Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Förderprogramm zum Einbruchschutz wird fortgesetzt!

Wer seine Immobilie besser gegen Einbrüche absichern will, kann dafür Fördermittel des Landes bekommen. Dafür hat das Land für 2024 800.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Worum geht´s konkret?
Prävention ist der beste Schutz gegen Einbrüche. Ein sicheres Zuhause schreckt Einbrecher ab. Darum ist es sinnvoll, zum Beispiel Fenster und Terrassentüren mit einem besseren Einbruchsschutz nachzurüsten. Für diese Investition zahlt das Land einen Zuschuss.

Wie bekomme ich die Förderung?
Die Investition muss mindestens 500 Euro betragen. Maximal werden 10.000 Euro je Wohnung bezuschusst. Bis zu 1.000 Euro Investition beträgt der Zuschuss 20 % der investierten Kosten. Darüber hinaus gehende Kosten werden mit 15 Prozent gefördert. Das heißt, wenn man 10.000 Euro investiert, beträgt der Zuschuss maximal 1.550 Euro.  Das Bauvorhaben muss im laufenden Jahr umgesetzt werden. Die Fördergelder können bei der Investitionsbank beantragt und abgerufen werden.

Wo gibt´s mehr Informationen?
https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Praevention/Einbruchschutz/einbruchsschutz_node.html

https://www.k-einbruch.de/

Verwandte Blogartikel

Hausgeld
Rechtstipp

Mietvertrag ohne Vorauszahlungen: wer zahlt die Betriebskosten? In der Rechtsberatung schildern Mitglieder uns manchmal einen Fall, bei dem im

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber