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Eiserner Steg, Brücke in Frankfurt am Main

Bauen, Wohnen, Mieten – alles offen in 2025

Liebe Mitglieder,

das Ende der Ampel-Koalition im Bund hat nicht nur unter den Akteuren selbst, sondern vor allem bei fast allen Bürgern für Erleichterung gesorgt. Zu quälend war die selbstverschuldete Lähmung des Dreierbündnisses, dessen Partner sich als zu unterschiedlich erwiesen haben.

Der Rauswurf der FDP aus der Regierung hat allerdings auch dafür gesorgt, dass wichtige Entscheidungen aufgeschoben worden sind. Das gilt auch für die Wohnungspolitik. So war zumindest Mitte Dezember noch nicht klar, ob die Baugesetzbuch-Novelle noch vom alten Bundestag beschlossen werden soll oder ob das Gesetzgebungsverfahren in der neuen Legislaturperiode wieder von vorne beginnen muss. Die Novelle war zwar keineswegs perfekt, aber sie versprach doch einige Verbesserungen. Ihre Regelungen sollten es den Städten erleichtern, den Wohnungsbau in bestimmten Fällen ohne komplizierte Planungsverfahren voranzutreiben. Der Gebäudetyp E versprach, die Baupreisspirale nach oben endlich einmal zu durchbrechen, indem sich Vertragspartner auf den Verzicht auf bestimmte Komfortstandards einigen können. Und auch private Bauherren konnten sich Hoffnungen auf Erleichterungen machen, etwa bei der Sanierung und der Aufstockung von Bestandsgebäuden. Dass die Novelle des Baugesetzbuches doch noch vor der Wahl vom Bundestag beschlossen wird, ist keineswegs ausgeschlossen. Immerhin handelt es sich um eine von wenigen Materien, bei deren Regelung Minister von SPD und FDP einvernehmlich gehandelt haben, in diesem Fall Bundesbauministerin Klara Geywitz und der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Von großer Bedeutung ist auch die Frage, ob die Mietpreisbremse noch vor den Neuwahlen im Februar verlängert wird. Ursprünglich war eine Prolongation bis 2028 innerhalb der Ampel vereinbart worden. Kommt es dazu nicht, würde die Bremse in vielen Bundesländern im nächsten Jahr auslaufen, darunter auch Hessen, und zwar Ende November 2025. In unserem Bundesland wären davon 49 Kommunen betroffen; Frankfurt zählt zu ihnen. Der Wegfall der Mietpreisbremse wäre ein wichtiger Schritt, um die Erstarrung auf dem Wohnungsmarkt endlich zu lösen. Ihre negativen Auswirkungen sind inzwischen hinreichend nachgewiesen. Sie ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Investitionen in Mietwohnungen unwirtschaftlich geworden sind. Sie sorgt sogar dafür, dass das Angebot an Mietwohnungen zurückgeht, weil viele Vermieter mangels Renditeperspektive zum Verkauf schreiten. Das Resultat ist zutiefst unsozial: Es profitieren die ohnehin privilegierten Inhaber von alten Mietverträgen, die einen Umzug nun erst recht nicht mehr in Betracht ziehen; wer dagegen eine neue Wohnung sucht, steht angesichts des verknappten Angebots dumm da.

Es sah bei Abfassung dieser Zeilen so aus, als würde die CDU-Fraktion dem Drängen des eigenen Sozialflügels und dem Werben der Grünen nach einer vorzeitigen Verlängerung der Mietpreisbremse nicht nachgeben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, lehnte es vor Weihnachten ab, ein entsprechendes Gesetz noch vor der Wahl durch den Bundestag zu peitschen, die Sache sei schließlich „nicht zeitkritisch“. Diese Formulierung lässt allerdings die Vermutung zu, dass die CDU nach der Bundestagswahl als möglicherweise maßgebliche Kraft in der neuen Regierung einer Verlängerung aufgeschlossen gegenüberstehen könnte. Ein kategorisches Nein hört sich jedenfalls anders an, auch aus den Ländern könnte erheblicher Druck auf die Bundesebene ausgeübt werden.

Die Union sollte sich das gut überlegen. Es wird schließlich eine ihrer wichtigsten innenpolitischen Aufgaben sein, den Wohnungsbau endlich entschieden anzukurbeln. Die Einflussmöglichkeiten des Bundes sind hier zudem sehr begrenzt. Außer der Aufhebung der Mietpreisbremse und der Ermöglichung von vereinfachten Planungsverfahren kommt vor allem die Förderung nicht nur des sozialen Wohnungsbaus in Frage. Die nächste Bundesregierung wäre gut beraten, die von den Grünen durchgesetzte Umschichtung von Fördermitteln in zweistelliger Milliardenhöhe aus dem Neubau in die Sanierung von Bestandsbauten rückgängig zu machen. Es wird schließlich vor allem darum gehen, mehr Wohnraum zu schaffen – aber bitte dort, wo er dringend gebraucht wird; eine Neuauflage des unseligen Baukindergelds, das zu großen Teilen in den Bau von Einfamilienhäusern auf dem flachen Land geflossen ist, darf es nicht geben. Zugleich müssen die überambitionierten Vorgaben für die energetische Ertüchtigung des Bestands auf ein vernünftiges Maß reduziert werden.

Die neue Bundesregierung wird vor großen Aufgaben stehen. Einerseits sollte ihr der Start angesichts des Versagens der Vorgänger leichtfallen. Andererseits sind die Herausforderungen so drängend, dass keine Zeit für Experimente und Fehler bleibt. Die nächsten Entscheidungen müssen sitzen, gerade auch im Wohnungsbau.

Mit herzlichen Neujahrsgrüßen

Ihr

Jürgen Conzelmann