Direkt zum Inhalt
Bild
Baukran vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Wachstumschancengesetz: Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für eine befristete Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten auf Gebäude freigemacht. Das Wachstumschancengesetz, in dem die neuen Regelungen enthalten sind, erweitert für einen begrenzten Zeitraum in Teilen sogar rückwirkend die Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsneubau.

 

Ein „Wohnungsbau-Turbo“ soll die jetzt beschlossene befristete Wiedereinführung einer degressiven Gebäudeabschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) in fallenden Jahresbeträgen sein.

 

Befristete degressive Abschreibung für Wohngebäude

Es besteht ein Wahlrecht zur Inanspruchnahme der degressiven Gebäudeabschreibung nach § 7 Absatz 5a Einkommensteuergesetz anstatt der linearen Abschreibung nach typisierten Prozentsätzen für Gebäude, mit deren Erstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde beziehungsweise wird. Der Erwerb von nicht selbst hergestellten Gebäuden ist begünstigt, wenn der Kaufvertrag über die Anschaffung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 rechtswirksam geschlossen wurde sowie die wirtschaftliche Verfügungsmacht (Übergang Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten) tatsächlich im Jahr der Fertigstellung auf den Erwerber übergeht.

 

Der AfA-Satz beträgt 5 Prozent des jeweiligen Buch- oder Restwerts des Gebäudes. Im Jahr der Anschaffung oder Erstellung ist die Abschreibung zeitanteilig zu ermitteln. Solange das Wahlrecht zur AfA in fallenden Jahresbeträgen ausgeübt wird, sind darüber hinaus Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen nicht zulässig. Jedoch ist jederzeit ein Übergang zur linearen AfA zulässig, wobei sich diese Abschreibung sodann aus dem Restwert des Gebäudes und einem unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer maßgebenden Prozentsatz ermittelt. In der Regel wird hierfür von der nach § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) typisierten Gesamtnutzungsdauer von 33 Jahren abzüglich des bereits abgelaufenen Abschreibungszeitraumes auszugehen sein, sofern nicht eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen wird (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG). Die Regelung gilt auch für Eigentumswohnungen. Sie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2023 an in Kraft getreten und ist also rückwirkend bereits für 2023 anwendbar.

 

Anpassungen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)

Die lineare Sonderabschreibung für neugeschaffene Mietwohnungen wurde verlängert. Sie gilt nun auch für Wohnungen, die aufgrund eines vor dem 1. Oktober 2029 (bisher vor dem 1. Januar 2027) gestellten Bauantrages oder einer in diesem Zeitraum abgegebenen Bauanzeige erstellt wurden. Die Baukostenobergrenze von bisher 4.800 Euro wurde auf 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Die Höchstgrenze für die Bemessungsgrundlage wurde von bisher maximal 2.500 Euro auf 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben.

 

Die Anforderung „Effizienzhaus 40“ bleibt unverändert. Die Neuregelungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft und sind damit rückwirkend bereits für das Jahr 2023 anwendbar. Sie gelten für Mietwohnungen, die aufgrund eines nach dem 31. Dezember 2022 gestellten Bauantrages oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werden.

 

Fazit:

Die Abschreibungsmöglichkeiten sind deutlich erweitert worden. Bei der linearen Sonderabschreibung wurden mit der Anhebung von Baukostenobergrenze und Bemessungsgrundlage zudem wirtschaftlichen Realitäten endlich Rechnung getragen. Das war auch bitter nötig, denn schon bei der Einführung der linearen Sonder-AfA waren Baukosten und Bemessungsgrenze viel zu niedrig angesetzt, worauf Haus & Grund Deutschland immer wieder hingewiesen hatte. Die Regelung bleibt heikel, denn bei einer noch so geringen Überschreitung der Anforderungen an die Abschreibung droht der Verlust der gesamten Abschreibungsvorteile und damit die steuerliche Rückabwicklung.

 

Bei der degressiven AfA werden kleine Privatinvestoren weiterhin vielfach ausgebremst, denn: Nach Aussage aus dem Finanzministerium ist der Dachgeschossausbau, also die Erweiterung bestehender Wohngebäude um neuen Wohnraum, nicht Gegenstand der neuen degressiven Turbo-Abschreibung.

 

Und auch an die überfällige Abschaffung der anschaffungsnahen Herstellungskosten, also die Deckelung der in den ersten drei Jahren sofort abschreibbaren Investitionskosten einer neu erworbenen Immobilie, hat sich der Gesetzgeber leider immer noch nicht herangetraut. Hier wird Haus & Grund Deutschland weiter den Finger in die Wunde legen.

Verwandte Blogartikel

Rauchende Schornsteine über Wohngebiet
Recht & Steuern
Mietrecht

In Deutschland sind Vermieter verpflichtet, sicherzustellen, dass Mietwohnungen während der Heizperiode, die in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30...

Feuchtes Mauerwerk
Recht & Steuern

Muss der Verkäufer einer Wohnung den Käufer über das gesamte Ausmaß von Feuchtigkeitsschäden aufklären? Darüber entschied der Bundesgerichtshof (BGH)...

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Es kommt regelmäßig vor, dass Mieter im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses die verschiedensten Gegenstände wie Schuhe, Kinderwägen oder Regale...

Moderne Wohngebäude
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 556 d Abs. 1 BGB darf bei Abschluss eines neuen Mietvertrages über Wohnraum in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn...

Jurist am Laptop
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Rechtsberatung aus dem Netz ist schnell verfügbar – aber nicht immer gut. Die Stiftung Warentest hat fünf Plattformen für Online-Rechtsberatung und...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 haben sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) einige Zuständigkeiten...

Schneeschippe in Aktion
Recht & Steuern

Der Winter naht und damit die Frage: Wer muss bei Schneefall den Gehweg räumen und Glätte durch Streuen vorbeugen?

Schornsteinfeger beim Reinigen auf dem Hausdach
Recht & Steuern

Die neuen Heizungsregelungen des seit Anfang des Jahres geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ziehen weitere Anpassungen bei den Gebührentatbeständen...

Fernsehkabel-Wanddose wird mit Schraubenzieher repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Laufe eines Mietverhältnisses kann es vorkommen, dass Abnutzungen oder Schäden an der Mietsache durch den Gebrauch eintreten. Die Fragen, die sich...

Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Selbst nutzende Eigentümer können alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Entlastung bei der Einkommensteuer über den...

Fassade der Agentur für Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Bezieht ein Mieter zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen von einem Sozialleistungsträger (hier: Bürgergeld), gehen mögliche Ansprüche auf...

Leere Wohnung mit Umzugskartons
Mietrecht
Recht & Steuern

Der Vermieter kann dem Mieter das Mietverhältnis nicht nur kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist und dieser Rückstand eine...

Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der...

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.