässliche Umsetzung kommunaler Wärmepläne,
- eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung,
- keine weiteren Regulierungen, um die Handlungsmöglichkeiten der Eigentümer nicht weiter einzuschränken und zu verteuern.
Liebe Mitglieder, der Erfolg den Haus & Grund mit seiner beratenden Tätigkeit auf bundespolitischer Ebene erzielt hat, zeigt wie wichtig die Unterstützung des Verbandes durch jedes unserer Mitglieder ist. Dadurch, dass wir in Bremen und Bremerhaven mittlerweile rund 8.000 und bundesweit über 920.000 Mitglieder zählen und den politisch Verantwortlichen bewusst ist, dass wir private Immobilieneigentümer über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland verfügen – 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen anbieten, können wir positiv auf die Politik im Bundesland Bremen und in Berlin einwirken. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie weiterhin Werbung für uns als starke Gemeinschaft machen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
September 2023
Energetische Modernisierung ihrer Gebäude
Das Vertrauen in die politischen Entscheidungsprozesse und Entscheidungen ist gestört
Mit großem Engagement und viel Enthusiasmus hat Haus & Grund in Zusammenarbeit mit Bremer- und Bremerhavener-Modernisieren die Bürgerinnen und Bürger Bremens dazu motiviert, die energetische Modernisierung ihrer Gebäude in Angriff zu nehmen. Insbesondere die Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer standen immer wieder im Fokus der Beratungen. Eine Graswurzelarbeit, die seit Jahrzehnten in Bremen und Bremerhaven Erfolg hatte.
Der Umgang der Bundesregierung mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf des Heizungsgesetzes, aber auch der Umgang mit Förderprogrammen für die energetische Modernisierung hat dieses Engagement erschüttert und für eine erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt.
Es hat lange gebraucht, bis sich etwas in Sachen der Heizungsgesetzpläne des Bundes-wirtschaftsministers bewegt hat. Dies insbesondere aufgrund der Interventionen von Haus & Grund Deutschland.
Mit den von Haus & Grund Deutschland initiierten Änderungen sollte dieses 170-Seiten-Gesetz dann allerdings mit allen drei Lesungen, innerhalb weniger Tage im Schnelldurchgang, noch vor der Sommerpause ohne weitere Diskussion verabschiedet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht verhindert, da mit dieser Vorgehensweise offensichtlich eine weitere offene Diskussion verhindert werden sollte. Das Vertrauen wurde auch dadurch erschüttert, dass nur der massive Druck der Öffentlichkeit dazu führte, dass einzelne Regelungen des Gesetzes noch einmal über- arbeitet wurden. Verbessert wurden handwerkliche Fehler und zahlreiche überzogene Vorschriften, die bei den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern die Angst ausgelöst haben, die notwendige Sanierung ihrer Immobilie nicht finanzieren zu können. Auch Mieterinnen und Mietern waren besorgt, sich in Zukunft ihre Mieten nicht mehr leisten zu können. Das hat das Vertrauen in der Bevölkerung massiv erschüttert, da das Gefühl vermittelt wurde, dass die Politik und insbesondere die Regierung die Ängste der Bürgerinnen und Bürger nicht wahrnimmt.
Eine weitere erhebliche Kostenbelastung, die derzeit noch nicht großartig thematisiert wurde, steht für uns private Eigentümerinnen und Eigentümer noch im wahrsten Sinne des Wortes „ins Haus“. Die Verschärfung der Europäischen Gebäuderichtlinie. Um die Anforderungen der novellierten Gebäuderichtlinie zu erfüllen, muss der Gebäudebestand umfangreich energetisch saniert werden. Infolge der umfangreichen Maßnahmen rollt eine weitere erhebliche Kostenwelle auf die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu. Diese Tatsache sollte nicht nur von Haus & Grund, sondern auch von der Politik schnellstmöglich und ehrlich kommuniziert werden, sonst schwindet das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse und Entscheidungen weiter.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Juli/August 2023
Grunderwerbsteuer senken – Grunderwerbsteuer erlassen
Anlässlich der Konferenz der Länderfinanzminister in Münster Ende Mai haben wir – als Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. – erneut eine deutliche Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für private Immobilienkäuferinnen und -käufer im Land Bremen gefordert. Diese Steuer ist in der aktuellen Höhe von 5 Prozent in Bremen eine Eigentumsverhinderungssteuer! Wir brauchen zumindest einen deutlich reduzierten Steuersatz für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.
Der Senatspräsident in Bremen wird nicht müde, im Rahmen des Bündnisses für Wohnen immer wieder darauf hinzuweisen, dass preisgünstige Wohnungen in Bremen Mangelware seien. Wer trotz immer neuer Anforderungen an die Baustandards, Heizungsmodernisierung und steigender Modernisierungs- und Instandsetzungskosten Zurückhaltung bei den Mietanpassungen fordert, muss mit gutem Beispiel vorangehen und nicht selbst zum Preistreiber bei den Wohnkosten werden. Im Gegenteil, der Senat sollte für Entlastungmöglichkeiten der Kauf- und Bauwilligen sorgen.
Haus & Grund kritisiert seit langem die hohen Nebenkosten beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung. Und hier ist die Grunderwerbsteuer der größte Posten. So sind in Bremen beim Kauf eines Hauses im Wert von 350.000 Euro 17.500 Euro fällig, die an das Land gehen. An solchen Beträgen zerschellen jedes Jahr Tausende Träume von den eigenen vier Wänden. Hier kann der zukünftige Finanzsenator und der neue Bremer Senat gleich zu Beginn der Legislaturperiode beweisen, dass sie es ernst meinen, mit dem Streben nach günstigem Wohnen und dem Willen, junge Familien in unser Bundesland zu locken und diese hier in Bremen zu halten.
Eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 Prozent lockt junge Familien nicht nach Bremen, um hier sesshaft zu werden und in Bremen ihre Einkommensteuer zu zahlen. Hier sollte sich der Bremer Senat ein Beispiel an den Bayern nehmen, die mit 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer gut leben können.
Die Vermögensbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich viel zu gering. Dies ist gerade mit Blick auf die absehbaren demografischen Veränderungen und die damit einhergehenden Rentenprobleme höchst besorgniserregend. Wir müssen jetzt das Steuer herumreißen und den jungen Menschen Steine aus dem Weg räumen, damit sie Wohneigentum bilden können. Den Anfang sollten die Finanzminister der Länder mit einer Bundesratsinitiative machen. Denn aktuell dürfen die Länder nur einen ländereinheitlichen Steuersatz bestimmen. Gestufte Steuersätze oder Freibeträge können die Länder erst einführen, wenn die im Koalitionsvertrag versprochene Änderung des Bundesrechts kommt. Wer gerade jungen Familien den Erwerb von Immobilien in Bremen erleichtern will – und die Zukunft Bremens nachhaltig sichern möchte – kommt an einem niedrigen Grunderwerbsteuersatz oder sogar einem Erlass der Grunderwerbsteuer in Bremen nicht vorbei.
Ihr Nils Kobilke,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Juni 2023
Grundsteuer
Das Bremer Grundsteuermodell ist verfassungswidrig!
Das in Bremen und Bremerhaven geltende Bundesmodell der Grundsteuer ist verfassungswidrig – zu diesem Ergebnis kommt der renommierte Experte für Steuer- und Finanzrecht, Professor Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Kirchhof hat das Gesetz in Auftrag von Haus & Grund Deutschland untersucht. Auf Basis seiner Expertise sollen die Musterklagen gegen die Grundsteuer geführt werden.
Dass Professor Dr. Kirchhof richtig liegen könnte, scheint inzwischen auch dem scheidenden Finanzsenator Dietmar Strehl zu dämmern. Die Finanzämter und damit auch das Finanzressort in Bremen haben nicht nur mit einer Vielzahl von Grundsteuererklärungen zu kämpfen, sondern inzwischen auch mit einer Flut von Einsprüchen, die sie bescheiden müssen.
Genau eines solchen Einspruchsbescheides bedarf es, um ein Musterverfahren durchführen zu können. Ohne Entscheidung der Finanzverwaltung kann eine Klage nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Finanzverwaltung erhoben werden. Beides aber gibt es nicht: Weder die Zustimmung, noch werden die Einspruchsbescheide in den für Haus & Grund Deutschland aussichtsreichen Fällen erlassen. Die Finanzverwaltung in Bremen und Bremerhaven blockiert damit die gerichtliche Prüfung des Bundesmodells und den Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Hier hatte der Präsident des Haus & Grund Deutschland e.V., Dr. Kai Warnecke, bereits in seiner Rede auf dem Festakt zum 125-jährigen Jubiläum des Haus & Grund Bremen e.V. im Beisein des Finanzsenators Strehl festgestellt, dass es so scheine, als handele es sich um eine koordinierte Aktion, da dies nicht nur in Bremen der Fall ist, sondern in allen Bundesländern. Eine Blockade, die zum Eigentor werden könnte. Denn sollte die Verfassungswidrigkeit erst festgestellt werden, wenn das neue Grundsteuergesetz schon angewendet wird, ist es zu spät, um ein Ersatzgesetz zu beschließen.
Wie wir es von Anfang an bemängelt haben, führt das in Bremen und Bremerhaven genutzte Grundsteuermodell am Ende zum Teil zu erheblichen Mehrbelastungen. In Ansehung, dass das hiesige Modell zu kompliziert, intransparent und ungerecht ist, hatte der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. bereits im Februar den Finanzsenator mit dem Ansinnen angeschrieben, dass dieser die ergehenden Bescheide auf vorläufig stellen möge. Ohne Erfolg.
Die damalige Antwort des Senators unterstreicht die Auffassung, dass Eigentümer dringend Einspruch gegen erlassene Grundsteuerwertbescheide einlegen sollten. Der Senator hatte damals geantwortet, dass an bereits bestandskräftigen Bescheiden aus rechtlichen Gründen grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden würden. Steuerpflichtige Personen, die sich aufgrund der angeblichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes gegen ihre Grundsteuerbescheide wenden wollten, müssten daher rechtzeitig Einspruch einlegen. Da können wir nur den Hinweis geben: Warten Sie nicht! Legen Sie Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid ein. Rechtzeitig bedeutet innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides.
Ihr Dr.-Ing. Olaf Voßhans,
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Mehr zur Verfassungswidrigkeit des in Bremen angewandten Bundesmodells zur Grundsteuer lesen Sie im Haus & Grund Magazin (Juni-Ausgabe) auf Seite 25.
Mai 2023
Gebäudesanierungsverpflichtungen
Wer bezahlt für die Solardachpflicht in Bremen?
Parallel zu den von Bundeswirtschaftsminister Habeck angedachten weitergehenden Gebäudesanierungsverpflichtungen für Bestandsgebäude und Anforderungen an Neubauten, die bereits zu erheblicher Verunsicherung der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer geführt haben, hat der rot-grün-rote Senat in Bremen kurz vor der Wahl das Solardachgesetz der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer, verabschiedet.
Um den steigenden Klimaschutz- Anforderungen Rechnung zu tragen, führt Bremen damit die Pflicht von Solardächern bei Neubauten und Bestandsgebäuden, bei denen die Dächer erneuert werden, ein. Haus & Grund Bremen hatte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben u.a. zu Bedenken gegeben, dass die Einführung einer Solardachpflicht zu weniger Neubau, höheren Bau- und Sanierungskosten und damit höheren Wohnkosten führen wird. Die Pflicht verhindert zudem notwendige Instandhaltungsarbeiten am Dach, da neben der Pflicht zur Dachdämmung zukünftig weitere, kostspielige Investitionen zwingend notwendig werden. Haus & Grund Bremen hat sich daher gegen eine Solardachpflicht – als Pflicht für Wohngebäude – ausgesprochen und dafür plädiert, die freiwillige Solardachmontage finanziell zu unterstützen und zu fördern.
Das Streben nach einer Vermehrung der Solardächer sollte in eine umfangreiche Kulisse von staatlichen Förderprogrammen und Unterstützungen der privaten Eigentümer und Eigentümerinnen eingebettet werden. Zuvor sollten sämtliche Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Haus & Grund setzt sich auch auf Bundesebene dafür ein, die bestehenden administrativen Hürden im EnWG und EEG abzubauen, die derzeitig Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen zu Energieversorgern machen. Weiterhin fordert der Verband für Mehrfamilienhäuser die Mieterstromversorgung einfacher zu regeln, indem die Abrechnung des Stroms über die Betriebskosten ermöglicht wird. Die Aussage der Klimaschutzsenatorin Dr. Maike Schaefer „Der Bremer Senat wird hierzu neben dem Klima Bau Zentrum weitere Beratungsangebote schaffen und zudem ein Förderprogramm aufsetzen", lässt hoffen, aber auch einiges offen.
Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus diesem Grund ist es aus Sicht von Haus & Grund erforderlich, dass die Kosten des Klimaschutzes auf allen Schultern der Gesellschaft verteilt und nicht alleine auf dem Rücken der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer ausgetragen werden. Wir fordern, dass die angedachte Solardachpflicht kostenneutral erfolgt. Wir sehen einer finanziellen Lösung, unter anderem durch eine Kostentragung über die KfW-Bank bzw. angemessenen Förderung durch die Bremer Aufbau-Bank sowie über den Bremer Senat, entgegen. Diesbezüglich kann Senatorin Dr. Schaefer aus ihrer Pressemitteilung vom 13. April 2023 zitiert werden, welche sie im Zusammenhang mit der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Bremen-Vegesack herausgegeben hat: „Es kann nicht sein, dass wir immer wieder Menschen mit teilweise hohen fünfstelligen Beiträgen zur Kasse bitten… . Dabei müssen sich diese Menschen teilweise nach ihrem Hauskredit erneut verschulden und stehen vor einem Scherbenhaufen, was ihre Alterssicherung angeht. Ich finde, es ist an der Zeit, diesen Gebührenwahnsinn zu beenden.“ Das sollten sich der Bremer Senat und die Bundesregierung auch für weitere kostspielige Sanierungs-verpflichtungen zu Herzen nehmen.
Liebe Mitglieder, Wählerinnen und Wähler, am 14. Mai 2023 finden in Bremen die Bürgerschaftswahlen statt. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie ihren Interessenvertretern Ihre Stimme geben können. In der Aprilausgabe unseres Magazins haben wir die Antworten der Parteien auf unsere Fragen zur Wohnungspolitik in Bremen und Bremerhaven abgedruckt.
Wir würden uns freuen, wenn Sie am Tag der Wahl wählen gehen und ihr Kreuz bei der Partei machen, die Ihre Interessen und die der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer ehrlich und mit Engagement vertreten.
Thomas Trenz, Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Ingmar Vergau, Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V.
April 2023
125 Jahre Haus & Grund Bremen e.V.
Liebe Mitglieder,
in diesem Monat möchte ich Ihnen als Vorsitzender des Landesverbandes, aber insbesondere als Vorsitzender des Haus & Grund Bremen e.V. unsere Freude darüber ausdrücken, dass unser Verein in Bremen am 14. April 2023 sein 125-jähriges Bestehen feiert.
Einen kleinen historischen Abriss der geschichtlichen Entwicklung der vergangenen Jahre können Sie auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.125jahre-hug-bremen.de einsehen. Wir danken in diesem Zusammenhang ganz herzlich für die vielen netten Grußworte, die uns erreicht haben. Aus Anlass der Gründung im Jahr 1898 wird am 21. April 2023 ein offizieller Festakt in der Oberen Rathaushalle in Bremen stattfinden. Anschließend werden wir ab 15.00 Uhr einen „Tag der offenen Tür“ in der Geschäftsstelle, Am Dobben 1 in Bremen veranstalten. Wir freuen uns, dass wir zu unseren Festlichkeiten nicht nur die Mitglieder und Interessenten aus Bremen und umzu, sondern auch die unserer Schwestervereine in Bremerhaven und Bremen-Nord sowie vieler Haus & Grund-Vereine aus ganz Deutschland begrüßen dürfen.
Wir freuen uns auf einen gelungenen Festtag mit Ihnen!
Nichtsdestotrotz müssen wir auch in diesem Editorial den Finger in einige der derzeit schmerzenden Wunden für private Eigentümer der Bundespolitik legen: Nach einem Anfang März bekannt gewordenen Gesetzentwurf, aus dem Klimaschutzministerium von Robert Habeck, sollen auf Immobilieneigentümer in den kommenden Jahren immense Kosten zukommen. Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt und insbesondere finanziert werden sollen und können. Es existieren für die geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen.
Habeck hat bei seinem Entwurf offensichtlich lediglich den Klimaschutz im Blick gehabt. Nun ist es an der übrigen Bundesregierung, die praktischen Auswirkungen auf die Bürger zu berücksichtigen. Bundeskanzler Scholz und die Kabinettsmitglieder müssen nun dafür Sorge tragen, dass die Energiewende im Gebäudebestand die Bürger nicht überfordert. Ähnlich gering ist die Begeisterung der privaten und Eigentümer in Bremen und Bremerhaven bezüglich der Pläne der Bremischen Landesregierung zu den geplanten Änderungen des Solardachgesetzes. Auch hier sollen den Eigentümern von Bestandsgebäuden kostenpflichtige Sanierungsmaßnehmen aufgezwungen werden, die diese ggf. überfordern. Unserer Einschätzung nach wird die Einführung einer Solardachpflicht nicht nur zu weniger Neubau, sondern auch zu höheren Baukosten und damit Wohnkosten führen. Die Pflicht verhindert zudem notwendige Instandhaltungsarbeiten am Dach, da neben der Pflicht zur Dachdämmung nun eine weitere Investition notwendig wird. Unserer Ansicht nach müssen vor dem Wunsch nach mehr Solardächern im privaten Eigentum unter anderem zuerst die bestehenden administrativen Hürden im EnWG und EEG abgebaut werden, die derzeitig Gebäudeeigentümer zu Energieversorgern machen.
In Mehrfamilienhäusern muss die Mieterstromversorgung einfacher geregelt werden, indem die Abrechnung des Stroms über die Betriebskosten ermöglicht wird. Das kostspielige Klimaschutzprogramm des Bundeswirtschaftsministers – die neuen EU-Vorgaben und jetzt auch noch die Solardachpflicht in Bremen und Bremerhaven. Auf die privaten Eigentümer kommen enorme Kosten zu. Wir fordern eine zugesicherte staatliche Unterstützung. Die finanziellen Vorgaben müssen dringend im Vorfelde der Gesetzgebung sichergestellt werden.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
März 2023
Wohnungsmarkt in Bremen und Bremerhaven
Liebe Mitglieder,
wer sind die privaten Vermieterinnen und Vermieter im Landesverband Bremen und welche Rolle spielen sie im regionalen Wohnungsmarkt in Bremen und Bremerhaven?
Zu diesen Fragen haben wir von November 2022 bis Januar 2023 eine Befragung unserer vermietenden Mitglieder im Bundesland durchgeführt. Die Antworten, die wir von Ihnen erhalten haben, liefern Informationen zum vermieteten Wohnimmobilienbestand, zur Anzahl der vermieteten Wohneinheiten sowie zur Art der Vermietung und Verpachtung.
Eines der Ergebnisse ist, dass die Mehrheit unserer Mitglieder lediglich ein bis zwei Wohneinheiten – und über 75 Prozent der Mitglieder weniger als fünf Wohneinheiten – vermieten. Mehr als dreiviertel unserer Mitglieder zählen somit zu den Kleinvermietern.
61,9 Prozent unserer Mitglieder verwalten ihre Wohnungen in Eigenregie, 25,4 Prozent lassen ihre Wohnungen durch eine kostenpflichtige Hausverwaltung betreuen.
Die Mieten in Deutschland stellen ein hochemotionales Thema des politischen Diskurses dar. Amtliche Statistiken belegen allerdings, dass private Einzelvermieter ihre Wohnungen in der Regel zu moderaten Preisen auf dem Markt anbieten. Das bestätigen auch die im Rahmen der Umfrage erhobenen Daten.
Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bremer und Bremerhavener Haus & Grund-Mitglieder ihre Immobilien zu fairen Mieten anbieten zeigt, dass 46,6 Prozent der Befragten angaben, lediglich kostendeckend zu vermieten bzw. dass sie sogar mehr in die Wohnungen investieren als sie durch die Miete einnehmen. Diese Tatsache sollte ein Alarmsignal für die Politik sein, dass weitere Regulierungen auf dem Mietmarkt und höhere Anforderungen bei Modernisierungsvorgaben schnell zu finanziellen Überforderungen und Schieflagen bei den privaten Vermietern führen werden.
Die Ergebnisse aus Teil 1 „Allgemeine Angaben“ aus der Befragung finden Sie im Magazin ab Seite 10.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Februar 2023
Aussichten auf das Jahr 2023
Liebe Leserinnen und Leser,
wir alle wünschen Ihnen ein friedliches, gesundes und gutes Jahr 2023!
Die vergangenen Jahre haben uns allen aus unterschiedlichen Aspekten viel abverlangt. Die Pandemie mit ihren gesundheitlichen, aber auch wirtschaftlichen Folgen für viele von uns, gefolgt von dem verbrecherischen Angriffskrieg auf die Ukraine – der sich in diesem Monat erstmals jährt – und den damit verbundenen Folgen für die dortige Bevölkerung sind Entwicklungen, die wir uns vor Jahren nicht hätten vorstellen können. Wir wünschen uns alle, dass das Jahr 2023 Besseres bringt.
Zum Beginn des Jahres 2023 möchten wir einen Blick auf die Aufgaben und gesetzlichen Neuerungen richten, die vor uns als private Eigentümer, aber auch als Verband liegen:
Seit Anfang des Jahres werden Vermieter bezüglich des CO2-Preises zur Kasse gebeten: Die Kosten sollen gemäß eines Stufenmodells zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Dabei sollen Vermieter bis zu 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen – abhängig von den CO2-Emissionen durch die Warmwasserbereitung und durch das Heizen aller Mieter eines Gebäudes.
Ab März 2023 werden die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und die Lieferung von Wärme für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Im März 2023 erhalten Verbraucher zudem eine einmalige rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar.
Das Wohngeld ist merklich erhöht worden – um 190 Euro auf rund 370 Euro monatlich. Dies ist Teil der Wohngeldreform der Bundesregierung um einkommensschwache Mieter zu unterstützen.
Die Grundsteuerwertbescheide werden den Bürgern in Bremen nunmehr zugestellt. Diese sind die Grundlage für die neue Grundsteuerfestsetzung. Mehrfach hatten wir darauf hingewiesen, dass gegen diese Grundsteuerwertbescheide nur innerhalb einer kurzen Frist Einspruch eingelegt werden kann und im Zweifel auch sollte.
In Bremen wird in der Mietspiegelkommission, der auch Vertreter von Haus & Grund Bremen-Nord e.V. und des Haus & Grund Bremen e.V. angehören, an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gearbeitet. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern haben einen Mietspiegel zu erstellen. Qualifizierte Mietspiegel müssen bis zum 1. Januar 2024 erstellt sein. In Bremerhaven steht den Mietparteien schon seit Jahrzenten ein einfacher Mietspiegel zur Verfügung.
Ein besonderes Jahr steht dem Haus & Grund Bremen e.V. mit seiner Jubiläumsfeier bevor. Mit einem Festakt und Feierlichkeiten wird am 21. April 2023 der Gründung des ersten Vereins der privaten Haus & Grundeigentümer in Bremen vor 125 Jahren gedacht.
Nicht zu vergessen ist, dass das Jahr 2023 für alle Bremerinnen und Bremer, Bremerhavenerinnen und Bremerhavener ein Wahljahr ist. Die Bürgerschaftswahlen stehen an. In der Rückschau auf die vergangenen vier Jahre kann man als privater Haus & Grundeigentümer mit einigen, aber nicht mit allen Initiativen der Bürgerschaft und des Senates zufrieden sein. Am 14. Mai 2023 haben wir die Möglichkeit die politischen Konstellationen und die Zusammensetzung unseres Parlaments neu zu bestimmen. Lassen Sie uns wählen gehen!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes und glückliches neues Jahr.
Vor allem: Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unseren Geschäftsstellen in Bremen-Nord, Bremerhaven und Bremen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Januar 2023
Aufgaben und gesetzlichen Neuerungen in 2023
Liebe Mitglieder in Bremen und Bremerhaven,
wieder stehen Weihnachten und der Jahreswechsel vor der Tür. Zeit, um einen Blick auf das vergangene Jahr zu werfen. Wir müssen feststellen, dass sich die Welt und Deutschland im vergangenen Jahr drastisch verändert haben.
Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt waren seit dem Frühjahr 2020 mit Covid-19 befasst. Spätestens jedoch seit dem 24. Februar 2022, dem schockierenden, verbrecherischen Überfall Russlands auf die Ukraine, wissen wir, dass es noch schlimmer kommen kann, als die meisten es sich von uns hätten vorstellen können. In der Ukraine beherrschen Krieg, Tod und Vertreibung das Tagesgeschehen, mit all den grausamen Schicksalen, die die Bürger dort erleiden müssen. Da mögen die Einschnitte, die uns hier in Deutschland treffen marginal erscheinen. Dennoch sind auch wir als private Eigentümerinnen, Eigentümer und Vermietende erheblich von der dadurch ausgelösten Energiekrise betroffen. Teilweise werden von Regierungsseite Hilfspakete gestrickt – ob diese ausreichen, wird sich zeigen. Dennoch sollten wir alle positiv in die Zukunft schauen. Denn auch diese Krise werden wir überwinden, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. All diese Umstände veranlassen uns, Sie in diesem Jahr zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Freunde, Ihre Nachbarn und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich, besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung. Denken Sie an die Kriegsopfer in der Ukraine und helfen Sie so weit wie es für Sie darstellbar ist.
Unter www.aktion-deutschland-hilft.de/de/spenden-nothilfe-ukraine können Sie schnell und unbürokratisch spenden. Wir bitten Sie, unterstützen Sie die Spendenaktion und helfen Sie so den betroffenen Mitmenschen. Wer Menschen gegebenenfalls auch nur vorübergehend in seiner Immobilie aufnehmen kann und möchte, kann sich in der Datenbank #Unterkunft Ukraine (www.unterkunft-ukraine.de/?lang=de) registrieren. Es handelt sich hierbei um eine Vermittlungsplattform und die Vermittlung ist kostenlos. Wie in diesem Jahr, werden wir uns auch in der Zukunft im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt.
Wir werden Ihnen auch weiterhin in unserem Magazin darüber berichten. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft in den Haus & Grund Vereinen noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Thomas Trenz, Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Klartexte aus dem Jahr 2022
Dezember 2022
Blick auf das vergangene Jahr
Liebe Mitglieder in Bremen und Bremerhaven,
wieder stehen Weihnachten und der Jahreswechsel vor der Tür. Zeit, um einen Blick auf das vergangene Jahr zu werfen. Wir müssen feststellen, dass sich die Welt und Deutschland im vergangenen Jahr drastisch verändert haben.
Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt waren seit dem Frühjahr 2020 mit Covid-19 befasst. Spätestens jedoch seit dem 24. Februar 2022, dem schockierenden, verbrecherischen Überfall Russlands auf die Ukraine, wissen wir, dass es noch schlimmer kommen kann, als die meisten es sich von uns hätten vorstellen können. In der Ukraine beherrschen Krieg, Tod und Vertreibung das Tagesgeschehen, mit all den grausamen Schicksalen, die die Bürger dort erleiden müssen. Da mögen die Einschnitte, die uns hier in Deutschland treffen marginal erscheinen. Dennoch sind auch wir als private Eigentümerinnen, Eigentümer und Vermietende erheblich von der dadurch ausgelösten Energiekrise betroffen. Teilweise werden von Regierungsseite Hilfspakete gestrickt – ob diese ausreichen, wird sich zeigen. Dennoch sollten wir alle positiv in die Zukunft schauen. Denn auch diese Krise werden wir überwinden, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. All diese Umstände veranlassen uns, Sie in diesem Jahr zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Freunde, Ihre Nachbarn und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich, besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung. Denken Sie an die Kriegsopfer in der Ukraine und helfen Sie so weit wie es für Sie darstellbar ist.
Unter www.aktion-deutschland-hilft.de/de/spenden-nothilfe-ukraine können Sie schnell und unbürokratisch spenden. Wir bitten Sie, unterstützen Sie die Spendenaktion und helfen Sie so den betroffenen Mitmenschen. Wer Menschen gegebenenfalls auch nur vorübergehend in seiner Immobilie aufnehmen kann und möchte, kann sich in der Datenbank #Unterkunft Ukraine (www.unterkunft-ukraine.de/?lang=de) registrieren. Es handelt sich hierbei um eine Vermittlungsplattform und die Vermittlung ist kostenlos. Wie in diesem Jahr, werden wir uns auch in der Zukunft im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt.
Wir werden Ihnen auch weiterhin in unserem Magazin darüber berichten. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft in den Haus & Grund Vereinen noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Thomas Trenz, Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
November 2022
Projekt Housing First
Liebe Mitglieder,
der Winter naht. Die Tage, aber insbesondere auch die Nächte werden kälter. Nicht erst jetzt sollten wir, die wir zum Teil die Möglichkeit haben Wohnraum zur Verfügung zu stellen, auch an die denken, die es nicht so leicht haben. Die Obdachlosen.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen heute erneut das Projekt „Housing First“ ans Herz legen. Im November 2019 hat die Bremer Bürgerschaft das Projekt „Housing First“ beschlossen. Damit sollte dieses innovative Konzept auch in Bremen umgesetzt werden. Es wurde zuvor bereits in mehreren deutschen Städten erfolgreich durchgeführt. Am 7. September 2022 wurde hier in Bremen der Bundesverband gegründet. Umgesetzt wird „Housing First“ in Bremen durch zwei Träger. Das sind die Wohnungshilfe e.V. und der Hoppenbank e.V. Beide Vereine verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Die Wohnungshilfe stellt den Wohnraum zur Verfügung. Sie verwaltet bereits 270 Wohnungen in Bremen. Damit ist sie seit 1982 eine feste Größe auf dem hiesigen Wohnungsmarkt. Die pädagogische und soziale Betreuung wird vom Hoppenbank e.V. übernommen. Seit 1971 ist der Verein in diesem Bereich tätig. So soll obdachlosen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden.
Gefördert wird das Projekt von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Haus & Grund Bremen sowie die Ameos Kliniken sind weitere Kooperationspartner.
Wichtig für uns private Eigentümer ist in diesem Zusammenhang, dass uns als Vermieter – anders als in anderen vergleichbaren Projekten – eine gewisse Sicherheit dadurch gegeben wird, dass die Mietobjekte durch den Wohnungslosenhilfe e.V. angemietet werden und im Bedarfsfall eine dauerhafte Begleitung der Mieterinnen und Mieter und der Mietverhältnisse garantiert wird, um Problematiken frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Eine Haftung für Schäden ist enthalten. Die finanzielle Situation der Mieterinnen und Mieter ist geklärt, so dass die Zahlung der Miete gesichert ist.
Alles in allem haben die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer in Bremen, die ihre Mietobjekte bisher über „Housing-First“ vermietet haben gute Erfahrungen mit dem Projekt gemacht.
Ihr Nils Kobilke,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken anfreunden können, eine Ihrer Wohnungen an Wohnsitzlose vermieten zu wollen, wenden Sie sich direkt an irmler@housing-first-bremen.de oder besuchen Sie die Internetseite www.housing-first-bremen.de
Oktober 2022
Neuer Vorsitzender
Liebe Mitglieder,
ich darf Sie heute als neuer Vorsitzender des Haus & Grund Bremen e.V. und des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. begrüßen.
Zu meinem Bedauern hat Andreas Schemmel nach dreizehnjährigem Vorsitz des Vereins und sechsjährigem Vorsitz des Landesverbandes seine Ämter aus persönlichen Gründen niedergelegt. Am 20. September dieses Jahres wurde mir das ehrenvolle Amt des Vorsitzenden des Vereins in Bremen und damit auch das Amt des Landesvorsitzenden übertragen, welches ich gerne im Sinne unserer Mitglieder und aller privater Eigentümerinnen und Eigentümer angenommen habe und ausüben werde. Als aktuellen Schwerpunkt meiner Tätigkeit sehe ich die Bewältigung der Herausforderung für unsere Mitglieder bezüglich der Energiepreissteigerungen und den eingeschränkten Möglichkeiten auf die Vorauszahlungsbeträge der Mieter und Mieterinnen angemessenen Einfluss nehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist natürlich die Thematik Energieeinsparung und Energieeffizienz – und die Einflussmöglichkeiten der Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen hierauf – ein wichtiges und wesentliches Thema.
Des Weiteren ist aktuell der Austausch mit den Parteien und die Auseinandersetzung mit ihren immobilienrelevanten Positionen zur anstehenden Bürgerschaftswahl ein zentrales Thema für uns. Sobald die Wahlprogramme vorliegen, werden wir hier von den demokratischen Parteien, die schon jetzt in Fraktionsstärke in der Bürgerschaft vertreten sind, konkrete Antworten zu unseren Sorgen und Fragen als private Eigentümer und Eigentümerinnen einfordern.
Aber seien Sie sich versichert, liebe Mitglieder, wir werden nicht nur zur Bürgerschaftswahl Flagge zeigen. Auch während der Legislaturperiode werden wir immer weiter und unermüdlich die für uns relevanten Themen in der Öffentlichkeit, in den Medien und bei den politischen Verantwortlichen ansprechen. Aktuelle Themen wie die Grundsteuerreform, der Mietspiegel, die Energiepreise und die Wohnnebenkosten werden uns noch längere Zeit begleiten. Aber beispielsweise auch die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenzenverordnung, fehlender Wohnraum und die Überforderung der privaten Eigentümer und Eigentümerinnen mit Sanierungsverpflichtungen sind stetige Begleiter im politischen Diskurs, den wir zu führen haben, um nur einige der Themen zu nennen, die uns bewegen.
Als internes Ziel für Verein und Verband ist in Zusammenarbeit mit dem Haus & Grund Bundesverband die digitale Professionalisierung von Haus & Grund zu sehen. Wir werden weiter darauf hinarbeiten, den Spannungsbogen zwischen persönlicher Präsenz, Ansprache und einer optimalen Aufstellung in den digitalen Kanälen und Medien zu schaffen, damit uns alle Mitglieder – je nach individuellem Bedarf – erreichen und auch wahrnehmen können.
Ihr Thomas Trenz,
1. Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
September 2022
Energiekrise
Liebe Leserinnen und Leser,
in der Energiekrise müssen wir alle zusammenstehen und unseren Beitrag zum Energiesparen leisten. Sowohl Vermieter und Hauseigentümer als auch Mieter und ebenso die öffentliche Hand.
Sparen ist das Gebot der Stunde! Zum Teil können die Eigentümer durch Heizungswartungen und Heizungsoptimierungen dazu beitragen den Heizenergieverbrauch zu senken. Hier kann ein staatlich geförderter hydraulischer Abgleich der Heizung die Effizienz der Heizung erhöhen und die Energiekosten senken. Der hydraulische Abgleich trägt dafür Sorge, dass die richtige Wassermenge durch sämtliche Heizkörper im Hause fließen kann. Aber auch die Nutzer können für eine Absenkung des Energieverbrauches sorgen. Eine Absenkung der Heiztemperatur um 1° Celsius senkt den Energieverbrauch um ca. 7 Prozent. Bei den Mietern unserer Mitglieder gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den Verbräuchen. Wenn einigen Nutzern das Sparen egal ist und sie ohne Rücksicht auf Verluste voll heizen, dürfen dafür weder die Solidargemeinschaft und schon gar nicht deren private Vermieter aufkommen müssen.
Ein Kündigungsmoratorium, wenn Mieter ihre Heizkosten nicht zahlen können, lehnen wir ab. Es ist der falsche Weg! Das Kündigungsmoratorium war schon zu Beginn der Corona-Pandemie vollkommen überflüssig und ist es auch heute. Wenn es Probleme im Mietverhältnis gibt, sprechen Vermieter und Mieter miteinander um Lösungen zu finden – gänzlich ohne politische Einmischung. Das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ist meist viel kooperativer, als es sich die Politiker, die solche Maßnahmen fordern, vorstellen können.
Die Vermieter bei Zahlungsschwierigkeiten der Mieter dazu zu zwingen – sozusagen als „Zwischenhändler“ – Darlehen für Heizkostenschulden der Mieter aufzunehmen ist eine abstruse, absurde Idee. Statt den Vermietern sollten direkt den Mietern und selbstnutzenden Eigentümern zinslose Darlehen der öffentlichen Hand angeboten werden, um steigende Wohnnebenkosten bewältigen und die anstehenden Hausgeld- und Betriebskostenabrechnung ausgleichen zu können. Die privaten Vermieter gehen bei der Energiebeschaffung sowieso schon mit ihren Vorauszahlungen in Vorleistung und müssen diese Ausgaben über die Betriebskosten nachträglich abrechnen. Auch müssen die Wohngeldberechtigungen entsprechend angepasst werden. Private Vermieter müssen schon ihre eigenen gestiegenen Heiz-, Strom-, und Lebenshaltungskosten tragen. Sie können auf keinen Fall auch noch mit weiteren Kosten ihrer Mieter belastet werden.
Wir fordern die Politik auf, die Lasten bei der Bewältigung der gegenwärtigen Krisen nicht einseitig auf die privaten Eigentümer zu verschieben. Wenn Mieter ihre Heizkosten im nächsten Jahr nicht bezahlen können, drohen den privaten Vermietern und Eigentümern ebenfalls erhebliche Zahlungsschwierigkeiten.
Ihr Dr.-Ing. Olaf Voßhans,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Juli/August 2022
Vermieter brauchen auskömmliche Mieten
Der Mietspiegel für Bremen kommt.
Nun wird sich zeigen, dass die Mieten in Bremen deutlich unter den Mieten vergleichbarer Städte in Deutschland liegen. Viele Vermieter in Bremen haben schon seit Jahren die Mieten unter einem wirtschaftlich sinnvollen Niveau gehalten. Es wird sich zeigen, dass die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse oder einer Kappungsgrenzenverordnung weder in Bremen noch in Bremenhaven gegeben ist. Im Gegenteil – vergleicht man den Anstieg der in der Regel vom Vermieter zu tragenden Reparatur- und Instandhaltungskosten mit dem Anstieg der Mieten, ist bei den Mieten ein deutlicher Nachbesserungsbedarf zu erkennen. Von 2015 bis 2020 sind die Preise für Instandhaltungen und Reparaturen von Wohnungen jährlich im Mittel um etwa 3 Prozent angestiegen. Die Preise für die Handwerkerleistungen von Elektrikern stiegen innerhalb von fünf Jahren sogar um fast 21 Prozent. In Bremen und Bremerhaven werden derzeit etwa 60 Prozent der Wohnungen von privaten Vermietern angeboten. Ein Drittel aller Wohnungen werden von privaten Kleinvermietern vermietet, von privaten Haushalten, die sich nicht hauptberuflich mit der Vermietung von Immobilien beschäftigen, aber dennoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. In Deutschland erzielt fast die Hälfte dieser größten Vermietergruppe jährlich lediglich Einnahmen zwischen Null und 5.000,00 Euro. In Bremen dürfte die Bilanz, bei durchschnittlichen Mieten von 7,50 Euro pro Quadratmeter, noch magerer ausfallen.
Bei vielen dieser Vermieter handelt es sich um Selbstständige, die mit Hilfe ihrer Immobilie für ihr Alter vorsorgen müssen. Gerade Selbständige haben besonders stark unter der Pandemie gelitten. Diejenigen von ihnen, die kleine Handwerksbetriebe haben, leiden jetzt zudem an den Folgen des verbrecherischen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die gestiegenen Preise für Baustoffe wie Holz und Stahl setzen private Kleinvermieter massiv unter Druck. Die derzeitige Inflationsrate liegt bei 7,4 Prozent. Die Kosten für Dienstleistungen, der Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen liegen aktuell bei 11,2 Prozent und die Erzeugerpreise der gewerblichen Produktion nahmen im Vergleich zum Vorjahresmonat sogar um 33,5 Prozent zu.
Um nicht in Schieflage zu geraten, müssen Vermieter nunmehr auch die Mieten anpassen. Doch auch jetzt werden die Mieten nicht explosionsartig ansteigen. Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die privaten Kleinvermieter das persönliche Gespräch mit ihren Mietern suchten. Sie waren mehrheitlich bemüht Lösungen zu finden, mit denen beide Seiten leben können und verfolgten gerade nicht das Ziel, die Mieter finanziell zu überfordern. Selbiges wird auch zu erwarten sein, wenn nunmehr den Vermietern deutlich wird, dass die Mieten nicht mehr auskömmlich sind. Wie auch bisher in Bremen und Bremerhaven üblich, wird der Vermieter den Kontakt zu seinen Mietern aufnehmen und bei anstehenden Mieterhöhungen auf individuelle Umstände seiner Mieter eingehen. Staatliche Eingriffe wie die Mietpreisbremse oder die Kappungsgrenzenverordnung treiben die Investitionsspirale auf dem Wohnungsmarkt, die in den letzten Jahren deutlich an Fahrt gewonnen hat, weiter an. Solche Eingriffe bergen die große Gefahr, dass private Kleinvermieter aus dem Markt verdrängt werden, weil sich das Vermieten schlichtweg nicht mehr rentiert. Häufig wird in der aktuellen Debatte die finanzielle Situation privater Kleinvermieter überschätzt. Auch sie gilt es zu schützen. Der Platz privater Kleinvermieter, die vom Markt verdrängt werden, wird in der Regel von großen privatwirtschaftlichen Unternehmen und Fondsgesellschaften eingenommen, also die Vermieter, die sich für ihre Mieter überhaupt nicht interessieren.
Liebe Mitglieder unserer Haus & Grund Vereine, lassen Sie sich von Ihren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern in den Geschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven beraten, um bei einer notwendigen Mietanpassung eine einvernehmliche Lösung mit Ihren Mietern zu finden!
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Juni 2022
Abschlagszahlungen für Heizkosten
Steigende Energie- und Betriebskosten!
Angesichts der dramatisch gestiegenen Öl- und Gaskosten empfehlen wir den selbstnutzenden Eigentümern schon jetzt vorausschauend die Abschlagszahlungen für Heizkosten zu erhöhen oder Rücklagen für Heizöleinkäufe zu bilden. Den Mietern raten wir offensiv auf ihre Vermieter zuzugehen und anzubieten, die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten drastisch zu erhöhen. Teilweise ist hier die Verdopplung der Vorauszahlung zu empfehlen, um nicht am Ende der Abrechnungszeit eine zu hohe Nachzahlungssumme leisten zu müssen.
Wir rechnen kurz und mittelfristig mit weiter erheblich steigenden Nebenkosten. Nicht nur die Energiekosten, sondern auch alle übrigen Nebenkosten werden ansteigen. Inflation und Materialangebotsverknappung – aufgrund der derzeit aufgetretenen Lieferproblematiken – wirken sich auch auf die übrigen Wohnnebenkosten aus. Die Lohn- und Materialkosten der Dienstleister, rund um das Wohnen, erhöhen sich, so dass auch hier mit einem Preisanstieg für die Endverbraucher zu rechnen ist.
Als Verband der privaten Eigentümer versuchen wir auf die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene einzuwirken, um Eigentümern genauso wie Mietern vor steigenden Mietnebenkosten zu bewahren oder um Modelle zur Entlastung zu finden. So haben wir in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass wir in Bremen und Bremerhaven im Städtevergleich bei den staatlich beeinflussbaren Nebenkosten wie der Grundsteuer, den Abwasserwasserkosten und den Müllgebühren auf den hinteren Plätzen liegen und es hier viele Kommunen gibt, die diese Kosten deutlich niedriger halten.
Um die Bürger langfristig von den nun steigenden Kosten der fossilen Energien zu entlasten, plädieren wir für ein stetiges Pro-Kopf-Klimageld zur Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung. Der beschlossene Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger von einmalig 270 Euro pro Haushalt sowie weiteren 70 Euro pro Person im selben Haushalt ist lediglich ein erster Schritt. Nun muss die Bundesregierung ein Verfahren vorlegen, um die Auszahlung zu verstetigen. Das Klimageld ist sozial- und klimapolitisch wirksam. Ohne die Unterstützung durch die öffentliche Hand wird das Problem der hohen Wohnnebenkosten nicht zu lösen sein.
Als private Eigentümer sind wir nicht in der Lage, neben unseren eigenen stark gestiegenen Wohnnebenkosten auch noch die Wohnnebenkosten unserer Mieter mit zu übernehmen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Mai 2022
Angestrebte Klimaschutzziele
Bürger dürfen nicht überfordert werden!
Ohne alternative Heizungen, bessere Dämmung und neue Fenster in tausenden Häusern und Wohnungen in Bremen, Bremerhaven und ganz Deutschland sind die von der Regierung derzeitig angestrebten Klimaschutzziele kaum zu erreichen. Doch die nötigen Sanierungen werden einer Studie, des Kieler Bau-Beratungsinstituts Arge, zufolge Haus- und Wohnungsbesitzer – und damit nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter, bis zum Jahr 2045 mehrere Billionen Euro kosten. Immer höhere Standards überfordern uns Eigentümer finanziell genauso wie unsere Mieter. Hier ist es dringend notwendig, dass die Politik gegensteuert, ihre Anforderungen herunterschraubt und außerdem den Haus- und Grundeigentümern intensive finanzielle Unterstützung zukommen lässt.
Klimaneutral können wir in Bremen, Bremerhaven und im Rest der Republik auch mit mittleren Gebäudestandards werden, wenn man auf erneuerbare Energien umstellt. Es ist immer noch zweifelhaft, ob höhere energetische Anforderungen an die Wohngebäudesanierung auch tatsächlich zu mehr Klimaschutz beitragen und ob die notwendigen Investitionen nicht besser in andere Klimaschutzmaßnahmen investiert wären. Wenn man in Bremen und Bremerhaven ältere Gebäude insbesondere auch Altbremer Häuser bis auf den höchsten Standard sanieren muss, werden die Mieten in diesen Gebäuden erheblich steigen müssen. Folge wäre, dass in Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Bauten aus der Gründerzeit eine unerwünschte Verdrängung stattfinden würde.
Die Ampelkoalition in Berlin will die Anforderungen für Energieeffizienz im Neubau bis 2025 auf den Effizienzhaus 40 Standard anheben. Effizienzhaus 40 bedeutet, dass das Gebäude nur 40 Prozent der Energie des Standard-Neubaus verbraucht. Bestandsgebäuden sollen ab 2024 auf Effizienzhaus 70 Standard umgebaut werden. Bereits jetzt werden in Deutschland jährlich 50 Milliarden Euro in energetische Sanierungen investiert. Selbst wenn man lediglich das Effizienzhaus 70 beim Neubau und das Effizienzhaus 115 bei Sanierungen erreichen wollte, würde sich diese Summe schätzungsweise verdreifachen. Bis 2045 würden den Sanierenden mindestens 3,6 Billionen Euro abverlangt. Eine schier unvorstellbare Summe.
Ein bestehendes Ein- oder Zweifamilienhaus auf das Niveau eines Effizienzhauses 115 zu bringen, kostet der Kieler Studie zufolge zwischen 660 und 1.070 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Ein Effizienzhaus 40 würde nach heutigen Schätzungen sogar bis zu 1.600 Euro pro Quadratmeter kosten.
Ein weiterer Hemmschuh für die Sanierungsbemühungen werden mangelnde Kapazitäten im Handwerk sein. Auch bleibt abzuwarten, ob und wie lange die derzeitige Materialknappheit bei den Baumaterialien anhalten wird, die ebenfalls als Kostentreiber wirkt.
Die Wünsche der Ampelregierung müssen deutlich nach unten korrigiert werden, um die Bürger nicht zu überfordern.
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
April 2022
Der Krieg in der Ukraine
Haus & Grund ruft zur Unterstützung und Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine auf!
Nach Corona und der Flut im Ahrtal ist nun eine weitere humanitäre Katastrophe eingetreten. Der Krieg in der Ukraine.
Um dem Völkermord zu entfliehen, haben sich Hunderttausende – vorwiegend Frauen und Kinder – auf den Weg gemacht, dem Kriegsgräuel zu entfliehen. Der Krieg in der Ukraine geht auch uns an. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine kommen bei uns in Bremen und Bremerhaven an und sind auf unsere Unterstützung angewiesen. Hier können wir alle, hier können Sie praktische Hilfe leisten, um das Leid zu lindern, indem Sie Übernachtungsplätze anbieten und die Ankommenden als Gäste bei sich beherbergen oder indem Sie Geld spenden.
Auf dem Internetportal https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/ können private Eigentümer Schlafplätze auch für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stellen. Die von Haus & Grund unterstützte Aktion wird organisiert von elinor, betterplace.org, der GLS Bank und Ecosia. Auf der Plattform werden Menschen für Menschen, jenseits der Nationalitätszugehörigkeit und des politischen Hintergrunds tätig.
Wer eine Einliegerwohnung oder einzelne Zimmer zur Verfügung stellen will, kann sich in Bremen, unter wohnraumprivat@soziales.bremen.de , an „Zukunft Wohnen“ wenden. Ein Projekt verschiedener Wohlfahrtsverbände, das von der Stadt Bremen gefördert wird. Anders als bei Vermietungsangeboten für Geflüchtete gibt es keine Vorgaben zur Mindest- oder Maximalgröße.
Der lokale ehrenamtliche Ansprechpartner „Flüchtlingshilfe Ukraine Bremen/Achim“ sucht über die Plattform Facebook Wohnungen für geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen in Bremen und Umgebung unter https://www.facebook.com/groups/655385038996496.
In Bremerhaven wenden Sie sich an: Sozialamt@magistrat.bremerhaven.de
Auch Spenden sind für die Linderung des Leids wichtig. Spendenkonten sind u.a. eingerichtet bei der Ukraine-Hilfe „Herz für die Ukraine“, Sparkasse Bremen, IBAN: DE08 2905 0101 0081 4927 95
„Aktion Deutschland Hilft“, Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30.
Danke für Ihre Solidarität und Unterstützung!
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
März 2022
Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform kommt auf die Immobilieneigentümer zu!
In Bremen und Bremerhaven gilt, anders als beispielsweise in Niedersachsen, das Bundesmodell. Mit dem komplizierten Modell sollen mit einer Vielzahl an Variablen möglichst genau die Werte der Grundstücke und Gebäude abgebildet werden. Grundstückseigentümer werden ab März 2022 dazu aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2022 eine umfangreiche Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Eine Information von der öffentlichen Hand erfolgt voraussichtlich im Juni.
Diese Fristen sind nach unserer Erkenntnis im gesamten Bundesgebiet für alle Modelle vorgesehen. Wenn man bedenkt, dass deutschlandweit rund 36 Millionen Objekte betroffen sind, ist der Zeitplan sehr sportlich. Alleine in Bremen und Bremerhaven sind rund 365.000 Wohnungen von den anstehenden Erhebungen betroffen. In Einzelfällen wird sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ändern. Es bleibt abzuwarten, ob die Hebesätze in Bremen und Bremerhaven entsprechend so sensibel angepasst werden, dass insgesamt keine Mehrbelastung der Bürger entsteht. So war es von dem ehemaligen Bundesfinanzminister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt worden. Die neue Grundsteuer wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Für eine fristgerechte Einreichung der für die neue Grundsteuer erforderlichen Daten ist es für die Eigentümer wichtig, frühzeitig mit dem Sammeln der Daten zu beginnen. Am besten noch heute! Viele Eigentümerinnen und Eigentümer werden um die Einschaltung eines Steuerberaters nicht herumkommen. Wichtig ist die Erkenntnis, dass es sich bei der Abgabe der Erklärung um eine klassische Steuererklärung handelt. Falsche Angaben könnten Konsequenzen haben. Wenn man zum Beispiel bei der Wohnfläche eine geringere als die tatsächliche Fläche angibt, kann es sich um eine Steuerhinterziehung oder Steuerkürzung handeln.
Die Haus & Grund Teams in unseren Geschäftsstellen arbeiten derzeit intensiv daran Hilfestellungen für alle Mitglieder zu entwickeln, um Ihnen den Zugang zu dieser komplizierten Thematik zu erleichtern. Die Anforderungen, die an die Grundsteuerpflichtigen gestellt werden, sind für uns alle eine Herausforderung. Die Erklärungen können voraussichtlich nur online abgegeben werden. Nicht jeder oder jede von uns ist internetaffin, nicht jede oder jeder von uns hat sich schon einmal mit dem „Elster“-Portal auseinandergesetzt. Da auch die Steuerberater voraussichtlich mit der Flut der Aufträge überfordert sein werden, können sich die Finanzämter schon heute auf eine Vielzahl von Fristverlängerungsanträgen einstellen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Jan./Feb. 2022
Geduld und Flexibilität
Liebe Leserinnen und Leser,
wir alle wünschen Ihnen ein gesundes und gutes Jahr 2022! Die vergangenen beiden Jahre haben uns aus vielen Aspekten Geduld und Flexibilität abverlangt. Die anhaltende Pandemie mit ihren verheerenden gesundheitlichen aber auch wirtschaftlichen Folgen für viele von uns ist dabei nur ein Aspekt. Zum Beginn des Jahres 2022 möchten wir einen Blick auf die Schönheit unserer Städte richten. Immer wieder haben sich kreative Investoren mit den verantwortlichen Politikern in Bremen Gedanken über Wohl und Wehe der Städte gemacht. Arbeitskreise wurden gebildet, Bündnisse geschmiedet und teilweise wieder aufgelöst. Ein Aspekt ist unserer Meinung nach dabei zu kurz gekommen: Das derzeitige Erscheinungsbild. Wer Bremen und Bremerhaven besucht, wird von einer Flut von Graffitis an den Wänden der Gebäude und unansehnlicher Vermüllung in den Straßen empfangen. Bedauerlich in diesem Zusammenhang ist, dass eine winzig kleine Gruppe von Straftätern der Stadtgesellschaft einen hässlichen Stempel aufdrückt. Vor diesem Hintergrund hat sich mittlerweile in Bremen, unterstützt vom Haus & Grund Bremen e.V. eine Gruppe von Haus- und Wohnungseigentümern aber auch Mietern, Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden – somit Menschen aus allen Bereichen der bremischen Gesellschaft – zusammengefunden, um eine Initiative gegen Graffiti, die Verschandelung, die Verschmutzung und die Vermüllung der Stadt zu bilden.
Wir fordern nicht nur die Politik, sondern jeden in unserer Stadtgesellschaft auf, sich aktiv an der Ächtung der Verunstaltungen der Stadt zu beteiligen. Das fängt bei der Ermahnung, keine Zigarettenkippen auf den Gehweg zu werfen an, und endet vermutlich noch nicht einmal bei der Meldung von Straftaten bei Polizei und Staatsschutz. Durch Graffiti verwahrlosende Fassaden führen häufig zu weiteren negativen Entwicklungen in den Stadtteilen. Gebäudefassaden und Bürgersteige – das gesamte Straßenbild sind die Visitenkarten der Städte. Wenn wir hier nicht gemeinsam auf das Erscheinungsbild Acht geben, wird die Attraktivität Bremens und Bremerhavens weiter sinken. Da helfen die besten Ideen für die Neugestaltung der Innenstadt nichts, wenn immer wieder destruktive Störer ihr Unwesen treiben.
Wir sollten uns an Städten wie Freiburg ein Beispiel nehmen. Dort hatte der Gemeinderat schon im Jahr 2017 einen Maßnahmenkatalog zum Thema illegale Graffiti beschlossen. Die Maßnahmen für private Gebäude koordiniert dort der Verein Sicheres Freiburg e.V. Privaten Eigentümern, die Graffiti an ihren Gebäuden fachmännisch durch Ansprechpartner der Malerinnung entfernen lassen, erhalten eine sogenannte „Nachstreichgarantie“ zur Absicherung. Das bedeutet, dass innerhalb eines halben Jahres die Kosten zur Beseitigung einer erneuten Sachbeschädigung durch Graffiti bis zu zwei Mal durch die Stadt übernommen werden. Voraussetzung hierbei ist, dass der Eigentümer seine Fassade auf eigene Rechnung von Graffiti entfernt oder seine Fassade auf eigene Rechnung frisch gestrichen hat. Es muss eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung durch Graffiti gestellt werden.
Wir würden uns freuen, wenn sich viele Haus & Grund Mitglieder der Initiative anschließen und wir uns gemeinsam für die Schönheit unserer Städte stark machen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes und glückliches neues Jahr.
Vor allem: Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unseren Geschäftsstellen in Bremen-Nord, Bremerhaven und Bremen.
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.