Direkt zum Inhalt

Haus & Grund Bremen: Grundsteuerbeitragsbescheide genau prüfen

Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. rät, die in Kürze eintreffenden Grundsteuerbeitragsbescheide genau zu prüfen: „Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den reformierten Regeln des von Haus & Grund Bremen vielfach kritisierten Bundesmodells vom Finanzamt eingefordert. Die ersten Grundsteuerbeitragsbescheide werden Anfang Januar verschickt, weitere werden im Laufe des Januars/Februars 2025 folgen“, darauf weist der Landesgeschäftsführer des Eigentümerverbandes, Ingmar Vergau, unter Berufung auf die Ankündigung des Senators für Finanzen auf dessen Homepage hin.

„Eigentümerinnen und Eigentümer sollten ihre Bescheide genau prüfen, ob einerseits die Angaben zur Immobilie stimmen und andererseits die Angaben aus dem vorangegangenen Wert- und Messbescheid richtig übernommen wurden“, so Vergau, „ außerdem ist zu prüfen, ob der Messbescheid korrekt mit dem zutreffenden, von der Gemeinde und ab dem 1. Januar 2025 geltenden Hebesatz - für Bremen in Höhe von 755 Prozent beziehungsweise für Bremerhaven in Höhe von 896 Prozent - multipliziert wurde. Genauso ist zu prüfen, ob das betreffende Grundstück richtigerweise als Wohngrundstück oder als Nichtwohngrundstück oder unbebautes Grundstück eingeordnet wurde. Die Messzahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 Promille. Die Messzahl für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke wurde auf 0,75 Promille angehoben.“

„Wenn das alles stimmt, ist in der Regel kein gesonderter Widerspruch gegen den Grundsteuerbeitragsbescheid erforderlich“, sagt Vergau. „Der Widerspruch gegen den Grundsteuerbeitragsbescheid ist im Gegensatz zum Einspruch gegen den Grundsteuerwert- und messbescheid gebührenpflichtig und auch daher zumeist nicht empfehlenswert. Hintergrund ist, dass die Grundsteuer auf Basis der erfolgten Bewertung und Bemessung auch dann gezahlt werden muss, wenn der Einspruch gegen die Bewertung noch offen ist“, erklärt der Haus & Grund Geschäftsführer. „Mit dem Widerspruch kann nur die Berechnung, nicht mehr die Bewertung oder die Steuermesszahl, angegriffen werden. Die Grundstücksbewertung kann mit einem Widerspruch gegen den Grundsteuerbeitragsbescheid nicht mehr angegriffen werden“, so Vergau.

„Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich die Steuerpflichtigen, sobald sie im neuen Jahr den Grundsteuerbeitragsbescheid bekommen haben, an ihre Steuerberaterin beziehungsweise ihren Steuerberater wenden“, rät der Haus & Grund Geschäftsführer.