Direkt zum Inhalt
Bild
Rechnungsempfang am Laptop
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Elektronische Rechnungen

Die E-Rechnungs-Empfangspflicht kommt

Alle Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes – und damit auch private Wohnraumvermieter – müssen ab 2025 sogenannte E-Rechnungen empfangen können.

 

Diese Regelung soll auch dann gelten, wenn die „Unternehmer“, zu denen auch private Wohnungsvermieter zählen, ausschließlich steuerfreie Umsätze des § 4 Umsatzsteuergesetzes (UstG) tätigen und damit auch keine Möglichkeit zu einer Option nach § 9 UStG haben.

 

E-Mail-Postfach reicht aus
Der private Wohnungsvermieter muss somit ein Tool – zum Beispiel eine spezielle Software – oder ein geeignetes E-Mail-Postfach für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen vorhalten, obwohl er keinen Vorsteuerabzug tätigt und keine Umsatzsteuer abführen muss. Nach Aussage aus dem Bundesfinanzministerium reicht die Vorhaltung eines E-Mail-Postfaches bereits aus, sofern nicht andere elektronische Übermittlungswege zwischen den beteiligten Unternehmern vereinbart worden sind.

Sanktionen für Unternehmer, die ihrer Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können, nicht nachkommen, sieht das Gesetz derzeit nicht vor (Quelle: Antwort der Bundesregierung vom 16. August 2024 auf die schriftliche Frage Nr. 135 der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für den Monat August 2024).

 

Zum Hintergrund
Hintergrund der E-Rechnungs-Empfangspflicht sind Bestrebungen auf EU-Ebene, den Umsatzsteuerbetrug innerhalb der Europäischen Union einzudämmen. Hierzu wurde bereits vor einigen Jahren eine stufenweise Einführung von E-Rechnungspflichten eingeführt, die es der Finanzverwaltung ermöglichen soll, die umsatzsteuerliche Richtigkeit von Rechnungen weitgehend automatisiert zu prüfen. Bisher konnten bestimmte private Rechnungsempfänger der Ausstellung einer Rechnung als E-Rechnung widersprechen. Diese Möglichkeit wird ab dem 1. Januar 2025 entfallen.

Verwandte Blogartikel

Einfamilienhäuser
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Was ist eine Immobilie wert? Diese Frage stellen sich nicht nur Eigentümer oder potenzielle Käufer, sondern immer wieder auch Erben, Gerichte, Banken...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.