Bild
Indexrechner
Sie haben einen Indexmietvertrag und müssen die Preissteigerungsrate des Verbraucherpreisindexes ermitteln?
Hier können Sie Mietänderungen anhand des Verbraucherpreisindex nach § 557b BGB berechnen. Hierzu wählen Sie bitte den Monat und das Jahr der Anfangsmiete bzw. der letzten Mietänderung sowie den Monat und das Jahr des Berechnungstermins aus und geben Sie die derzeitige Miete an. Es wird der Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2020 = 100 angewendet.
Index
Anstieg
Neue Miete
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Irrtum vorbehalten