Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Aktuelles aus dem Bundestag: Virtuelle Eigentümerversammlung und Steckersolargeräte 

Virtuelle Eigentümerversammlungen
Der Bundestag hat am 04.07.2024 beschlossen, dass in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümerversammlungen zukünftig auch vollständig virtuell stattfinden können. Bisher sind lediglich Präsenz- oder Hybridversammlungen möglich, bei denen sich einzelne Eigentümer online zuschalten können.

Voraussetzung
Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz derWohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme undRechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.

Übergangsfrist
Entscheiden die Wohnungseigentümer vor dem 01. Januar 2024, dass sie eine rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlung durchführen wollen, müssen sie bis einschließlich 2028 noch mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchführen. Hierauf kann allerdings mit einstimmigem Beschluss verzichtet werden.

Steckersolargeräte
In der gleichen Sitzung hat der Bundestag zudem beschlossen, dass Steckersolargeräte zukünftig, sowohl im Wohnungseigentumsrecht als auch im Mietrecht privilegiert werden sollen. Im Mietrecht wird der Katalog der der baulichen Veränderungen erweitert, bei denen der Mieter einen konkreten Anspruch auf Erlaubnis gegen den Vermieter haben kann (§ 554 BGB). Dieser umfasste bisher nur Maßnahmen die der Barrierereduzierung, dem Laden elektrischer Fahrzeuge oder dem Einbruchschutz dienen. Im Wohnungseigentumsrecht werden die Steckersolargeräte in den Katalog der baulichen Veränderungen aufgenommen, die der einzelne Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen kann (§ 20 Absatz 2 WEG)

Die beschlossenen Gesetzesänderungen müssen noch den Bundesrat passieren (nächste Sitzung am 27.9.2024) und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sietreten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Verwandte Blogartikel

Hausgeld
Rechtstipp

Mietvertrag ohne Vorauszahlungen: wer zahlt die Betriebskosten? In der Rechtsberatung schildern Mitglieder uns manchmal einen Fall, bei dem im

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber