Versicherungskosten steigen
Was müssen Eigentümer, Vermieter und Mieter jetzt tun?
ModernisierungsmaßUnter anderem stetig wachsende Bau- und Materialkosten haben in den letzten Jahren zu einer Erhöhung der Gebäudeversicherungsprämien geführt. Auch für das kommende Jahr ist nicht mit Reduzierungen zu rechnen. Eher im Gegenteil, da zu erwarten ist, dass die Preise weiter steigen werden. Dieser Trend hat nicht nur Auswirkungen auf Gebäudeeigentümer, sondern auch auf die Mieter eines Hauses oder einer Wohnung, da die Versicherungskosten einen bedeutenden Teil der Nebenkosten ausmachen.
In diesem Artikel möchten wir beleuchten, warum das so ist, wie Sie als Eigentümer oder Vermieter auf gestiegene Versicherungskosten reagieren können und welche Auswirkungen dies auf Mieter hat. Dass eine Erhöhung der Versicherungssumme notwendig wird, wenn ein Gebäude, zum Beispiel infolge eines Schadens, saniert wird und sich dadurch eine Wertsteigerung ergibt, ist für viele von uns nachvollziehbar. Doch auch wenn an Ihrem Wohn-Elementargebäude in den vergangenen Jahren kein Schaden entstanden ist, oder keine Änderungen durch Um- oder Anbauten oder werterhöhende Maßnahmen vorgenommen wurden und Sie sich infolgedessen keine Gedanken um eine Erhöhung der Versicherungssumme gemacht haben, kann es passieren, dass die Versicherungssumme im Falle eines umfassenden zum Beispiel Leitungswasser- oder Feuerschadens nicht ausreicht, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Warum ist das so? Eine Unterversicherung tritt auf, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts, oder der versicherten Sachen. In Bezug auf ein Wohngebäude bedeutet das, dass nach einem Schadenereignis die Versicherungssumme nicht ausreicht, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes nach heutigem Standard wiederherzustellen.
Es gibt mehrere Gründe, warum eine Unterversicherung auftreten kann:
1. Steigende Bau- und Materialkosten:
Inflation und Marktentwicklungen führen im Laufe der Zeit zu steigenden Baukosten, infolge steigen auch die Kosten für Handwerkerdienstleistungen. Wenn die Versicherungssumme über Jahre hinweg nicht an diese gestiegenen Kosten angepasst wird, kann sie im Falle eines Schadens nicht ausreichen, um die Reparatur- oder Wiederherstellungskosten zu decken.
2. Werterhöhende Maßnahmen:
Selbst für den Fall, dass keine baulichen Veränderungen stattgefunden haben, können Wertsteigerungen, zum Beispiel durch Modernisierungsmaßnahmen oder veränderte Baustandards, den Wert des Gebäudes erhöhen. Fehlt eine Anpassung der Versicherungssumme, bleibt der Versicherungsschutz unzureichend.
3. Individuelle Ausstattung:
Auch die Ausstattung des Gebäudes kann über die Jahre hinweg teurer geworden sein. Beispielsweise könnten Sanitär-anlagen, Elektroinstallationen oder Bodenbeläge inzwischen mehr kosten, als ursprünglich angenommen.
Egal aus welchem Grund:
Wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht, um die vollen Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau zu decken, kann dies für Eigentümer finanzielle Belastungen bedeuten. Um angemessen versichert zu sein, sollte die Versicherungssumme den aktuellen Marktwert des Gebäudes und der Ausstattung widerspiegeln.
Daher empfiehlt es sich in regelmäßigen Abständen, aber insbesondere bei Veränderungen an der Gebäudesubstanz, Kontakt mit einem Fachmann, zum Beispiel einem Versicherungsexperten, aufzunehmen, um die Versicherungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch dann, wenn keine Sanierungs- oder werterhöhenden Maßnahmen vorgenommen wurden. Unserer Erfahrung nach war bislang für einen Großteil der an uns übertragenen Wohngebäudeversicherungen, vor allem jener die privat genutzt werden, eine Anpassung notwendig. Hinzu kommt, dass Eigentümer sich heute, mehr als früher, nicht nur mit den klassischen Wohngebäudeversicherungs-Gefahren konfrontiert sehen sollten, sondern sich auch mit der Mitversicherung von Elementargebäudeschäden und unbenannten Gefahren, ggf. einer Glasbruchversicherung, befassen sollten. Gründe dafür sind die unter anderem durch Klimaveränderungen entstehenden Schadensereignisse, wie Überschwemmung, Starkregen, die durch eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe neue entstehenden Risiken und vieles mehr. Eine Zusammenstellung der versicherbaren Risiken, wie wir sie im Paket anbieten, kann daher für den Eigentümer wie auch für Vermieter und Mieter einen angemessenen Schutz und ein sicheres Dach über dem Kopf bieten.
Da ein guter Versicherungsschutz im Falle eines Mietverhältnisses nicht nur dem Gebäude-Eigentümer, sondern auch dem Mieter als Nutzer der Immobilie zugutekommt, ist die Umlage der Gebäudeversicherungsprämien auf Mieter üblich. Gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) können
Versicherungsbeiträge als Teil der umlagefähigen Nebenkosten auf die Mieter übertragen werden. Dabei ist es wichtig, dass die Umlage im Mietvertrag der in der Betriebskostenvereinbarung ausdrücklich vereinbart ist und die Kosten transparent dargestellt werden.
Lassen Sie sich vom Experten beraten und sparen Sie damit bares Geld
Als Versicherungsmakler arbeiten wir unabhängig und verfügen über umfassende Markttransparenz. Wir bieten Ihnen exakt die passgenaue Lösung, die Ihrem individuellen Risiko entspricht und sich durch ein sehr gutes Preis-Leistungsniveau auszeichnet. Durch besondere Vereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften schließen wir mangelhafte Vertragsinhalte weitestgehend aus und bieten einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem bestmöglichen Prämienverhältnis. Wir überprüfen die Angemessenheit der Versicherungssumme und den Umfang der Vertragsinhalte, auch hinsichtlich einer eventuell vorhandenen Unterversicherung.
Durch Ihre Mitgliedschaft im Haus & Grund Bremen e.V. haben Sie außerdem die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen zu erhalten. Profitieren Sie damit von unserer Erfahrung und dem Vertrauen in unser Unternehmen.
Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Esdorn,
+49 421 36804-15
immobilienwirtschaft@schunck.de