Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
André Wilm

Unfreiwillige „Ice-Bucket-Challenge“ kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Die Möglichkeiten von menschlichen Verfehlungen sind vielfältig – so auch im mietrechtlichen Bereich. Ausbleibende Mietzahlungen, übermäßige Beanspruchung des Mietobjekts, und unzulässige Gebrauchsüberlassung sind hierfür nur Beispiele. Immer wieder werden auch skurrile Sachverhalte Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. So auch in einem Fall, über welchen das Amtsgericht Hanau zu befinden hatte (AG Hanau, Beschluss vom19.02.2024, Az. 34 C 92/23).

Das dortige Verfahren hatte einen Sachverhalt zur Grundlage, in welchem die Mieterin einer Wohnung einen Eimer Wasser aus dem Fenster in den Hof geschüttet hatte. Die Vermieterin, welche sich im Hof befand, wurde hierbei „klatschnass“.  Dieses Vorgehen rechtfertige nach Auffassung des AG Hanau eine fristlose Kündigung. Bereits bei dem Vorgang, den Eimer Wasser aus dem Fenster in den Hof zu schütten handele es sich um ein vertragswidriges Verhalten, welches den Hausfrieden störe und gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht verstoße.

Das Gericht ging bei seiner Entscheidung von einem bedingten Vorsatz aus. Die Mieterin gab zwar an, dass sie die Vermieterin weder treffen wollen noch diese überhaupt getroffen habe. Da diese jedoch einräumte, dass Sie die Vermieterin daran habe hindern wollen, ihr Fahrrad umzustellen, habe sie es billigend in Kauf genommen, die Vermieterin zu „treffen“.

Das Vorgehen der Mieterin stelle nach Auffassung des Gerichts zudem eine vorsätzliche Körperverletzung dar, so dass eine vorangehende Abmahnung entbehrlich gewesen sei.

Indes hoffen wir inständig, dass Sie nicht ebensolche Erfahrungen mit Ihren Mietern machen müssen, es dürfte sich jedoch hoffentlich auch um einen Ausnahmefall handeln. Sollten Sie dennoch anderweitige Schwierigkeiten mit Ihren Mietern haben, so wenden Sie sich gerne an die/den für Ihren Haus & Grund zuständige/n Rechtsberater*in.

Verwandte Blogartikel

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber