Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen
Trinkwasseranlagen müssen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) geplant, gebaut und betrieben werden.
Bis zur Hausanschlussstelle liegt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität beim regionalen Wasserversorger. Während der Planung und dem Bau der Trinkwasseranlage im Gebäude müssen der Architekt oder Ingenieur und das Installationsunternehmen die aaRdT einhalten. Nach der Inbetriebnahme hat der Eigentümer während der gesamten Nutzungszeit sicherzustellen, dass die Qualität des Trinkwassers in der Hausinstallation den Vorgaben der TrinkwV entspricht.
Das trifft auch auf die Instandhaltung der Trinkwasseranlage zu, wie etwa bei Rohrinnensanierungen. Bei älteren Trinkwasserinstallationen, insbesondere bei den früher gern verwendeten verzinkten Stahlrohren, kommt es mit der Zeit zu unerwünschten korrosiven Ablagerungen. Diese beeinflussen einerseits die Trinkwasserqualität, und andererseits kann es zu Leckagen kommen. Dann hilft nur noch der Austausch der Rohrleitungen. Dies ist in bewohnten Gebäuden nicht ohne weiteres zu bewerkstelligen. Oftmals müssen dafür Schächte und Decken eingerissen und anschließend wieder geschlossen und neu verputzt werden. Wie gut, dass findige Unternehmen Verfahren zur Innenbeschichtung von Rohrleitungen entwickelt haben: Das Rohr wird von innen gereinigt und dann mit Epoxidharz oder einem Keramik-Komposit-Beschichtungsstoff ausgekleidet. Kein Staub und Dreck begleitet diese Maßnahme.
Die Rohrinnensanierungen müssen jedoch den aaRdT entsprechen. Die Anforderungen gelten gewöhnlich als erfüllt, wenn die Verfahren oder Produkte, die zum Einsatz kommen, durch ein für den Trinkwasserbereich akkreditiertes Unternehmen, z.B. vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zertifiziert wurden. Die für die Zulassung von Rohrinnensanierungen zutreffenden Regelwerke wurden jedoch 2011 wegen bestehender Unsicherheiten zurückgezogen. Seit einiger Zeit warnen auch Wasserversorger und Stadtwerke vor der Rohrinnenbeschichtung mit Epoxidharz oder dem Keramik-Komposit-Verfahren.
Nach den Regelungen der TrinkwV entscheidet das Umweltbundesamt (UBA) über die Bewertungsgrundlagen für die Prüfung und Zulassung von Werkstoffen und Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Für metallene Werkstoffe hat das UBA bereits 2015 eine Bewertungsgrundlage veröffentlicht. Für Emaille und Keramik liegt mittlerweile eine Bewertungsgrundlage als Entwurf vor, die demnächst veröffentlicht werden soll. Nach Informationen des UBA kann aber eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle bis zur Veröffentlichung der Bewertungsgrundlage nach dem Entwurf erfolgen. Für organische Beschichtungen wie dem Epoxidharz liegt seit März 2016 eine Beschichtungsleitlinie vor. Die Leitlinie ist jedoch rechtlich nicht verbindlich. Es ist geplant, diese ebenfalls in eine Bewertungsgrundlage zu überführen, um danach die Verfahren zertifizieren zu können.
TIPP: Im konkreten Fall sollte der Anbieter einer Rohrinnensanierung befragt werden, inwieweit das Verfahren den Vorgaben der TrinkwV entspricht und ob die Zulassung nach einer geltenden Bewertungsgrundlage vorgenommen wurde. Im Zweifelsfall ist der Austausch der Rohrleitungen der Rohrinnensanierung vorzuziehen, um eine mögliche Gefährdung der Nutzer der Trinkwasserinstallation auszuschließen.