Direkt zum Inhalt
Bild
Mehrfamilienhäuser in Frankfurt am Main
Recht & Steuern
Mietrecht

Jahressperrfrist und Kappungsgrenze – was ist zu beachten?

Gem. § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erst dann verlangen, wenn er – neben der Begründung zur Ortsüblichkeit der verlangten Miete – ebenfalls die Jahressperrfrist sowie die Kappungsgrenze eingehalten hat.  

Bei der Jahressperrfrist ist zu beachten, dass die Miete mindestens 15 Monate unverändert sein muss und die Mieterhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden darf. Die 15 Monate ergeben sich daraus, dass zu der Jahressperrfrist von 12 Monaten immer noch drei Monate Überlegungszeit für den Mieter dazukommen. Die Jahressperrfrist dient dazu, den Mieter vor ständigen und raschen Mieterhöhungen zu schützen.
Wenn ein Mieterhöhungsverlangen vor Ablauf der Jahressperrfrist dem Mieter zugeht, ist dieses unwirksam. Der Vermieter kann jedoch jederzeit nach Ablauf der Jahressperrfrist ein neues Mieterhöhungsverlangen verschicken und so seinen Fehler korrigieren. Allerdings beginnt dann die dreimonatige Überlegungsfrist für den Mieter neu zu laufen.

Neben der Jahressperrfrist muss der Vermieter ebenfalls die Kappungsgrenze einhalten. Die Kappungsgrenze ist in § 558 Abs. 3 BGB geregelt. Danach darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 20 Prozent erhöhen. Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist die Vermeidung eines raschen Anstiegs von Mieten, insbesondere von solchen Mieten, die bisher deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Seit dem 1. Mai 2013 können die Bundesländer für Städte mit Wohnraumknappheit mit Hilfe einer Verordnung die Kappungsgrenze auf 15 Prozent reduzieren. In diesen Städten darf dann die Miete nur noch um 15 Prozent in 3 Jahren steigen. Für die Stadt Frankfurt am Main gilt die Kappungsgrenze von 15 %. Zur Berechnung der Kappungsgrenze wird die Nettokaltmiete von vor drei Jahren als Grundlage genommen und wenn die Mieterhöhung über 15 % liegt, kann der Mieter der Mieterhöhung widersprechen. Das Mieterhöhungsverlangen wird jedoch nicht insgesamt unwirksam, sondern die Mieterhöhung reduziert sich lediglich auf die 15 %. Die Kappungsgrenze gilt nicht, wenn der Mieter bis zum Wegfall einer Preisbindung zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe verpflichtet war oder die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu entrichtenden Ausgleichszahlung nicht übersteigt, § 558 Abs. 4 BGB.


Anders als bei der Ortsüblichkeit muss weder die Jahressperrfrist noch die Kappungsgrenze im Mieterhöhungsverlangen begründet werden. Der Mieter kann beides anhand seines eigenen Wissensstandes überprüfen.


Die gesetzlichen Anforderungen an eine Mieterhöhung sind tatsächlich sehr hoch, so dass die Einholung anwaltlich Rates zu empfehlen ist.

Claudia Knöppel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den reformierten Regeln gezahlt. Die ersten Zahlbescheide sind verschickt, weitere werden im Laufe des...

Eigentümer
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften mit einem Verwaltungsbeirat stellt sich häufig die Frage, welche Pflichten und Befugnisse dem Verwaltungsbeirat zukommen.

Neubau-Häuser mit Mietwohnungen
Recht & Steuern
Mietrecht

Grundsätzlich sind Mietverträge über Wohnraum zeitlich unbefristet. Sie enden nicht zu ei-nem festgelegten Zeitpunkt, sondern erst dann, wenn...

Bundesfinanzhof
Recht & Steuern
Erbrecht

Für vermieteten Wohnraum und für das selbst genutzte Familienheim gibt es eine besondere Erbschaftsteuer-Befreiung. Wie ist das aber, wenn der...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften schlummern erhebliche Summen in Erhaltungsrücklagen – oft auf Konten, die kaum Zinsen abwerfen. Dabei...

Weg wird mit Schneeschippe geräumt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen
Wohnungseigentumsrecht

Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt die Verkehrssicherungspflicht am Grundstück. Sie muss dafür sorgen, dass niemand auf dem Grundstück...

Rechnungsempfang am Laptop
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Alle Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes – und damit auch private Wohnraumvermieter – müssen ab 2025 sogenannte E-Rechnungen...

Rauchende Schornsteine über Wohngebiet
Recht & Steuern
Mietrecht

In Deutschland sind Vermieter verpflichtet, sicherzustellen, dass Mietwohnungen während der Heizperiode, die in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30...

Feuchtes Mauerwerk
Recht & Steuern

Muss der Verkäufer einer Wohnung den Käufer über das gesamte Ausmaß von Feuchtigkeitsschäden aufklären? Darüber entschied der Bundesgerichtshof (BGH)...

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Es kommt regelmäßig vor, dass Mieter im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses die verschiedensten Gegenstände wie Schuhe, Kinderwägen oder Regale...

Moderne Wohngebäude
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 556 d Abs. 1 BGB darf bei Abschluss eines neuen Mietvertrages über Wohnraum in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn...

Jurist am Laptop
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Rechtsberatung aus dem Netz ist schnell verfügbar – aber nicht immer gut. Die Stiftung Warentest hat fünf Plattformen für Online-Rechtsberatung und...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 haben sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) einige Zuständigkeiten...

Schneeschippe in Aktion
Recht & Steuern

Der Winter naht und damit die Frage: Wer muss bei Schneefall den Gehweg räumen und Glätte durch Streuen vorbeugen?

Schornsteinfeger beim Reinigen auf dem Hausdach
Recht & Steuern

Die neuen Heizungsregelungen des seit Anfang des Jahres geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ziehen weitere Anpassungen bei den Gebührentatbeständen...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.