Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Muss der Eigentümer vor geplanten Baumaßnahmen sein Haus auf Asbest überprüfen?

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Ursprünglich hatten die Ausschüsse des Bundesrates empfohlen, weitreichenden Erkundungspflichten für Eigentümer von Gebäuden in die Verordnung aufzunehmen. Aufgrund der Einwendungen von Haus & Grund sind diese Pflichten jedoch nun entfallenen.

Das Plenum des Bundesrates hat stattdessen lediglich die Bundesregierung gebeten, eine Auswertung der über die mit Asbest im Zusammenhang stehenden Berufskrankheiten zu erstellen. Anhand dieser Auswertung soll zu einem späteren Zeitpunkt bewertet werden, ob eine anlassbezogene Erkundung der Eigentümer eventuell angezeigt wäre.

Ein schöner Erfolg für die Eigentümer, denen nun Ermittlungen und weiterreichende Kosten erspart bleiben. 

Verwandte Blogartikel

Mietshaus
Rechtstipp

Einige Vermieter wünschen sich einen Wohnraummietvertrag nur für eine begrenzte Zeit mit den Mietern abzuschließen. Der Blogbeitrag beschäftigt sich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Was ändert sich 2024? Im kommenden Jahr gelten viele neue Regelungen und Gesetze. Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick