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Müssen Vermieter dem Anbringen einer Markise durch den Mieter zustimmen?
Die warmen Monate nahen und naturgemäß fragen sich auch Mieter, wie sie den warmen Temperaturen in ihren Wohnungen trotzen können.
Das Landgericht (LG) Berlin hat kürzlich Stellung bezogen, inwieweit der Vermieter seinem Mieter die Montage einer Markise auf dem Balkon erlauben muss. So wollte ein Mieter auf dem Balkon seiner Mietwohnung eine Markise anbringen und setzte sich mit seinem Vermieter in Verbindung. Dieser verweigerte ihm die Zustimmung. Der Vermieter berief sich vor allem darauf, dass das Gebäude dadurch nach seiner Auffassung optisch beeinträchtigt würde. Darüber hinaus werde durch die Montage der Markise die Bausubstanz beschädigt. Das LG Berlin entschied, dass der Mieter einen Anspruch auf Zustimmung hat, wenn er die Markise fachgerecht montieren lässt, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und eine Kaution für Rückbaukosten in Höhe von 1.500 EUR zahlt.
Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Mieter ein Interesse an einem ausreichenden Sonnenschutz auf dem Balkon habe. Der Schutz des Mieters vor Sonne gehöre zum berechtigten Wohngebrauch. Dieses Interesse überwiege hier gegenüber den Belangen des Vermieters. Dieser habe nicht hinreichend konkret darlegen können, weshalb es durch die Markise zu einer unzumutbaren optischen Beeinträchtigung kommen soll. Bei einer fachgerechten Montage der Markise käme es zu dem zu keinen Schäden an Außenputz, dem Wärmedämmverbundsystem und dem Mauerwerk.
Vermieter dürfen die Erteilung einer Zustimmung folglich nicht ohne Weiteres ablehnen. Inwieweit der Mieter jedoch einen Anspruch darauf hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Zustimmung des Vermieters kann in der Regel von einer fachgerechten Montage, dem Vorliegen einer Haftpflichtversicherung und der Zahlung einer Kaution für die Rückbaukosten abhängig gemacht werden.